Umgangsrecht durch Gericht ausgesetzt

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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bubuan
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Umgangsrecht durch Gericht ausgesetzt

Beitrag von bubuan »

:zuprost Durch das Familiengericht wurde für V das Umgangsrecht vorläufig ausgesetzt.
Darf er überhaupt keinen Kontakt zu seinen Kindern suchen, weder Telefonisch noch per Handynachrichten?
FM
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Re: Umgangsrecht durch Gericht ausgesetzt

Beitrag von FM »

Das könnte vom genauen Wortlaut der gerichtlichen Entscheidung abhängen. Im Zweifel fragt man den eigenen Rechtsanwalt, das Jugendamt oder das Amtsgericht selbst (Termin bei der Rechtsantragsstelle ausmachen, die erläutern es selbst oder vermitteln weiter).

Keinesfalls sollte man versuchen, die Grenzen soweit es geht auszuloten. Sonst ist ruckzuck die nächste noch strengere gerichtliche Entscheidung da.
Old Piper
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Re: Umgangsrecht durch Gericht ausgesetzt

Beitrag von Old Piper »

bubuan hat geschrieben: 26.05.23, 14:47Darf er überhaupt keinen Kontakt zu seinen Kindern suchen, weder Telefonisch noch per Handynachrichten?
Wenn "nur" das Umgangsrecht ausgesetzt und nicht noch zusätzlich ein Kontaktverbot verfügt wurde, darf V selbstverständlich mit den Kindern Telefonieren, skypen oder was auch immer. Aber wie FM schon sagte: Besser man zeigt den Beschluss jemandem, der ihn erklären kann,
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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