Berechnung des Hausanteils
Moderator: FDR-Team
Berechnung des Hausanteils
Hallo folgende Situation: Ehepaar A trennt sich und Frau A bleibt im gemeinsamen Haus wohnen und möchte Ihrem Mann den hälftigen Anteil auszahlen. Wie berechnet man dies grob? Wert der Immobilie € 500.000 geteilt durch 2 Personen abzgl. der noch vorhandenen Restschuld von € 120.000 die von Ehefrau A weiterbezahlt wird macht Anteil für Ehemann A € 130.000 - Oder € 500.000 abzgl. Schulden von € 120.000 dann geteilt durch 2 macht Anteil € 190.000 für Ehemann A ist natürlich ein krasser Unterschied. bin jetzt etwas verwirrt und hoffe es kann jemand weiterhelfen. Danke
Re: Berechnung des Hausanteils
So ist es im Ergebnis richtig, wenn die Schulden bislang gemeinsam getragen wurden.Martina66 hat geschrieben:Oder € 500.000 abzgl. Schulden von € 120.000 dann geteilt durch 2 macht Anteil € 190.000 für Ehemann A
Letztlich: Halber Hausanteil (250.000€) abzgl. Hälfte der Schulden (60.000€) macht 190.000€.
Warum sollte Herr A die bestehenden Schulden komplett tragen müssen?
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1536
- Registriert: 30.04.07, 15:38
- Wohnort: Hamburg
Re: Berechnung des Hausanteils
Also Vorbedingung mal angenommen, dass beide Ehepartner mit NULL Anfangsvermögen in die Ehe gekommen sind und ohne weiteres anderes Vermögen diese verlassen bzw. dass diese Werte ggf. anders berücksichtigt werden.
Verkehrswert des Hauses 500.000
Offene Kredite 120.000
--> tatsächlicher Wert 380.000
--> Frau F zahlt Mann M mit der Hälfte, also 190.000 aus (vermutlich kreditfinanziert)
Danach besitzt M 190.00€
F besitzt ein Haus von 500.000€ und hat dann 310.000€ Schulden, Nettovermögen also auch 190.000€ --> Aus der Rechnung sieht man dann zwangsläufig, dass die Schulden nun die von F alleine sind.
A zahlt danach den Kredit ALLEINE weiter, B zahlt Miete, damit entsteht auch kein Wohnwertvorteil.
Das wäre der "normale" Weg. Voraussetzung: Die Bank spielt mit und entlässt B aus dem Kredit, weil sie glaubt, dass A das alleine finanzieren kann.
Verkehrswert des Hauses 500.000
Offene Kredite 120.000
--> tatsächlicher Wert 380.000
--> Frau F zahlt Mann M mit der Hälfte, also 190.000 aus (vermutlich kreditfinanziert)
Danach besitzt M 190.00€
F besitzt ein Haus von 500.000€ und hat dann 310.000€ Schulden, Nettovermögen also auch 190.000€ --> Aus der Rechnung sieht man dann zwangsläufig, dass die Schulden nun die von F alleine sind.
A zahlt danach den Kredit ALLEINE weiter, B zahlt Miete, damit entsteht auch kein Wohnwertvorteil.
Das wäre der "normale" Weg. Voraussetzung: Die Bank spielt mit und entlässt B aus dem Kredit, weil sie glaubt, dass A das alleine finanzieren kann.
Re: Berechnung des Hausanteils
Vielen Dank für die ausführliche Antwort - Frau X ist Alleineigentümerin des Hauses und es gibt einen Ehevertrag mit Gütertrennung . Herr Y ist mit einem privaten Insolvenzverfahren in die 'Ehe gestartet. Da jedoch Frau X ihrem Mann seinen Anteil bezahlen möchte er hat ja auch die Schulden des Hauses im Laufe der Ehe mitgetragen war jetzt die Frage ob man den Grundstückswert ( da Gartengrundstück ihrer Eltern ) abziehen kann.
Re: Berechnung des Hausanteils
Warum kommen eigentlich die wichtigen Infos immer nur Kleckerweise?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1536
- Registriert: 30.04.07, 15:38
- Wohnort: Hamburg
Re: Berechnung des Hausanteils
Ja, beeindruckend, ein halbes Jahr nach Themenstart wird das ganze noch mal mit völlig neuen Startbedingungen versehen. Wieso kommt man nicht von alleine auf die Idee, das solche Informationen irgendwie wichtig sein könnten...?
Das ganze Thema nennt sich Zugewinnausgleich.
Frau X startet mit einem Vermögen Vx in die Ehe. Dazu wird auch die Erbschaft eines Grundstückes gezählt. (Ausnahme: die Eltern vermachen das explizit dem Ehepaar gemeinsam.)
Herr Y startet mit einem Vermögen Vy, hier offenbar Null.
Am Ende der Ehe gibt es das gemeinsame Vermögen, hier ein Haus mit dem Wert 380.000 (500.000 - 120.000 offene Kredite).
Von den 380.000 wird das Anfangsvermögen beider Partner abgezogen. Also 380.000-Vx. Das was über bleibt ist der Zugewinn, der wird hälftig aufgeteilt.
Angenommen, Frau X hatte zum Zeitpunkt der Heirat 100.000 auf dem Konto und angenommen, das geerbte Grundstück alleine war damals 200.000 wert. Vx = 300.000. Dann ist der Zugewinn während der Ehezeit nur noch ganze 80.000, der Ehemann bekommt dann 40.000 ausgezahlt.
Was in dem Ehevertrag steht, kann das ganze noch mal ganz anders aussehen lassen. Aber den Inhalt kennt ja keiner.
Das ganze Thema nennt sich Zugewinnausgleich.
Frau X startet mit einem Vermögen Vx in die Ehe. Dazu wird auch die Erbschaft eines Grundstückes gezählt. (Ausnahme: die Eltern vermachen das explizit dem Ehepaar gemeinsam.)
Herr Y startet mit einem Vermögen Vy, hier offenbar Null.
Am Ende der Ehe gibt es das gemeinsame Vermögen, hier ein Haus mit dem Wert 380.000 (500.000 - 120.000 offene Kredite).
Von den 380.000 wird das Anfangsvermögen beider Partner abgezogen. Also 380.000-Vx. Das was über bleibt ist der Zugewinn, der wird hälftig aufgeteilt.
Angenommen, Frau X hatte zum Zeitpunkt der Heirat 100.000 auf dem Konto und angenommen, das geerbte Grundstück alleine war damals 200.000 wert. Vx = 300.000. Dann ist der Zugewinn während der Ehezeit nur noch ganze 80.000, der Ehemann bekommt dann 40.000 ausgezahlt.
Was in dem Ehevertrag steht, kann das ganze noch mal ganz anders aussehen lassen. Aber den Inhalt kennt ja keiner.
Re: Berechnung des Hausanteils
Es gibt kein gemeinsames Vermögen. Es wurde Gütertrennung vereinbart und Frau X ist Eigentümerin der Immobilie.ralph12345 hat geschrieben: ↑20.07.23, 09:35 Am Ende der Ehe gibt es das gemeinsame Vermögen, hier ein Haus mit dem Wert 380.000 (500.000 - 120.000 offene Kredite).
Nein, das ist nicht richtig.Von den 380.000 wird das Anfangsvermögen beider Partner abgezogen. Also 380.000-Vx. Das was über bleibt ist der Zugewinn, der wird hälftig aufgeteilt.
Re: Berechnung des Hausanteils
Dann hat Herr Y keine Ansprüche.Martina66 hat geschrieben:Frau X ist Alleineigentümerin des Hauses und es gibt einen Ehevertrag mit Gütertrennung .
Da Herr Y keine Ansprüche hat, kann Frau X ihm das zahlen, was sie für richtig hält.Martina66 hat geschrieben:Da jedoch Frau X ihrem Mann seinen Anteil bezahlen möchte er hat ja auch die Schulden des Hauses im Laufe der Ehe mitgetragen war jetzt die Frage ob man den Grundstückswert ( da Gartengrundstück ihrer Eltern ) abziehen kann.
Wenn es keinen Ehevertrag gäbe, dann würde das von den Eltern an Frau X geschenkte Grundstück als Anfangsvermögen gelten. Ihr Endvermögen wäre der Hauswert abzüglich Schulden. Der Zugewinn von Frau X ist Endvermögen minus Anfangsvermögen.
Bei Herrn Y ist dessen Anfangvermögen die Schulden aus seiner Insolvenz zum Zeitpunkt der Heirat. Das Anfangsvermögen des Herrn Y ist daher wahrscheinlich negativ. Auch wenn Herr Y aktuell kein Vermögen hätte, so hat er doch einen Zugewinn in der Ehe erzielt, nämlich den Abtrag seiner in die Ehe eingebrachten Schulden. Beide Zugewinne werden in einer Zugewinngemeinschaft ausgeglichen
-
- Letzte Themen