Hallo geschätzte User, ich bitte um Bewertung dieses (fiktiven) Szenarios.
Familie A Vater, Mutter Tochter(14) leben zusammen. Tochter erzählt in der Schule das der Vater sie einmalig geschlagen hätte.
Schule aktiviert das Jugendamt.
Im Gespräch mit dem Amt unterzeichnen die Eltern eine Schutzvereinbarung und es wird vereinbart das die Tochter sich 2x im Monat mit einer Sozialarbeiterin trifft (neutraler ansprechpartner für Gedanken usw.)
Nach 3 Monaten erzählt die Tochter der Sozialarbeiterin, das der Vater ein Handyverbot durchsetzen wollte und ihr selbiges mit einem festen Griff abnahm.
Die Sozialarbeiterin machte daraufhin meldung nach §8 beim Jugendamt.
Das Amt schlug der Familie nun eine Familienhilfe vor welche 2 Tage in der Woche den Alltag miterlebt.
Die Familie lehnte diesen Vorschlag ab,
Das Amt kündigt die weitergabe an das Gericht an.
Frage: Was passiert nun, wie ist das weitere Prozedere?
Vorgehensweise Jugendamt Familiengericht
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Re: Vorgehensweise Jugendamt Familiengericht
Falls sie wissen wollten, wie das Gericht hier entscheiden könnte. Keine Ahnung. Meine Glaskugel macht gerade ein Update. 

Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Vorgehensweise Jugendamt Familiengericht
Ich möchte wissen wie das Gericht vorgeht, kann es nach Aktenlage entscheiden, gibt es Anhörungen und in welchem Zeitrahmen geschieht so etwas erfahrungsgemäß?
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Re: Vorgehensweise Jugendamt Familiengericht
JSA 1.0Ruhr Knuth hat geschrieben: ↑27.02.23, 09:13 Ich möchte wissen wie das Gericht vorgeht, kann es nach Aktenlage entscheiden, gibt es Anhörungen und in welchem Zeitrahmen geschieht so etwas erfahrungsgemäß?
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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Re: Vorgehensweise Jugendamt Familiengericht
ja,Ruhr Knuth hat geschrieben: ↑27.02.23, 09:13 Ich möchte wissen wie das Gericht vorgeht, kann es nach Aktenlage entscheiden, gibt es Anhörungen und in welchem Zeitrahmen geschieht so etwas erfahrungsgemäß?
Ansonsten 42
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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