Kindesunterhalt über 21
Moderator: FDR-Team
Kindesunterhalt über 21
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt.
Angenommen besagtes Kind ist 22 Jahre alt, welche Kriterien muss er/sie erfüllen um Unterhalt zu beziehen ?
Eine weitere Frage, angenommen besagtes Kind legt einen fragwürdigen Ausbildungsvertrag vor, ohne Angabe des Ausbildungsberufes, ohne Angabe der Vergütung und komplett ohne Unterschriften, welche
Optionen gibt es die Echtheit zu prüfen ?
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt.
Angenommen besagtes Kind ist 22 Jahre alt, welche Kriterien muss er/sie erfüllen um Unterhalt zu beziehen ?
Eine weitere Frage, angenommen besagtes Kind legt einen fragwürdigen Ausbildungsvertrag vor, ohne Angabe des Ausbildungsberufes, ohne Angabe der Vergütung und komplett ohne Unterschriften, welche
Optionen gibt es die Echtheit zu prüfen ?
Re: Kindesunterhalt über 21
Muss man gar nicht prüfen, er kann nicht echt sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__11.html
Re: Kindesunterhalt über 21
Wurde bis jetzt Unterhalt bezahlt? Hat das Kind eine abgeschlossene Berufsausbildung? Was hat das Kind bisher gemacht?
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Kindesunterhalt über 21
Unterhalt wurde/wird bezahlt
Schulabschluss ist bekannt, alles weitere ist nicht bekannt
Schulabschluss ist bekannt, alles weitere ist nicht bekannt
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- FDR-Mitglied
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Re: Kindesunterhalt über 21
Das Kind muss nachweisen, dass es bedürftig ist, sonst muss kein Unterhalt gezahlt werden. Durch eine erste Berufsausbildung ist Bedürftigkeit dem Grunde nach gegeben und der Höhe nach abhängig von der Ausbildungsvergütung. Ohne vollständigen Ausbildungsvertrag ist die Bedürftigkeit nicht belegt. Vorsicht aber, falls noch ein gültiger Titel besteht, der muss bedient werden, sonst kann vollstreckt werden.
Um den Unterhalt berechnen zu können, muss das Kind dem Vater die Unterlagen der Mutter und der Mutter die Unterlagen des Vaters zur Verfügung stellen, damit die Quote des Unterhalts bemessen werden kann.
Vereinfachtes Beispiel mit fiktiven Zahlen: Kind hat Anspruch auf 500 Euro, A verdient 3000 netto, B 2000, dann schuldet A 3/5 und B 2/5 der 500 Euro.
Grüße Hertha1892
Um den Unterhalt berechnen zu können, muss das Kind dem Vater die Unterlagen der Mutter und der Mutter die Unterlagen des Vaters zur Verfügung stellen, damit die Quote des Unterhalts bemessen werden kann.
Vereinfachtes Beispiel mit fiktiven Zahlen: Kind hat Anspruch auf 500 Euro, A verdient 3000 netto, B 2000, dann schuldet A 3/5 und B 2/5 der 500 Euro.
Grüße Hertha1892
Re: Kindesunterhalt über 21
Wenn ein 21jähriges Kind einen offensichtlich ge-oder verfälschten Ausbildungsvertrag vorlegt, ist das eine sehr dünne Grundlage.
Re: Kindesunterhalt über 21
Wann erfolgte der Schulabschluß? Warum wurde danach überhaupt gezahlt wenn man nicht weiß, was das Kind da gemacht/verdient hat?
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Re: Kindesunterhalt über 21
Ich bedanke mich für die Antworten.
Aber ich habe noch ein weiteres Gedankenspiel, was wäre wenn die Mutter von dem Kind in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben würde oder sogar verheiratet wäre, was würde das für den
Unterhaltszahler bedeuten ?
Aber ich habe noch ein weiteres Gedankenspiel, was wäre wenn die Mutter von dem Kind in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben würde oder sogar verheiratet wäre, was würde das für den
Unterhaltszahler bedeuten ?
Re: Kindesunterhalt über 21
Was hat der Freund/Ehemann der Mutter mit dem Unterhalt des Vaters für das Kind zu tun? Der Freund/Ehemann ist dem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Das sind wenn überhaupt die Eltern, im Spezialfall auch die Großeltern.
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Re: Kindesunterhalt über 21
Das könnte vielleicht Einfluss darauf haben, welche Unterhaltspflicht der Mann gegenüber der Mutter hat. Aber wenn die gemeinsame Tochter schon 21 Jahre alt ist, wird da kaum etwas zutreffen, es sei denn die Tochter wäre sehr schwer behindert und die Mutter müsste (nur) deshalb auf Erwerbstätigkeit verzichten.
Ansonsten dürfte der Unterhaltsbedarf der 21jährigen nichts damit zu tun haben, was deren Mutter mit irgendwelchen Männern macht oder nicht macht.
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Re: Kindesunterhalt über 21
Das Kind ist nicht mehr privilegiert, daher gibt es keine Erwerbsobliegenheit. Wenn die Mutter nicht leistungsfähig ist, weil sie zB Hausfrau ist, ist das so.
Grüße Hertha1892
Nix. Es sei denn, sie hat Rockefeller geheiratet und einen exorbitanten Taschengeldanspruch, den sie für die Unterhaltsverpflichtung einsetzen muss.
Grüße Hertha1892
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