Unterhaltasberechnung mit Selbstbehalt

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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ralph12345
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Unterhaltasberechnung mit Selbstbehalt

Beitrag von ralph12345 »

Folgender fiktiver Fall: Mutter M und Vater V lassen sich scheiden und betreuen die zwei gemeinsamen Kinder im Wechselmodell. Damit sind beide wechselseitig barunterhaltspflichtig.
Angenommen M verdient 3370€, V 4370€.
Das gemeinsames Einkommen definiert die absolute Höhe des Kindesunterhaltes nach Düsseldorfer Tabelle, zwei Kinder, Kindergeld abgezogen bleibt 1660€ Dieser Topf wird dann laut BGH Urteil im Wechselmodell zwischen den Haushalten von M und V 50:50 aufgeteilt.

Wie wird dieser Topf anteilig gefüllt,
Wird der Selbstbehalt von 1370€ bei der Berechnung berücksichtigt (Variante A) oder wird nur nach der Berechnung geguckt, ob der SBH unterschritten ist und der Unterhalt dann gedeckelt (Variante B)?

Variante A:
Verdienst M: 3370€-1370€ = 2000€,
Verdienst V: 4370€-1370€ = 3000€
Aufteilung der Unterhaltspflicht im Verhältnis 2:3 (M 664€ , V 996€ )

-oder-

Variante B:
M 3370€, V 4370€, Aufteilung im Verhältnis 3,37:4,37, (M 723, V 937)
keiner der beiden fällt damit unter den Selbstbehalt, also passt das so.
ExDevil67
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Re: Unterhaltasberechnung mit Selbstbehalt

Beitrag von ExDevil67 »

Ich bin gefühlt bei Variante B. Denn wäre nur ein Elternteil barunterhaltspflichtig würde sich der Zahlbetrag ja auch aus dem bereinigtem, unterhaltsrelevanten Einkommen ergeben und nicht aus Einkommen - Selbstbehalt.
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