Beerdigungskostenübernahme
Moderator: FDR-Team
Beerdigungskostenübernahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen die Verstorbene ist ohne Vermögen und die beiden hinterbliebenen Söhne haben das Erbe ausgeschlagen, so müssten die beiden Nachkommen nach Unterhaltsrecht die Beerdigungskosten übernehmen.
Was passiert, wenn einer der beiden Söhne selbst ohne Vermögen ist? Übernimmt dann der Staat seinen Zahlungsanteil an der Beerdigung oder gerät der Sohn in Verschuldung?
angenommen die Verstorbene ist ohne Vermögen und die beiden hinterbliebenen Söhne haben das Erbe ausgeschlagen, so müssten die beiden Nachkommen nach Unterhaltsrecht die Beerdigungskosten übernehmen.
Was passiert, wenn einer der beiden Söhne selbst ohne Vermögen ist? Übernimmt dann der Staat seinen Zahlungsanteil an der Beerdigung oder gerät der Sohn in Verschuldung?
Re: Beerdigungskostenübernahme
Sehr geehrte(r) cruncc,
ab welchem Vermögensstand muss ein Nachkomme für die Beerdigungskosten der Mutter anteilig aufkommen? Gibt es hier ein Schonvermögen?
ab welchem Vermögensstand muss ein Nachkomme für die Beerdigungskosten der Mutter anteilig aufkommen? Gibt es hier ein Schonvermögen?
Re: Beerdigungskostenübernahme
Es ist nicht wirklich Unterhaltsrecht, da dieser Anspruch mit dem Tod endet. Aber die Bestattungsgesetze der 16 Länder nennen auch die Kinder (neben anderen Angehörigen) ganz weit oben in der Loste der Verpflichteten.
Re: Beerdigungskostenübernahme
Nicht nur anteilig sondern komplett sobald die Grenzen überschritten werden bis zu denen eine Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt in Frage kommt.
Re: Beerdigungskostenübernahme
Die Erben sind m.E. gesamtschuldnerisch für die Kosten verantwortlich. D.h. Es wird von einem von beiden die komplette Summe gefordert, wie die beiden das dann unter sich aufteilen, ist deren Sache
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Beerdigungskostenübernahme
Sehr geehrter Old Piper, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Hinweise.
Mit welchen Minimalkosten sind für eine Beerdigung zu rechnen?
Und könnte man schon im Vorhinein mit dem anderen zukünftigen Hinterbliebenen (rechtlich) klären, dass man nur zur anteiligen Bezahlung der Minimalkosten der Beerdigung des Elternteiles bereit ist?
vielen Dank für Ihre Hinweise.
Mit welchen Minimalkosten sind für eine Beerdigung zu rechnen?
Und könnte man schon im Vorhinein mit dem anderen zukünftigen Hinterbliebenen (rechtlich) klären, dass man nur zur anteiligen Bezahlung der Minimalkosten der Beerdigung des Elternteiles bereit ist?
Re: Beerdigungskostenübernahme
Was allerdings nur etwas bringen dürfte wenn die Gegenseite auch zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch lebend und leistungsfähig ist.
Zumal, eines der Kinder wird den Bestatter auftragen müssen und dem wird es egal sein wer wem was anteilig für die Beerdigung zahlen müsste / muss. Der wird sich einzig und allein an seinen Auftraggeber halten wenn es die Bezahlung der Rechnung geht.
Re: Beerdigungskostenübernahme
da fragt man den/die örtl. Bestattungsunternehmen.Mit welchen Minimalkosten sind für eine Beerdigung zu rechnen?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Beerdigungskostenübernahme
Im Forum gibt es schon mehrere Threads zu diesem Thema, z.B. diesen hier:
viewtopic.php?t=291745
viewtopic.php?t=291745
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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