Hallo,
angenommen die Mutter eines Kindes hat das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches sich aus dem Rechtskraftvermerk der Scheidung ergibt.
Da dieser inhaltlich nur auf den Beschluss des Scheidungsverfahrens verweist, müsste auch dieser (der nur in Deutsch gehalten ist) mitgeführt werden.
Nun unterstelle ich, dass es bei einer Kontrolle am Flughafen beim Personal nicht unbedingt ersichtlich und nachvollziehbar sein könnte, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf Grundlage der deutschen Dokumente mit insgesamt 13 Seiten Umfang akzeptiert wird.
Gibt es ein kurzes knappes EU-weit anerkanntes oder verständliches Dokument, welches den Umstand des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Mutter bestätigt?
Offizielles Dokument um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bestätigen
Moderator: FDR-Team
Re: Offizielles Dokument um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bestätigen
Es interessiert doch eigentlich nur bei der Ausreise aus D ob die Kinder mit Dir ausreisen dürfen. Wozu dann ein mehrsprachiges Papier? Gibt es m.M. nach auch nicht. Möglicherweise könnte das Jugendamt eine Bescheinigung über Dein Aufenthaltsbestimmungsrecht ausstellen (falls die nicht auch sagen, dass Du doch ein Urteil in der Hand hast was das bestätigt und das doch reicht).
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Offizielles Dokument um das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bestätigen
Generell wird das Mitführen entsprechender Nachweise (Einverständniserklärung, Sorgerechtsbrschluss) vom Auswärtigen Amt empfohlen.
Im Zweifelsfall muss man dann halt eine englische Übersetzung des Scheidungsurteils mit sich führen.
Im Zweifelsfall muss man dann halt eine englische Übersetzung des Scheidungsurteils mit sich führen.

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