Folgender fiktiver Fall: Mutter M und Vater V lassen sich scheiden und betreuen die zwei gemeinsamen Kinder im Wechselmodell. Damit sind beide wechselseitig barunterhaltspflichtig.
Angenommen M verdient 3370€, V 4370€.
Das gemeinsames Einkommen definiert die absolute Höhe des Kindesunterhaltes nach Düsseldorfer Tabelle, zwei Kinder, Kindergeld abgezogen bleibt 1660€ Dieser Topf wird dann laut BGH Urteil im Wechselmodell zwischen den Haushalten von M und V 50:50 aufgeteilt.
Wie wird dieser Topf anteilig gefüllt,
Wird der Selbstbehalt von 1370€ bei der Berechnung berücksichtigt (Variante A) oder wird nur nach der Berechnung geguckt, ob der SBH unterschritten ist und der Unterhalt dann gedeckelt (Variante B)?
Variante A:
Verdienst M: 3370€-1370€ = 2000€,
Verdienst V: 4370€-1370€ = 3000€
Aufteilung der Unterhaltspflicht im Verhältnis 2:3 (M 664€ , V 996€ )
-oder-
Variante B:
M 3370€, V 4370€, Aufteilung im Verhältnis 3,37:4,37, (M 723, V 937)
keiner der beiden fällt damit unter den Selbstbehalt, also passt das so.
Unterhaltasberechnung mit Selbstbehalt
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Re: Unterhaltasberechnung mit Selbstbehalt
Ich bin gefühlt bei Variante B. Denn wäre nur ein Elternteil barunterhaltspflichtig würde sich der Zahlbetrag ja auch aus dem bereinigtem, unterhaltsrelevanten Einkommen ergeben und nicht aus Einkommen - Selbstbehalt.
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