Ehevertrag bei später Heirat

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

simplici
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: 04.02.19, 11:38

Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von simplici »

Angenommen, Herr X.
hätte mit 70 Jahren zum 2. Mal geheiratet.
Herr X. besäße VOR der Heirat 2 Häuser plus ein erhebliches Barvermögen; angenommen alles zusammen 800 000 Euro.
Frau X. dagegen hätte 1 Haus ohne weiteres Vermögen; angenommen 200 000 Euro.
Herr X. hätte 3 erwachsene Kinder, Frau X. deren 2.
Wie würde der Zugewinnausgleich aussehen, wenn Herr X. vor Frau X. stirbt ?






Ist nichts anderes vereinbart, gilt zwischen Eheleuten die gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet:
Eigentum, das den Eheleuten vor der Eheschließung jeweils gehört hat, bleibt während der Ehe im individuellen Besitz.
Stirbt ein Partner, erfolgt ein sogenannter Zugewinnausgleich.
Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 953
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von Hertha1892 »

Die Frau bekommt ein Viertel als Erbe und ein Viertel als Zugewinn. Also 400.000. Die Kinder teilen sich die anderen 400.000

Alles vorausgesetzt es gibt kein Testament.

Grüße Hertha1892
simplici
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: 04.02.19, 11:38

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von simplici »

Könnte X. mit Testament bestimmen, dass seine Kinder alleine sein Vermögen bekommen ?
Könnte er den Pflichterbteil durch Testament verhindern ?
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7744
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von ExDevil67 »

simplici hat geschrieben: 06.03.23, 23:12 Könnte X. mit Testament bestimmen, dass seine Kinder alleine sein Vermögen bekommen ?
Ja das geht. Löst aber Ansprüche auf den Pflichtteil bei den gesetzlichen Erben aus die nicht bedacht wurden.
simplici hat geschrieben: 06.03.23, 23:12 Könnte er den Pflichterbteil durch Testament verhindern ?
Jein. Ja das geht grundsätzlich, allerdings nein weil in der Praxis die Hürden für eine vollständige Enterbung selten erreicht werden. Meine Kinder sollen alles erben reicht dafür nicht. Da müsste schon eher die Ehefrau in U-haft sitzen weil sie versucht hat einen umzubringen.
simplici
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: 04.02.19, 11:38

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von simplici »

....wären denn die leiblichen Kinder der Ehefrau auch Erben ohne Testament ?

Herr X. wollte seiner Ehefrau ja auch Vermögen zu kommen lassen, aber deren Höhe selber bestimmen,
wie könnte er das am Besten tun ?
(Der Ehefrau bliebe ja auch eine erhebliche Witwenrente und freiwilligerweise ein Teil des Barvermögens...)
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4581
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von lottchen »

simplici hat geschrieben: 07.03.23, 09:35 ....wären denn die leiblichen Kinder der Ehefrau auch Erben ohne Testament ?
Ja selbstverständlich würden sie ihre Mutter mit dem Ehemann zusammen beerben.
Und selbstverständlich würden sie den Stiefvater nach dessen Tod nicht beerben weil sie mit ihm nicht verwandt sind.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
simplici
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: 04.02.19, 11:38

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von simplici »

Herr X. wollte seiner Ehefrau ja auch Vermögen zu kommen lassen, aber deren Höhe selber bestimmen,
wie könnte er das am Besten tun ? Per Testament, Ehevertrag oder gibt es andere Möglichkeiten ?
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7744
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von ExDevil67 »

simplici hat geschrieben: 07.03.23, 12:27 Herr X. wollte seiner Ehefrau ja auch Vermögen zu kommen lassen, aber deren Höhe selber bestimmen,
wie könnte er das am Besten tun ? Per Testament, Ehevertrag oder gibt es andere Möglichkeiten ?
Die Frage sollte man einem Notar und nicht einem Forum stellen, der kann ggf auch die nötigen Dokumente dafür erstellen. Und dem fallen sicher noch so einige Punkte ein die man bedenken sollte wie den Fall das Herr X morgen zum Pflegefall wird und erst in 20 Jahren stirbt. Dann dürfte nämlich eine Aufteilung des Vermögens von heute überholt sein.
Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 953
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von Hertha1892 »

Da gäbe es sicher mehrere Möglichkeiten:

Mir fallen spontan folgende Varianten ein:

1. Meine Ehefrau x erbt Barvermögen i. H.v. *Höhe Pflichtteil*, meine Kinder Tick, Trick und Track erben das Restvermögen und das Haus in gleichen Teilen.
-> Außerdem keine Zugewinngemeinschaft vereinbaren.

2. Das Haus auf die Kinder übertragen und
a) lebenslanges Wohnrecht für den Vater und auf Wunsch:
b) lebenslanges Wohnrecht für die Stiefmutter, falls der Vater zuerst stirbt.
Und Barvermögen nach gesetzlichen Erbteilen.

Spart in 2 Schritten vielleicht auch Erbschafts- und Schenkungssteuer, bei 400k und 3 Kindern fällt keine Schenkungssteuer an.

Variante 3: Einfach nicht heiraten, dann sollte nur die Frage geklärt werden, ob die LG ein Wohnrecht über den Tod des Mannes hinaus behalten soll und ob entgeltlich oder nicht.

Grüße Hertha1892
simplici
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: 04.02.19, 11:38

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von simplici »

Danke,

zu 1) könnte man das alleine mit einem Testament regeln ? ...auch den Ausschluß des Zugewinnausgleichs ?
Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 953
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von Hertha1892 »

Nein, etwas Anderes als die Zugewinngemeinschaft muss man per Ehevertrag regeln.

Das Testament kann man natürlich für sich regeln wie man möchte.

Grüße Hertha1892
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7884
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von hambre »

simplici hat geschrieben:zu 1) könnte man das alleine mit einem Testament regeln ? ...auch den Ausschluß des Zugewinnausgleichs ?
Einen pauschalen Zugewinnausgleich gibt es nur bei gesetzlicher Erbfolge, also wenn kein Testament vorhanden ist.

Nur bei einer Enterbung oder wenn die Ehefrau das Erbe ausschlägt, dann gibt es den tatsächlichen Zugewinnausgleich und zusätzlich einen Pflichtteil in Höhe von 1/8. Eine tatsächlichen Zugewinnausgleich für die Ehefrau kann es aber nur dann geben, wenn der Ehemann während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt als seine Ehefrau.
simplici hat geschrieben:Per Testament, Ehevertrag oder gibt es andere Möglichkeiten ?
Wenn man per Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, dann fällt schon mal der Zugewinnausgleich weg. Zusätzlich ist noch ein Testament erforderlich. Aber auch denn hat die Ehefrau mindestens Anspruch auf den Pflichtteil in Höhe von 1/8. Wenn man das auch ausschließen will, dann muss die Ehefrau einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterschreiben.
Hertha1892 hat geschrieben:Meine Ehefrau x erbt Barvermögen i. H.v. *Höhe Pflichtteil*, meine Kinder Tick, Trick und Track erben das Restvermögen und das Haus in gleichen Teilen.
Das ist ein Klassiker, wie man ein Testament nicht formulieren sollte.
Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 953
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von Hertha1892 »

OK, wie formuliert man es denn besser, dass derjenige testamentarisch das bekommt, das er beim Anfechten des Testaments eh bekäme und die anderen gesetzesmäßigen Erben anteilig jeweils den Rest?

Grüße Hertha1892
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7884
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von hambre »

Hertha1892 hat geschrieben:OK, wie formuliert man es denn besser, dass derjenige testamentarisch das bekommt, das er beim Anfechten des Testaments eh bekäme und die anderen gesetzesmäßigen Erben anteilig jeweils den Rest?
Das formuliet man am besten gar nicht. In dem Beispiel würde es reichen, wenn man ins Testament schreibt:
Erben sollen meine Kinder Tick, Trick und Track zu gleichen Teilen sein.

In Deinem Beispiel ist unklar
a) Wer soll Erbe sein
b) Wer soll Vermächtnisempfänger sein
c) Wer soll nur den Pflichtteil erhalten

Wörtlich ausgelegt wäre wäre die Ehefrau in Deinem Beispiel nämlich Erbin mit einem Erbteil in Höhe ihres Pflichtteilsanspruches. Damit würde sie auch Mitgleid der Erbengemeinschaft zusammen mit Tick, Trick und Track werden. Das ist aber wahrscheinlich nicht gewollt.

Auf den Pflichtteil ohne Erbenstellung hat die Ehefrau dagegen auch dann Anspruch, wenn sie im Testament gar nicht erwähnt wird.

Daneben ist die testamentarische Zuwendung von einzelnen Dingen oder Geldbeträgen im Regelfall ein Vermächtnis und keine Erbeneinsetzung.
simplici
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 146
Registriert: 04.02.19, 11:38

Re: Ehevertrag bei später Heirat

Beitrag von simplici »

Also mal platt gesagt Herr X. und Frau X. wollten vom anderen nichts erben außer der W-Rente.
Das Vermögen sollte nur jeweils den leiblichen Kindern des Verstorbenen zu kommen.
Beide verzichten auf den PFLICHTerbteil
Antworten