
Darf er überhaupt keinen Kontakt zu seinen Kindern suchen, weder Telefonisch noch per Handynachrichten?
Moderator: FDR-Team
Wenn "nur" das Umgangsrecht ausgesetzt und nicht noch zusätzlich ein Kontaktverbot verfügt wurde, darf V selbstverständlich mit den Kindern Telefonieren, skypen oder was auch immer. Aber wie FM schon sagte: Besser man zeigt den Beschluss jemandem, der ihn erklären kann,