Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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roxy4321
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Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von roxy4321 »

Ein 9 jähriges Kind trifft mündlich am Telefon folgende Vereinbarung mit dem Vater: Es hat eine Freundin eingeladen zum Übernachten, es möchte gern zu Hause bleiben und nicht den Vater besuchen (Umgangswochenende). Dafür würde es in 14 Tagen zu ihm kommen von Freitag zu Sonntag. Der Vater stimmte zu und das Kind solle ihm den Satz, dass es von Freitag zu Sonntag zu ihm kommt, entweder per SMS schicken bzw. will er die mündliche Aussage beim nächsten Besuch auf seinem Handy aufnehmen.
Hat der Vater ein Recht auf eine schriftliche Äußerung per SMS bzw. Aufnahme auf dem Handy?
ktown
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von ktown »

Es ist letztlich unerheblich was ein minderjähriges Kind angeblich vereinbart. Entscheidend ist was der Sorgeberechtigte erlaubt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
roxy4321
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von roxy4321 »

Vielen Dank. Kann er die aufgenommenen Daten für irgendwas verwenden? Sprich ggf. vor Gericht? Das Kind verweigert nämlich den Umgang und der Vater zwingt sie dazu, weil es sein Recht ist.
ktown
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von ktown »

Das Kindeswohl steht immer im Forderung. Daher wird solch ein Kindergartenschachzug des Vaters eher negativ aufstoßen.
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Old Piper
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Old Piper »

Ach ja... ich kann mich noch gut an ähnliche Telefonate mit meiner Tochter erinnern, bei denen immer wieder lange Pausen entstanden. Ich habe dann immer gesagt, dass die Mama doch bitte schneller schreiben soll damit sie (die Tochter) mir vorlesen kann was sie möchte. Wer hier also wen zu was "zwingt", werden wir nicht erfahren. Auch ein Gericht wird sich damit schwertun - egal ob mit oder ohne irgendwelche Handyaufnahmen.

Das Umgangsrecht ist in erster Linie ein Recht des Kindes und eine Verpflichtung beider (!!!) Elternteile. Damit ein 9jähriges Kind von sich aus den Umgang verweigert - also generell, nicht nur mal an einem Umgangstermin nicht will -, muss schon einiges passieren. Regelmäßig geht solch eine Weigerung von dem Elternteil aus, bei dem das Kind lebt.
MfG
Old Piper
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Hertha1892
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Hertha1892 »

Darauf wollte ich auch gern hinweisen: der Elternteil, bei dem das Kind lebt, muss den Umgang fördern, § 1684 BGB. Dazu gehört auch, dass das Kind zum Umgang geschickt wird, auch wenn es nicht will.

So wie mit dem täglichen Gang zur Schule. Das ist ebenfalls kein Wunschkonzert und die Aufgabe der Eltern, das Kind dorthin zu bringen.

Grüße Hertha1892
roxy4321
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von roxy4321 »

Die Mutter des Kindes hält sich, was das Thema Vater betrifft, vollkommen zurück. Die Frage, warum es dem Kind beim Vater nicht gefällt, beantwortete das Kind wie folgt: es habe niemanden zum Spielen dort, es ist langweilig, Papa unternimmt nichts mit ihm, es muss Fußball schauen, obwohl es sich dafür null interessiert und es schläft dort nicht gern. Die Frage nach dem warum, wurde damit beantwortet, dass das Kind vom Vater am Rücken massiert wird, obwohl es das nicht schön findet. Oder es soll ihn massieren. Im Urlaub mit ihm musste das fast 10jährige Kind mit ihm baden, obwohl es das laut seiner Aussage verweigerte.

Das Kind beantwortet dem Vater, warum es nicht dort 3 Tage bleiben will, wie folgt: ich weiß nicht, ob ich es solange aushalte. Es verweigert nicht generell den Umgang, möchte aber, wenn überhaupt, am liebsten nur 2 Tage zum Vater gehen. Aber vom Vater kommen nur Sätze, wie, ich bin traurig, du warst doch schon 3 Tage hier, etc. Die Mutter würde ihm gern Tipps geben, aber da kommen dann Antworten wie: er weiß das alles, ich habe schon ein Kind groß gezogen, etc.

Herr Vater hat Mittwochs-Umgang, die Mutter räumt Herrn Vater den Besuch in ihrer Wohnung ein. Das Kind hat sich schon mehrfach im Schlafzimmer versteckt, wo er keinen Zugang hat. Es hat der Mutter erklärt, es möchte das nicht mehr, dass Papa in die Wohnung kommt. Die Mutter räumt trotzdem weitere Besuche ein, da sie ja alles dafür tun muss, dass der Kontakt zwischen Kind und Vater gefördert wird!

Und, die Mutter kennt auch § 1684 BGB. Sie verweigert die Herausgabe nicht oder sein Wochenende. Die Mutter hat dem Vater sogar Ausgleichswochenenden angeboten, obwohl es nicht schriftlich in der Umgangsvereinbarung fixiert ist!

Das Kind sollte das letzte Wochenende zum Vater, er selbst hat ihr zugestimmt, dass sie das nicht muss, weil ihre Freundin bei ihr übernachten soll. Die Mutter wurde gar nicht einbezogen, die hatte andere Pläne und wollte sich eigentlich mit einem Freund treffen.............Dann aber kommen SMS, weil das Kind ihn nicht gleich, wie vereinbart angerufen hat, "hm kein Kind da, obwohl die Freundin da ist, ruft das Kind heute noch an?" Das hatte es sich mit seiner Freundin einen Film im Zimmer angeschaut und ihn einfach schlichtweg vergessen.
Hertha1892
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Hertha1892 »

Da könnte Vermittlung helfen. Elternberatung, Caritas, AWO, Jugendamt. Damit der Vater lernt das Kind mit seinen Wünschen und Grenzen besser wahrzunehmen.

LG
Evariste
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Evariste »

Ich weiß nicht.

Insbesondere. wenn ich diesen Satz lese:
Die Mutter des Kindes hält sich, was das Thema Vater betrifft, vollkommen zurück.
dann frage ich mich schon, ob die Mutter den Umgang wirklich unterstützt oder widersprüchliche Signale an das Kind sendet.

Was ich mich auch ein bisschen wundert: Dass das 9-jährige Kind anscheinend ganz allein, ohne Unterstützung der Mutter, mit dem Vater aushandeln muss, ob und wann es den Vater besucht.

"Rechtlich" geht es dem Vater wohl darum, etwas in der Hand zu haben, um im Bedarfsfall begründen zu können, warum er das Kind am fraglichen Tag nicht abgeholt hat bzw. was mit dem Kind vereinbart war. So eine Zusage des Kindes ist natürlich nicht einklagbar, aber sie hat ja doch eine gewisse Bedeutung, z. B. gegenüber der Mutter. Vielleicht befürchtet der Vater, dass die Abmachung später "vergessen" wird.
roxy4321
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von roxy4321 »

Die Mutter sendet keine Signale ans Kind, aber sie ist empathisch und hat Gefühle. Vor allen Dingen möchte man als Mutter, dass sich das Kind wohl fühlt und es ihm gut geht. Was soll man den tun, wenn das Kind sich äußert, es habe Angst, dass es Papa hauen könnte, er würde immer so wütend werden. Oder wenn das Kind sagt, Papa versperrt mir die Tür, damit ich nicht aus dem Zimmer komme, bis ich was bestimmtes sage oder Papa macht nichts mit mir, ich würde so gern schwimmen gehen mit ihm, Und nein, das "arme" Kind handelt nicht alleine irgendwas aus. Die Umgänge sind festgeschrieben, nur werden sie von ihm geändert oder nicht eingehalten. Es werden mit dem Kind eigene "Abkommen" ausgehandelt ohne das Zutun der Mutter.

Die Mutter dokumentiert bereits seit 2 Jahren, wann er das Kind zu seinen Umgangszeiten abgeholt hat und auch die Gründe dazu, sie vergisst das garantiert nicht.

Nein, er nutzt das dann eher als Druckmittel gegenüber dem Kind, indem er das ihm vorzeigt und er dann sagt, du hast das geschrieben, du musst dich dran halten. Die Mutter versteht es zum Teil, das Kind soll lernen, sich an Abmachungen zu halten, aber andersherum ist die Art und Weise für die Mutter wie eine Erpressung des Kindes.
Zuletzt geändert von roxy4321 am 04.03.23, 20:29, insgesamt 2-mal geändert.
Evariste
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Evariste »

roxy4321 hat geschrieben: 04.03.23, 19:46 Und nein, das "arme" Kind handelt nicht alleine irgendwas aus. Die Umgänge sind festgeschrieben, nur werden sie von ihm geändert oder nicht eingehalten. Es werden mit dem Kind eigene "Abkommen" ausgehandelt ohne mein Zutun.
und weiter oben:
roxy4321 hat geschrieben: 03.03.23, 19:04 Ein 9 jähriges Kind trifft mündlich am Telefon folgende Vereinbarung mit dem Vater: Es hat eine Freundin eingeladen zum Übernachten, es möchte gern zu Hause bleiben und nicht den Vater besuchen (Umgangswochenende).
:?:

Aber wir können von das alles von hier aus natürlich nicht beurteilen. Die Ausgangsfrage
Hat der Vater ein Recht auf eine schriftliche Äußerung per SMS bzw. Aufnahme auf dem Handy?
kann jedenfalls mit "Nein" beantwortet werden. Allerdings ist der Vater auch nicht rechtlich verpflichtet, dem Kind nachzugeben, wenn es nicht kommen will.
Old Piper
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Old Piper »

roxy4321 hat geschrieben: 04.03.23, 19:46Die Mutter sendet keine Signale ans Kind,
Dann kommen Sie offenbar Ihrer Verpflichtung nicht nach, den Umgang zu fördern.
roxy4321 hat geschrieben: 04.03.23, 19:46...aber sie ist empathisch und hat Gefühle. Vor allen Dingen möchte man als Mutter, dass sich das Kind wohl fühlt und es ihm gut geht.
Geben Sie's zu: Das haben Sie bei meiner Ex abgeschrieben... :lachen:
roxy4321 hat geschrieben: 04.03.23, 19:46Was soll man den tun, wenn das Kind sich äußert, es habe Angst, dass es Papa hauen könnte, er würde immer so wütend werden. Oder wenn das Kind sagt, Papa versperrt mir die Tür, damit ich nicht aus dem Zimmer komme, bis ich was bestimmtes sage ...
Wenn Sie nach derartigen Aussagen des Kindes noch nicht beim Jugendamt waren oder beim Familiengericht versucht haben, zumindest einen begleiteten Umgang zu erwirken, dann liegt die Kindeswohlgefährdung wohl eher auf Ihrer Seite vor.
MfG
Old Piper
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Evariste
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Evariste »

Old Piper hat geschrieben: 05.03.23, 08:21 Geben Sie's zu: Das haben Sie bei meiner Ex abgeschrieben... :lachen:
Ich denke, hier neigt jeder - auch ich - dazu, seine eigenen Erfahrungen bzw. Vorurteile auf die Situation zu übertragen. Wir haben aber zuwenig Fakten, um zu beurteilen, was wirklich los ist.
Old Piper hat geschrieben: 05.03.23, 08:21 Wenn Sie nach derartigen Aussagen des Kindes noch nicht beim Jugendamt waren oder beim Familiengericht versucht haben, zumindest einen begleiteten Umgang zu erwirken, dann liegt die Kindeswohlgefährdung wohl eher auf Ihrer Seite vor.
Äh - ist nicht zunächst einmal der Vater für seine Handlungen verantwortlich?

Der Begriff der "Kindeswohlgefährdung" stammt aus § 1666 BGB:
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
Beachten Sie die passive Formulierung. Es geht nicht darum "wer hat was falsch gemacht", sondern "wie kommt das Kind damit zurecht". Eine Kindeswohlgefährdung kann auch ohne ein Fehlverhalten der Beteiligten bestehen, z. B. wenn die Eltern zu krank sind, sich um das Kind zu kümmern. Aber auch, wenn Beteiligte schuldhaft zu einer Kindeswohlgefährdung beitragen, ist es nicht produktiv (jedenfalls im Kontext des § 1666 BGB), den Täter zu "bestrafen", sondern es sollte die beste Lösung für das Kind angestrebt werden. Darüber hinaus ist zu unterscheiden zwischen der Kindeswohlgefährdung und dem Unwillen oder der Unfähigkeit der Eltern, die Gefahr abzuwenden. Letzte stellt gerade keine "Kindeswohlgefährdung" dar.
Old Piper
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Re: Kind soll per SMS Aussage schriftlich bestätigen bzw. soll eine Aussage auf Handy aufgenommen werden

Beitrag von Old Piper »

Evariste hat geschrieben: 05.03.23, 18:58 Darüber hinaus ist zu unterscheiden zwischen der Kindeswohlgefährdung und dem Unwillen oder der Unfähigkeit der Eltern, die Gefahr abzuwenden. Letzte stellt gerade keine "Kindeswohlgefährdung" dar.
Sehe ich anders - macht aber nix. Denn es gibt wohl kaum einen Begriff im Familienrecht, der dermaßen willkürlich ausgelegt und m.E. auch missbraucht wird wie das vielzitierte "Kindeswohl".
Und ich spreche da nicht nur aus eigener Erfahrung - meine inzwischen erwachsenen Kinder sind da weitgehend unbeschadet durchgekommen - sondern aus meinen langjährigen Aktivitäten in verschiedenen - nennen wir es mal: Vereinigungen entsorgter Eltern. Und das waren nicht nur Väter, wenn auch in den weit überwiegenden Fällen.
Natürlich entstehen bei so einer Tätigkeit leicht Vorurteile, mir ist auch durchaus bewusst, dass man bei Schilderungen Betroffener immer erst mal nur die eine Seite der Medaille zu sehen bekommt. Bei bestimmten Formulierungen schrillen allerdings bei mir sämtliche Alarmglocken.
MfG
Old Piper
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