Rente reicht nicht
Moderator: FDR-Team
Rente reicht nicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
angenommen, die alleinstehende M bezieht eine Rente, die zum Lebensunterhalt nicht reicht.
Kann sie diese zum Lebensminimum aufstocken lassen oder müssen ihre beiden Söhne den Unterhalt übernehmen?
Wer würde die Kosten übernehmen, wenn M eine ambulante Pflegehilfe bräuchte oder ins Pflegeheim müsste?
angenommen, die alleinstehende M bezieht eine Rente, die zum Lebensunterhalt nicht reicht.
Kann sie diese zum Lebensminimum aufstocken lassen oder müssen ihre beiden Söhne den Unterhalt übernehmen?
Wer würde die Kosten übernehmen, wenn M eine ambulante Pflegehilfe bräuchte oder ins Pflegeheim müsste?
Re: Rente reicht nicht
AFAIK wären erst die Kinder zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet und dann wäre ergänzend Sozialhilfe zu beantragen. Gleiches wenn es um Pflegekosten geht die nicht von der Pflegeversicherung gedekct werden.
Re: Rente reicht nicht
Seit dem 1.1.2020 werden Kinder vom Sozialhilfeträger nur noch zur Unterhaltsleistung herangezogen, wenn das Einkommen des Kindes mehr als 100.000 € jährlich beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). In den meisten Fällen müssen die Kinder von Hilfebedürftigen Rentnern sich daher inzwischen nicht mehr an Heimkosten oder aufstockender Sozialhilfe beteiligen.
Re: Rente reicht nicht
Grundsätzlich könnte es je nachdem per Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Das hängt aber von weiteren Details ab. Insbesondere von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Söhne.
Das hängt aber von weiteren Details ab. Insbesondere von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Söhne.
Re: Rente reicht nicht
Das Einfachste ist, zum Amt zu gehen und Hilfe zu beantragen.
Wenn die einem nicht zusteht, wird das Amt den Antrag ablehnen.
Falls andere zahlungspflichtig sein sollten, wird das Amt die Ansprüche auf sich überleiten.
Verlieren tut man nichts.
Wenn die einem nicht zusteht, wird das Amt den Antrag ablehnen.
Falls andere zahlungspflichtig sein sollten, wird das Amt die Ansprüche auf sich überleiten.
Verlieren tut man nichts.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Rente reicht nicht
Sehr geehrte(r) hawethie, sehr geehrte Damen und Herren,
wie, bei wem konkret und in welcher Tiefe würde das Amt die Prüfung vornehmen?
Ich vermute, es würde sich um das Sozialamt handeln.
wie, bei wem konkret und in welcher Tiefe würde das Amt die Prüfung vornehmen?
Ich vermute, es würde sich um das Sozialamt handeln.
Re: Rente reicht nicht
will hier einer die Schummelquote ausloten?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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- Registriert: 24.08.15, 10:54
Re: Rente reicht nicht
Außerdem stehen in der Kette der Unterhaltsgläubiger vorher noch z. B.Loanstar hat geschrieben: ↑18.04.23, 19:53 Seit dem 1.1.2020 werden Kinder vom Sozialhilfeträger nur noch zur Unterhaltsleistung herangezogen, wenn das Einkommen des Kindes mehr als 100.000 € jährlich beträgt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). In den meisten Fällen müssen die Kinder von Hilfebedürftigen Rentnern sich daher inzwischen nicht mehr an Heimkosten oder aufstockender Sozialhilfe beteiligen.
- minderjährige Kinder
- Ehepartner
- erwachsene Kinder, die noch in Ausbildung sind
- geschiedene Ehegatten...
Grüße Hertha1892
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- Interessierter
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- Registriert: 19.02.23, 19:21
Re: Rente reicht nicht
Unterhaltsansprüche gehen nur gegenüber
Eltern (geringer Pauschalunterhalt)
Kindern
getrennt lebenden und
geschiedenen Ehegatten auf das Sozialamt über.
Bzgl Eltern und Kindern wird das Amt bei Dir Auskünfte einholen zB zu Ausbildung, Beruf, Mieteinnahmen. Ergibt sich daraus die Vermutung, dass das Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt, wird genauer gefragt.
Falsche Angaben sind zum einen strafbar und können zum anderen dazu führen, dass man die Leistungen zurückzahlen muss.
Für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten gilt übrigens die 100.000 Euro-Grenze nicht.
Eltern (geringer Pauschalunterhalt)
Kindern
getrennt lebenden und
geschiedenen Ehegatten auf das Sozialamt über.
Bzgl Eltern und Kindern wird das Amt bei Dir Auskünfte einholen zB zu Ausbildung, Beruf, Mieteinnahmen. Ergibt sich daraus die Vermutung, dass das Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt, wird genauer gefragt.
Falsche Angaben sind zum einen strafbar und können zum anderen dazu führen, dass man die Leistungen zurückzahlen muss.
Für getrennt lebende und geschiedene Ehegatten gilt übrigens die 100.000 Euro-Grenze nicht.
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