Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Moderator: FDR-Team
Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Hallo! Ein Ehepaar möchte sich nach Ü40 Jahren scheiden lassen. Beide haben zusammen in einem Haus gewohnt, das sie vor über 10 Jahren der Tochter überschrieben haben, mit lebenslangem Wohnrecht für beide.
Das Ehepaar ist seit 11 Monaten getrennt, der Mann wohnt seit 4 Monaten bei seiner Freundin. Die Ehefrau möchte in dem Haus wohnen bleiben. Jetzt nervt der Ehemann allerdings, da er zu jeder Tages und Nachtzeit in das Haus kommt, etwas abholt, Pippi macht, Fernseh schaut, sich Eier brät… Auch stehen seine Sachen aus über 70 Lebensjahren überall rum.
Wie kann man das jetzt vernünftig regeln, das die Ehefrau auch mal zur Ruhe kommen kann?
Danke
Das Ehepaar ist seit 11 Monaten getrennt, der Mann wohnt seit 4 Monaten bei seiner Freundin. Die Ehefrau möchte in dem Haus wohnen bleiben. Jetzt nervt der Ehemann allerdings, da er zu jeder Tages und Nachtzeit in das Haus kommt, etwas abholt, Pippi macht, Fernseh schaut, sich Eier brät… Auch stehen seine Sachen aus über 70 Lebensjahren überall rum.
Wie kann man das jetzt vernünftig regeln, das die Ehefrau auch mal zur Ruhe kommen kann?
Danke
Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Wie es jetzt bei einem Wohnrecht ist muss ich passen.
Aber, bei gemeinsamen Eigentum dokumentiert der ausziehende Partner mit seinem Auszug das er auf die sich aus der Eigentümerstellung ergebenden Nutzungsrechte verzichtet.
Ansonsten wäre Schritt 1 für mich Schloss wechseln und Schritt 2 mit einem Anwalt klären ob was möglich ist in Richtung Zuweisung der Ehewohnung.
Aber, bei gemeinsamen Eigentum dokumentiert der ausziehende Partner mit seinem Auszug das er auf die sich aus der Eigentümerstellung ergebenden Nutzungsrechte verzichtet.
Ansonsten wäre Schritt 1 für mich Schloss wechseln und Schritt 2 mit einem Anwalt klären ob was möglich ist in Richtung Zuweisung der Ehewohnung.
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Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Festzustellen ist erst einmal, dass er ausgezogen ist und damit sein Wohnrecht aufgegeben hat oder dieses ruht.
Danach kann man Schlösser tauschen, auffordern seine Sachen zu räumen, keine Eier mehr zu braten, usw...
Danach kann man Schlösser tauschen, auffordern seine Sachen zu räumen, keine Eier mehr zu braten, usw...
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Okay, dann muss die Frau jetzt klären, ob er umgemeldet ist? Wenn er umgemeldet ist, dann hat er das Nutzungsrecht aufgegeben? Und sie muss ihm dafür Geld zahlen, obwohl es nicht ihr Haus ist?
Beide haben Anwälte, aber die beschäftigen sich gerade mit anderen unsinnigen Forderungen.
Wenn sie Nutzungswntfallgeld an ihn zahlen muss, dann nur bis zur Scheidung oder auch danach?
Danke
Beide haben Anwälte, aber die beschäftigen sich gerade mit anderen unsinnigen Forderungen.
Wenn sie Nutzungswntfallgeld an ihn zahlen muss, dann nur bis zur Scheidung oder auch danach?
Danke
Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Es ist einfach köstlich wenn in Salamitaktik Informationen mitgeteilt werden. 

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Ktown, sorry, das verstehe ich gerade nicht. Welche Infos brauchen sie noch oder welche kamen zu spät?
Das ganze ist äusserst schwierig, die beiden können zzt nicht vernünftig miteinander umgehen. Er ist zu seiner deutlich jüngeren Freundin gezogen, er hat nur eine kleine Rente, er braucht jetzt Geld für Maledivenurlaub, neues Motorrad, Essengehen. Das Geld soll ihm die Exfrau geben, obwohl ihr das Haus nicht gehört. Seine Rente ist so hoch, wie ihr Gehalt als Versandmitarbeiterin nachts, Frau ist 63. Daher gibt es keinen Trennungsunterhalt für beide.
Der Mann weiss schon, das seine Freundin, die bekannt ist für ineinander übergehende Beziehungen, bald weg ist, wenn er nicht mehr alle extras zahlen kann ;(
Er nervt, nett ausgedrückt, seine Frau jetzt damit sie ihm Geld auszahlt… Das geimeinsame Sparvermögen ist schon hälftig aufgeteilt, die Autos sind aufgeteilt.
Die Frau will nur nachts ruhig schlafen oder mit Freunden ne Tasse Kaffee trinken, ohne das er reinschneit und Eier brät. Beide wohnen am Dorf und er sieht, wenn sie Besuch da hat.
Die Tochter, Hauseigentümerin, ist neutral gegenüber ihren Eltern.
Das ganze ist äusserst schwierig, die beiden können zzt nicht vernünftig miteinander umgehen. Er ist zu seiner deutlich jüngeren Freundin gezogen, er hat nur eine kleine Rente, er braucht jetzt Geld für Maledivenurlaub, neues Motorrad, Essengehen. Das Geld soll ihm die Exfrau geben, obwohl ihr das Haus nicht gehört. Seine Rente ist so hoch, wie ihr Gehalt als Versandmitarbeiterin nachts, Frau ist 63. Daher gibt es keinen Trennungsunterhalt für beide.
Der Mann weiss schon, das seine Freundin, die bekannt ist für ineinander übergehende Beziehungen, bald weg ist, wenn er nicht mehr alle extras zahlen kann ;(
Er nervt, nett ausgedrückt, seine Frau jetzt damit sie ihm Geld auszahlt… Das geimeinsame Sparvermögen ist schon hälftig aufgeteilt, die Autos sind aufgeteilt.
Die Frau will nur nachts ruhig schlafen oder mit Freunden ne Tasse Kaffee trinken, ohne das er reinschneit und Eier brät. Beide wohnen am Dorf und er sieht, wenn sie Besuch da hat.
Die Tochter, Hauseigentümerin, ist neutral gegenüber ihren Eltern.
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Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Im Rahmen der Trennung fällt je nach Einkommen Unterhalt an oder auch nicht. Dabei wird auch die Wohnsituation berücksichtigt. Wenn A mietfrei in abbezahltem Eigentum wohnt und B muss ausziehen und Miete zahlen, dann hat A durch die ersparte Miete einen Wohnvorteil, der zählt wie Einkommen, daher muss A dann ggf. Unterhalt an B zahlen. Dazu muss B ausziehen das hat er getan, auch wenn er regelmäßig dort auftaucht.
Die Ehewohnung steht nach der Trennung einem der beiden zu, wenn man sich nicht einigen kann, wird das Gericht das einem der beiden zuweisen. Bis dahin kann man sich einigen oder Tatsachen schaffen. Wenn einer ausgezogen ist, ist das ein Indiz, dass er seinen Anspruch auf die Ehewohnung aufgegeben hat. IN dem Fall ist er dort nur noch Besucher und müsste von A herein gelassen werden. Dass B immer wieder auftaucht spricht dagegen, dass er die Wohnung dauerhaft aufgegeben hat.
Wie sich das also vereinbart, dass er die Wohnung nicht mehr bewohnt und Mietvorteil geltend macht, aber immer wieder auftaucht und die Ehewohnung damit weiter beanspruchen könnte , ist schon sehr speziell. Das muss der Anwalt beantworten oder ggf. ein Gericht klären.
Das Wohnrecht steht ihm solange zu, bis er im Rahmen der Scheidung darauf verzichtet, würde ich meinen. Dann ist das ggf. auch im Grundbuch neu zu regeln. Das ist kein Automatismus.
Die Ehewohnung steht nach der Trennung einem der beiden zu, wenn man sich nicht einigen kann, wird das Gericht das einem der beiden zuweisen. Bis dahin kann man sich einigen oder Tatsachen schaffen. Wenn einer ausgezogen ist, ist das ein Indiz, dass er seinen Anspruch auf die Ehewohnung aufgegeben hat. IN dem Fall ist er dort nur noch Besucher und müsste von A herein gelassen werden. Dass B immer wieder auftaucht spricht dagegen, dass er die Wohnung dauerhaft aufgegeben hat.
Wie sich das also vereinbart, dass er die Wohnung nicht mehr bewohnt und Mietvorteil geltend macht, aber immer wieder auftaucht und die Ehewohnung damit weiter beanspruchen könnte , ist schon sehr speziell. Das muss der Anwalt beantworten oder ggf. ein Gericht klären.
Das Wohnrecht steht ihm solange zu, bis er im Rahmen der Scheidung darauf verzichtet, würde ich meinen. Dann ist das ggf. auch im Grundbuch neu zu regeln. Das ist kein Automatismus.
Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Wenn der Mann erst seit vier Monaten bei seiner Freundin wohnt, ist das Schlösseraustauschen eine blöde Idee, denn allein durch den Auszug begründet sich noch keine Aufgabe des Wohnrechts. Hierfür sind mindestens sechs Monate nötig. Wenn der Ehegatte allerdings in so regelmäßigen Abständen wieder herein kommt, um häusliche Tätigkeiten auszuführen, sieht das nicht so aus, als würde er das Wohnrecht aufgeben wollen. Er könnte sich später vor Gericht genau darauf berufen. Allein vor dem Hintergrund, dass er weiß, dass seine jetzige Beziehung nicht von Dauer ist, ist das ein gar nicht mal so dummer Schachzug von ihm. Sinnvoll wäre es also, vor Gericht zu gehen, um sich die eheliche Wohnung zuweisen zu lassen. Erst dann hat der Ex keinen nachweisbaren Anspruch mehr darauf.Tastenspitz hat geschrieben: ↑20.11.23, 11:59Festzustellen ist erst einmal, dass er ausgezogen ist und damit sein Wohnrecht aufgegeben hat oder dieses ruht.
Danach kann man Schlösser tauschen, auffordern seine Sachen zu räumen, keine Eier mehr zu braten, usw...
Wenn sie sich jetzt davor schützen will, dass er so plötzlich hereinschneit, wenn sie Besuch hat, könnte sie sich in andere Räumlichkeiten zurückziehen und diese abschließen. Dann kann er zwar immer noch ins Haus, kann aber nicht gerade in diese Räume platzen. Wenn er sich Eier brät, bringt er sie doch hoffentlich selbst mit? Wenn nämlich nicht und er auf die Eier aus dem Kühlschrank zurückgreift, die der Frau gehören, wäre das Diebstahl (von geringwertigen Sachen). Das mag einmalig kaum jemanden interessieren, aber wenn das bei einer Person immer wieder zur Anzeige gebracht wird, sieht das auch für den »Täter« nicht mehr so rosig aus:
Quelle = Link bzgl. DiebstahlWie wir bereits weiter oben erläutert haben, wird der Diebstahl geringwertiger Sachen vergleichsweise milde bestraft. Das gilt aber nicht für den Wiederholungsfall. Hier ist mit einer eskalierenden Strafe zu rechnen. Im Extremfall droht sogar eine Haftstrafe.
Einen Anspruch von seiner Seite, dass die Ehefrau ihm Geld zahlen soll, sehe ich nicht. Warum auch? Nutzungsausfall hat er keinen, da ihm die Bude nicht mehr gehört, sondern der Tochter. Eher müsste er die Frau bezahlen, wenn er ihre Kosten und Nebenkosten in die Höhe treibt, obwohl er dort nicht mehr wohnt – und eventuell eine Nutzungsgebühr für Küche und Badezimmer oder was auch immer er benutzt. Zudem gäbe es da ja auch noch die erhöhten Reinigungskosten, die durch seine Mitbenutzung anfallen

Bitte lesen!
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Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Etwas anderer Meinung ist:Tastenspitz hat geschrieben: ↑20.11.23, 11:59 Festzustellen ist erst einmal, dass er ausgezogen ist und damit sein Wohnrecht aufgegeben hat oder dieses ruht.
Danach kann man Schlösser tauschen, auffordern seine Sachen zu räumen, keine Eier mehr zu braten, usw...
Wobei hier schon fraglich ist, ob man es als Nicht-Nutzung betrachten kann, er lagert ja noch Sachen dort.Ein persönliches Ausübungshindernis des Berechtigten lässt das Wohnrecht unberührt. Deshalb bleibt das Wohnrecht bestehen, wenn der Berechtigte die Wohnung vorübergehend oder auf Dauer verlässt.
mehr: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 39633.html
Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Das Wohnrecht ist erstmal ja nur eine eigentumsrechtliche Regelung gegenüber der jetztigen Eigentümerin (Tochter), auch wenn es grundbuchrechtlich gesichert ist, gilt es doch auch nicht höher als gemeinsames Eigentum.
Und nach einer Scheidung findet sich ebenso eine Regelung um dem verbleibenden Partner eine ungestörte eigene Wohnung zu ermöglichen... Ablauf m.E. grundsätzlich der selbe.
Das eingetragene Wohnrecht verpflichtet ja die Eigentümerin, die ja selber vielleicht gar nichts dagegen einzuwenden hat.
Und nach einer Scheidung findet sich ebenso eine Regelung um dem verbleibenden Partner eine ungestörte eigene Wohnung zu ermöglichen... Ablauf m.E. grundsätzlich der selbe.
Das eingetragene Wohnrecht verpflichtet ja die Eigentümerin, die ja selber vielleicht gar nichts dagegen einzuwenden hat.
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Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Deswegen muss erst festgestellt werden, dass er ausgezogen ist. Wie auch immer. Er kann es selber einräumen, eventuell muss es gerichtlich entschieden werden oder wie auch immer.
Solange er dort beliebig ein und ausgeht, Sachen dort hat und lediglich nur dort nicht übernachtet(?) steht das nmE. Wohnrecht.
Sollte das alles nicht fruchten, wird wohl die Frau ausziehen müssen.
Solange er dort beliebig ein und ausgeht, Sachen dort hat und lediglich nur dort nicht übernachtet(?) steht das nmE. Wohnrecht.
Sollte das alles nicht fruchten, wird wohl die Frau ausziehen müssen.
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Re: Lebenslanges Wohnrecht bei Scheidung
Je nachdem wie das Haus nach den Zimmern aufgeteilt ist, wäre eine vielleicht praxisnahe Lösung (jetzt ganz ohne Rücksicht darauf, wie der rechtliche Rahmen ist): man teilt es nach Räumen auf. Er bekommt einige Räume wo er seine Sachen unterstellen kann, kann sich da vielleicht auch eine Kochplatte für seine Spiegeleier und einen Fernseher hinstellen, und falls sogar eine zweite Toilette da ist benutzt er eben nur die. Die Frau benutzt ihre Räume dann alleine, vielleicht lässt sich das sogar innerhalb des Hauses abschließen, vielleicht wenn man mit Zustimmung der Tochter als Eigentümerin eine Zwischenwand einzieht.
Es bliebe natürlich noch die Frage der Betriebskostenaufteilung, aber da ist er selbst wenn er nicht dort wohnt zur Beteiligung verpflichtet: https://www.haus-und-grund-leipzig.de/n ... iebskosten
Wenn man nicht wirklich zerstritten ist, könnte man per 50:50 oder nach Quadratmetern einfach aufteilen.
Und es kann natürlich passieren, dass er in ein paar Wochen auf einmal wieder in den Räumen richtig wohnt, die bei der Vereinbarung er bekommen hat.
Es bliebe natürlich noch die Frage der Betriebskostenaufteilung, aber da ist er selbst wenn er nicht dort wohnt zur Beteiligung verpflichtet: https://www.haus-und-grund-leipzig.de/n ... iebskosten
Wenn man nicht wirklich zerstritten ist, könnte man per 50:50 oder nach Quadratmetern einfach aufteilen.
Und es kann natürlich passieren, dass er in ein paar Wochen auf einmal wieder in den Räumen richtig wohnt, die bei der Vereinbarung er bekommen hat.
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