Liebe Forengemeinde,
ich hätte gerne Eure Meinung zu der folgenden Fallkonstellation.
Hertha Huber ist die Mutter von Henriette Huber (3 Jahre alt). Zur Geburt des Kindes war Hertha noch mit Heinrich verheiratet – die Ehe wurde nach der Geburt geschieden und die Vaterschaft erfolgreich angefochten; Kindesvater war und ist nämlich nicht Heinrich, sondern Michael Müller. Dieser leistet sporadisch Barunterhalt und pflegt sonst keinerlei Umgang mit Henriette. Das alleinige Sorgerecht hat Hertha.
Hertha möchte nun wieder heiraten und dabei auch den Namen ihres neuen Partners, Stefan Schmidt, annehmen. Gleichzeitig soll auch Henriette einbenannt werden.
Wie ist die Rechtslage? Ist die Zustimmung von Micheal erforderlich, oder darf Hertha alleine entscheiden?
Vielen Dank und schöne Grüße
Bahlsen
Einbenennung eines Kindes bei Heirat
Moderator: FDR-Team
Re: Einbenennung eines Kindes bei Heirat
Verstehe ich das richtig, dass in der Geburtsurkunde derzeit kein Vater eingetragen ist?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Einbenennung eines Kindes bei Heirat
Siehe ganz aktuell zu § 1618 BGB:Bahlsen hat geschrieben: ↑30.09.23, 13:25 Hertha möchte nun wieder heiraten und dabei auch den Namen ihres neuen Partners, Stefan Schmidt, annehmen. Gleichzeitig soll auch Henriette einbenannt werden.
Wie ist die Rechtslage? Ist die Zustimmung von Micheal erforderlich, oder darf Hertha alleine entscheiden?
LTO vom 20.02.2023 hat geschrieben:Die Hürden für eine Namensänderung von Kindern sind hoch. Bislang verlangte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kindeswohlgefährdung. Diese strenge Rechtsprechung hat der BGH nun aufgegeben: Eine Gefährdung des Kindeswohls ist künftig nicht mehr Voraussetzung, damit das Familiengericht die sogenannte Einbenennung ohne Zustimmung beider Elternteile anordnen kann. Das geht aus einem Beschluss von Ende Januar hervor, der am Montag aus Karlsruhe veröffentlicht wurde (Beschl. v. 25.01.2023, Az. XII ZB 29/20).
Re: Einbenennung eines Kindes bei Heirat
Hier handelt es sich doch um einen Nachnahmen der von einer Person stammt der die Vaterschaft erfolgreich angefochten hatte. Somit raus aus dem Prozess. Der Leibliche Vater, der eventuell nirgends erwähnt wurde, hat hier so gut wie gar keine Aktien im Spiel. Somit bleibt doch nur noch die allein erziehende Mutter.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Einbenennung eines Kindes bei Heirat
Die Einbenennug ist in § 1618 BGB geregelt. Zu Satz 4 gibt es die aktuelle Entscheidung des BGH. Dies nur zur Vollständigkeit.
Die vom TE erstellten Fragen lassen sich durch lesen des § 1618 BGB beantworten.
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Re: Einbenennung eines Kindes bei Heirat
In der Tat – Satz 3 ist hier der entscheidende.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben: ↑30.09.23, 19:26 Die vom TE erstellten Fragen lassen sich durch lesen des § 1618 BGB beantworten.![]()
Besten Dank! Ein Blick ins Gesetz erleichtert doch nach wie vor die Rechtsfindung…

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