Mal angenommen folgender fiktiver Fall:
Vater verdient 5.000, Mutter 3.000 € (alles schon bereinigt) - Eltern leben getrennt
Kind ist volljährig und nicht privelegiert.
Folglich geht die Mutter mit ihrem Trennungsunterhalt dem nicht privelegierten Kind vor
Aber wie wird nun der TU und nachrangige KU berechnet?
Var1: 1. TU berechnen: ohne Berücksichtigung Anteile KU (Höhe 930 € ist zwar lt. DT bekannt, aber Verteilung nicht)
5.000 - 3.000 = 2.000 - davon 45 % = 900 TU
2. KU - mit Berücksichtigung TU (ist ja unter 1. berechnet)
Gesamteinkommen 8.000 € - = Unterhalt 930 €
5.000 - TU 900 = 4.100 = 51,25 % = Anteil
3.000 + TU 900 = 3.900 = 48,75 % = Anteil
Var 2: 1. KU berechnen ohne Berücksichtigung TU (Höhe ist ja noch nicht bekannt)
Gesamteinkommen 8.000 - KU 930 €
V 5000 = 62,5 % = 581,25 €
M 3.000 = 37,5 % = 348,75 €
2. TU unter Berücksichtigung Anteile KU (KU ist unter 1. berechnet)
V 5.000 - 581,25 KU = 4.418,75 €
M 3.000 - 348,75 KU = 2.651,25 € Differenz: 1.767,50 € - davon 45 % = 795,38 €
Eigentlich müsste - da TU vorrangig ist - Var 1 richtig sein - nun steht aber in der DT, dass wenn Unterhaltspflichten gegenüber Kindern bestehen, dass diese bei TU vorab abzuziehen sind - nicht privelegierte Kinder sind dabei nicht ausgenommen oder?:
Berechnung Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt nicht privilegierter Kinder
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Re: Berechnung Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt nicht privilegierter Kinder
Variante 1 dürfte richtig sein, da Unterhalt immer in der Rangfolge gerechnet wird. Das ergibt sich m. E. auch daraus, dass das Kind außer Haus lebt (leite ich von den 930 Euro her) und somit ja gerade nicht nach Tabelle berechnet wird.
Die von dir zitierte Anmerkung bezieht sich aber auf Absatz C (Mangelfälle) der DDT und den Anhang (Zahlbetragstabelle).
Grüße Hertha1892
Die von dir zitierte Anmerkung bezieht sich aber auf Absatz C (Mangelfälle) der DDT und den Anhang (Zahlbetragstabelle).
Grüße Hertha1892
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