Hallo,
Kind K wird im September 17 und beginnt eine Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung beträgt 960€ brutto (netto nehmen wir 700€ an).
Vater V verdient netto 4000€. Mutter M verdient netto 3000€. Das Kindergelt wird M überwiesen.
Lebenmittelpunkt des K ist bei M.
Wieviel muss V an M an Kindesunterhalt bezahlen?
Die gängigen Onlinerechner berücksichtigen keine Ausbildungsvergütung bzw. kein Alter.
Gibt es einen Onlinerechner, welcher eine Ausbildung + Alter des K berücksichtigt?
Berechnung Kindesunterhalt bei Kind in Ausbildung
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Re: Berechnung Kindesunterhalt bei Kind in Ausbildung
Da möchte ich fast wetten dass es sowas gibt. Aber es ist keine Raketenwissenschaft, sich das anhand der D'dorfer Tabelle und der Erläuterungen des für Sie zuständigen OLG's dazu selber auszurechnen.Starwars2001 hat geschrieben: ↑10.08.23, 18:13Gibt es einen Onlinerechner, welcher eine Ausbildung + Alter des K berücksichtigt?
Sind die 4.000,- netto bereits das bereinigte EK? Dito für die 700,-? Das EK der Mutter spielt bis zum 18. Lj. keine Rolle, solange das Kind noch bei ihr lebt.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Re: Berechnung Kindesunterhalt bei Kind in Ausbildung
Könnte afair daran liegen das U18 die Ausbildungsvergütung nicht berücksichtigt wird da eine Erwerbstätigkeit des Kindes überobligatorisch ist. Und Ü18, nun ob das Kind 18, 19, oder 25 ist ist dann auch egal.Starwars2001 hat geschrieben: ↑10.08.23, 18:13 Die gängigen Onlinerechner berücksichtigen keine Ausbildungsvergütung bzw. kein Alter.
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Re: Berechnung Kindesunterhalt bei Kind in Ausbildung
Schon gelesen?
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unter ... 03529.html
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Berechnung Kindesunterhalt bei Kind in Ausbildung
https://www.isuv.de/unterhalt/unterhaltsrechner-2023/Starwars2001 hat geschrieben: ↑10.08.23, 18:13 Gibt es einen Onlinerechner, welcher eine Ausbildung + Alter des K berücksichtigt?
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Re: Berechnung Kindesunterhalt bei Kind in Ausbildung
Nehmen wir an, dass der Vater bei Bereinigung des Nettos eine Stufe runter rutscht und niemandem sonst zu Unterhalt verpflichtet ist, beträgt der Anspruch des Kindes minus hälftiges KG 628 Euro. Angerechnet werden 700 (-100 Euro WKP)/2 = 300 Euro. Verbleiben also 328 Euro Unterhalt.
Wird Kind 18, beträgt der Anspruch inkl kompletter Anrechnung KG 856 Euro (unter Annahme Bereinigung des Nettos beider Eltern). Abzüglich 600 Euro eigene bereinigte EK bleiben 256 Euro Anspruch übrig, davon 4/7 Vater, 3/7 Mutter.
Grüße Hertha1892
Wird Kind 18, beträgt der Anspruch inkl kompletter Anrechnung KG 856 Euro (unter Annahme Bereinigung des Nettos beider Eltern). Abzüglich 600 Euro eigene bereinigte EK bleiben 256 Euro Anspruch übrig, davon 4/7 Vater, 3/7 Mutter.
Grüße Hertha1892
Re: Berechnung Kindesunterhalt bei Kind in Ausbildung
Gleich 3 Fehler enthält die obige "Berechnung".Hertha1892 hat geschrieben: ↑13.08.23, 15:10 Nehmen wir an, dass der Vater bei Bereinigung des Nettos eine Stufe runter rutscht und niemandem sonst zu Unterhalt verpflichtet ist, beträgt der Anspruch des Kindes minus hälftiges KG 628 Euro. Angerechnet werden 700 (-100 Euro WKP)/2 = 300 Euro. Verbleiben also 328 Euro Unterhalt.
Wird Kind 18, beträgt der Anspruch inkl kompletter Anrechnung KG 856 Euro (unter Annahme Bereinigung des Nettos beider Eltern). Abzüglich 600 Euro eigene bereinigte EK bleiben 256 Euro Anspruch übrig, davon 4/7 Vater, 3/7 Mutter.
Grüße Hertha1892
1. Bei nur einem Kind erfolgt eine Höherstufung.
2. Beim Volljährigenunterhalt ist vor der Quotelung jeweils ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts (derzeit 1.650 €) abzuziehen.
3. Der durch korrekte Quotelung ermittelte Haftungsanteil des Vaters ist zu hoch, denn: "Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinem Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle (ggf. Herauf-, Herabstufung abzüglich volles Kindergeld) ergibt."
Der von mir zuvor verlinkte Unterhaltsrechner berücksichtigt all dies, sein Ergebnis lautet zunächst 375,00 Euro Unterhalt vom Vater und ab Volljährigkeit des Kindes rechnerisch nur noch 5,00 € Unterhalt vom Vater.
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