tamara23 hat geschrieben: ↑13.03.23, 15:41
Wie ist die Rechtslage oder gibt es dazu Urteile?
Wahrscheinlich gibt es dazu Hunderte von Urteilen, die sich aber immer auf andere Einzelfälle beziehen. Und gerade bei einem solchen Thema ist jeder Einzelfall anders. Das für den eigenen Fall gültige Urteil bekommt man vom örtlich zuständigem Familiengericht. Dazu müsste eben das Kind die Eltern auf Unterhalt verklagen und darlegen, warum trotz der ungewöhnlichen Umstände noch Anspruch bestehen soll, und die Eltern können dem Gericht erklären warum nicht. Aber Grund für die Klage hat das Kind nur, wenn die Eltern nicht mehr zahlen.
Bei 3 begonnenen Studiengängen, die alle nicht abgeschlossen wurden, kann man nun wirklich nicht mehr von "zielorientiertem Studium" und von "einmaliger Umorientierung des Kindes" sprechen.
Das mag meistens zutreffen, aber denkbar ist auch:
Zunächst Jura studiert, nach einigen Semestern festgestellt: interessiert mich überhaupt nicht und schaffe ich nie.
Dann Tiermedizin, und nach 4 Jahren wird eine Tierhaarallergie festgestellt.
Dann katholische Theologie, aber nach einigen Jahren aufgrund der im Studium gewonnenen Erkenntnisse aus der Kirche ausgetreten.
Da keine Berufschance mehr, nun Wechsel zu evangelischer Theologie.
Jeder einzelne Grund wäre wohl schwerwiegend genug.