Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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simplici
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Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von simplici »

Angenommen, Herr X. hätte schon mit 16 Jahren als Lebensziel ein eigenes Haus und seit seinem 16. Lebensjahr darauf "gespart".
Mit 26 Jahren hätte er geheiratet, mit 30 Jahren wurde ein Haus unter "Eheleute" per Notarvertrag gekauft.
Da Herr X. bereits 80% des Hauswertes mit in die Ehe brachte war das Haus rasch "bezahlt", auch hier maßgeblich durch das
höhere Einkommen von Herrn X. .
20 Jahre später käme die Scheidung und nun ist die Ex-Ehefrau der Meinung, dass Ihr die Hälfte des Hauses / Wertes zu stünde.

Wäre das korrekt, obwohl Herr X. etwa 80% des Geldwertes und 98% seiner Arbeitsleistung in Renovierung und Ausbau des Hauses
"gesteckt" hätte ?
ExDevil67
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von ExDevil67 »

AFAIR ist der Regelfall in einer Ehe die Zugewinngemeinschaft. Sprich es wird nur die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen verteilt.
simplici
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von simplici »

Heißt das, Herr X. bekäme einen größeren Anteil weil er VOR der Ehe bereits den größeren Betrag einbringen konnte oder geht es nur um die eventuelle Wertsteigerung ?
hespo
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von hespo »

Das Beispiel von https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft:
Ehegatte A besaß zum Zeitpunkt der Heirat € 5.000, zum Zeitpunkt der Scheidung ein Vermögen von € 25.000. Ehegatte B besaß zu Beginn der Ehe € 8.000 und zum Zeitpunkt der Scheidung € 10.000, da er während der Ehe nur wenig Geld dazuverdienen bzw. auf andere Weise dazugewinnen konnte:

Der Zugewinn des Ehegatten A beträgt somit: € 25.000 - € 5.000 = € 20.000
Der Zugewinn des Ehegatten B beträgt: € 10.000 - € 8.000 = € 2.000
Die Differenz der Zugewinne beträgt: € 20.000 - € 2.000 = € 18.000
B kann von A die Hälfte dieser Differenz (€ 18.000 : 2 = € 9.000) als Zugewinnausgleich verlangen.
Dieses Beispiel ist vereinfacht; zum Anfangsvermögen sind ein Inflationsausgleich und je nach Fallgestaltung weitere Posten (z. B. Erbschaften) hinzuzurechnen.
ktown
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von ktown »

simplici hat geschrieben: 15.11.23, 13:56 Heißt das, Herr X. bekäme einen größeren Anteil weil er VOR der Ehe bereits den größeren Betrag einbringen konnte oder geht es nur um die eventuelle Wertsteigerung ?
Es geht rein um die das was gemeinsam erwirtschaftet wurde. Wenn X das Geld nicht für den Kauf genutzt hätte, dann wäre es Seins. So aber ist es in der gemeinsam erworbenen Immobilie über gegangen
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hambre
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von hambre »

simplici hat geschrieben:Heißt das, Herr X. bekäme einen größeren Anteil weil er VOR der Ehe bereits den größeren Betrag einbringen konnte
Ja, in der Zugewinngemeinschaft wird nur das geteilt, was während der Ehe erwirtschaftet wurde. Das, was Herr X in die Ehe eingebracht hat (=Anfangsvermögen), darf Herr X alleine behalten. Nur der Rest wird geteilt. Als Anfangsvermögen gilt das, was er zum Zeitpunkt der Heirat angespart hatte. Die während der Ehe eingebrachte Arbeitsleistung wird daher nicht berücksichtigt.

Bezüglich des Anfangsvermögens findet dabei auch noch ein Inflationsausgleich statt.

Im Ergebnis steht Herrn X daher ein höherer Anteil am Wert des Hauses zu als Frau X.
ktown hat geschrieben:Wenn X das Geld nicht für den Kauf genutzt hätte, dann wäre es Seins. So aber ist es in der gemeinsam erworbenen Immobilie über gegangen.
Dass Herr X sein Geld in die gemeinsame Immobilie gesteckt hat, spielt keine Rolle.
ktown
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von ktown »

OK :daumenhoch
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ralph12345
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von ralph12345 »

Der spannende Punkt ist hier die Wertsteigerung.

Angenommen, die Eheleute haben damals ein Haus im Wert von 100.000€ gekauft haben und Herr X hat davon 80.000€ als Startvermögen schon mit in die Ehe gebracht. Angenommen Frau Y hat 0 Vermögen mit in die Ehe gebracht.
Angenommen, das Haus ist heute 200.000€ wert.

Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen beider Eheleute berücksichtigt. Herr X erhält zunächst seine 80.000€ zurück. Der Rest ist offenbar während der Ehe als Zugewinn entstanden: 120.000€, davon bekommen beide die Hälfte. Am Ende bekommt also X 80.000€+60.000€ = 140.000€, Y 60.000€
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von CruNCC »

ralph12345 hat geschrieben: 18.11.23, 17:02 Der spannende Punkt ist hier die Wertsteigerung.

Angenommen, die Eheleute haben damals ein Haus im Wert von 100.000€ gekauft haben und Herr X hat davon 80.000€ als Startvermögen schon mit in die Ehe gebracht. Angenommen Frau Y hat 0 Vermögen mit in die Ehe gebracht.
Angenommen, das Haus ist heute 200.000€ wert.

Beim Zugewinnausgleich wird das Anfangsvermögen beider Eheleute berücksichtigt. Herr X erhält zunächst seine 80.000€ zurück. Der Rest ist offenbar während der Ehe als Zugewinn entstanden: 120.000€, davon bekommen beide die Hälfte. Am Ende bekommt also X 80.000€+60.000€ = 140.000€, Y 60.000€
Diese Berechnung ist falsch.
ralph12345
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Re: Asymetrische Teilung des Vermögens >?

Beitrag von ralph12345 »

Nein, ist sie nicht. Aber vielleicht wäre es hilfreich, wenn sie meinen, wie es aus ihrer Sicht korrekt wäre...
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