Hallo
Azubi, 18 Jahre lebt bei der Mutter, Vater hat bis zum Anfang der Ausbildung an die Mutter Unterhalt überwiesen.
Nun ist das Kind seit 01.08. In Ausbildung und auch in diesem Monat olljägrig geworden.
Die Ausbildungsvergütung liegt bei ca. 600 € Netto.
Nun die Frage
Steht hier noch Unterhalt vom Vater zu ?
Wo kann man das nachlesen ?
Unterhalt bei ausbildung
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Re: Unterhalt bei ausbildung
Kommt darauf an! Dem Grunde nach ja. Der Höhe nach abhängig von diversen Faktoren:
Wieviel verdienen beide Elternteile?
Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte?
Grüße Hertha1892
Wieviel verdienen beide Elternteile?
Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte?
Grüße Hertha1892
Re: Unterhalt bei ausbildung
Wenn das volljährige Kind Unterhalt möchte müsste es das selber fordern.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Unterhalt bei ausbildung
Ich hab mit solchen Fällen nicht zu tun, aber es scheint so zu sein: oft wird ein bestimmter Unterhaltsbetrag festgelegt (z.B. durch Vereinbarung, durch das Familiengericht, durch Zustimmung zu einem Vorschlag des Jugendamtes). Aber dabei wird dann auch sehr oft vergessen, eine zeitliche Befristung festzulegen. Dann gilt es eben ewig so weiter, bis jemand eine Änderung verlangt.
Ein Betreuungsunterhalt für die Mutter selbst wäre bei einem volljährigem Kind nur in Ausnahmefällen vorstellbar. Also vielleicht bei schwerer Behinderung des Kindes.
Den betroffenen Vätern fällt es oft sehr schwer, diese Frage zu beurteilen. Sie sollten sich von Anfang an anwaltlich beraten lassen dazu. Das kostet natürlich etwas. Aber wenn man einfach so weiterzahlt wie vorher, könnte es noch sehr viel mehr kosten. Das volljährige Kind könnte z.B. sagen "ist mir egal, was du an meine Mutter überwiesen hast, das Geld ist an ich zu zahlen."
Auf das Konto der Mutter aber für das Kind, oder wirklich zugunsten der Mutter als Empfängerin? Falls "für das Kind", hat das Kind nach dem 18. Geburtstag die Mutter bevollmächtigt für die Annahme der Zahlungen?Vater hat bis zum Anfang der Ausbildung an die Mutter Unterhalt überwiesen.
Ein Betreuungsunterhalt für die Mutter selbst wäre bei einem volljährigem Kind nur in Ausnahmefällen vorstellbar. Also vielleicht bei schwerer Behinderung des Kindes.
Den betroffenen Vätern fällt es oft sehr schwer, diese Frage zu beurteilen. Sie sollten sich von Anfang an anwaltlich beraten lassen dazu. Das kostet natürlich etwas. Aber wenn man einfach so weiterzahlt wie vorher, könnte es noch sehr viel mehr kosten. Das volljährige Kind könnte z.B. sagen "ist mir egal, was du an meine Mutter überwiesen hast, das Geld ist an ich zu zahlen."
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