Einstweilige Verfügung durch lügen

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

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brokenheart
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Einstweilige Verfügung durch lügen

Beitrag von brokenheart »

Hallo gegen mich wurde eine einstweilige Verfügung bewirkt dass ich mich einer Person nicht nähern darf. Diese kam nur zustande weil die Person unter eid gelogen hat. Das kann ich zum größten Teil beweisen.
Ist es auch eine „Lüge“ wenn die Person etwas aus dem Zusammenhang gerissen hat und nur die für sich relevanten Sachen erwähnt hat, so dass es wirkt als wäre man der böse? Wenn sie aber die ganze Version erzählt hätte würde das alles anders klingen.

Beispiel. Person A sagt: ich habe ihren Bruder bedroht in zu schlagen

Tatsache ist: Person A sagte „ich schicke gleich meinen Bruder zu dir und dann wirst du sehen.“

Daraufhin als Antwort sagte ich soll er kommen dann sehen wir wer am Boden liegt.

Geht das schon als Lüge durch? Da die Versionen ja komplett unterschiedliche sind.

Reicht es damit das Eid Bruch ist?
FM
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Re: Einstweilige Verfügung durch lügen

Beitrag von FM »

Das läßt sich sicherlich nicht per Internetforum klären, da man hier auch nur wenige und einseitige Beschreibungen kennt.

Wenn man den Verdacht auf eine Straftat hat, teilt man das der Polizei/Staatsanwaltschaft so mit, und die können dann umfangreicher ermitteln.

Welche Auswirkungen es auf ein familienrechtliches Verfahren hat, wenn man sich gegenseitig mit Strafanzeigen überzieht, ist eine ganz andere Frage. Z.B. beim Umgangs- oder Sorgerecht geht es nur um das Wohl des Kindes und das könnte es notwendig machen, zerstrittene Bezugspersonen auf Distanz zu halten.
hawethie
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Re: Einstweilige Verfügung durch lügen

Beitrag von hawethie »

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brokenheart
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Re: Einstweilige Verfügung durch lügen

Beitrag von brokenheart »

Hallo,

Wenn jemand vor einem Richter „an Eides statt“ ausgesagt hat um eine einstweilige Verfügung zu erwirken und dafür nur Halbwahrheiten erzählt hat oder Sachen aus dem Zusammenhang gerissen hat damit es für diese Person besser steht, zählt das schon als Lüge wenn man es nachweisen kann?
FM
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Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Einstweilige Verfügung durch lügen

Beitrag von FM »

"Lüge" ist kein Rechtsbegriff. Das ist Umgangssprache. Und da kann man der Meinung sein: "Der Baum ist im Sturm umgefallen" ist dann eine Lüge, wenn zwar Sturm war, der Baum aber umfiel weil der Holzfäller ihn fällte - denn man erweckt einen falschen Eindruck durch die Nichterwähnung des Holzfällers. Man kann aber auch der Meinung sein, es war keine Lüge, da die erwähnten Fakten richtig waren.

Im Falle einer eidesstattlichen Versicherung wäre zu prüfen, wie die Fragestellung genau lautete, wie die Antwort genau lautete (beides wortwörtlich) und ob es sich geradezu aufdrängte, zur Vermeidung von Mißverständnissen weiteres zu erwähnen. In einem Hauptsacheverfahren besteht da ja für alle Beteiligten die Gelegenheit zur Nachfrage. Im Eilverfahren kann das anders sein, weshalb das Eilverfahren auch rechtsstaatlich problematisch (aber manchmal unvermeidbar) ist. Aber die Entscheidung hat dann auch nur vorläufigen Charakter.

Wie schon gesagt: wenn es einem nur um die strafrechtliche Beurteilung geht, teilt man alle Fakten und Beweismittel dem Staatsanwalt (meist über die Polizei) mit und der prüft dann, ob er ein Verfahren für notwendig hält. Übrigens wird das auch der (Familien-)Richter machen, dem gegenüber die e.V. abgegeben wird, wenn er später erfährt , dass begründete Zweifel an der Richtigkeit bestehen.
brokenheart
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Registriert: 14.06.15, 15:21

Re: Einstweilige Verfügung durch lügen

Beitrag von brokenheart »

Wow danke! Sehr gut formuliert, dass selbst ein Laie es versteht. Und perfekt auf die Frage eingegangen.
Vielen lieben dank ☺️
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