Paket unvollständig angekommen

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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Riko2019
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Paket unvollständig angekommen

Beitrag von Riko2019 »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Paket mit mehreren Waren (kein Kauf/Verkauf) über eine Versandfirma nach Ausland gesendet.
Das Paket ist an die Zieladresse angekommen. Allerdings wurde die Verpackung geöffnet und hälfte die Waren fehlen. Auf dem Paket sind außer der von mir gedrückte Versandetikett, noch zwei übereinander geklebte Versandetiketten zu sehen. Auf dem unteren steht, dass das eingetroffene in der Zwischenstation (in das Zielland) Paket 20 kg wiegt. Auf dem andere, der über geklebt ist, steht 11.3 kg und so wurde es weiter zu der letzten Postfiliale gesendet. Von mansche Waren habe ich die Rechnungen noch dabei.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank
FM
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von FM »

Unter welchen Bedingungen und bis zu welchem Wert das Paket versichert ist, wird man in den AGB der Versandfirma finden.

Ansonsten hat man natürlich einen Herausgabeanspruch gegen denjenigen, der die Waren jetzt hat (zumindest in Deutschland).
ktown
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von ktown »

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich hier ja nicht um einen Transportschaden, sondern schlicht und ergreifend um einen Diebstahl. Ich denke nicht, dass dann sich das Versandunternehmen auf die ABG und die darin enthaltene Versicherungshöchstgrenze zurück ziehen kann.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Riko2019
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von Riko2019 »

Ja, es handelt sich hier um einen Diebstahl von dem Mitarbeiter der Versandunternehmen, kein Transportschaden.
International Versand AGB lautet:

Schaden bis zur Versicherungssumme von 500 Euro.
Der Absender kann Ansprüche gegen der (Versandunternehmen), ausgenommen Geldforderungen, weder abtreten noch verpfänden.
Diebstahl steht nicht in AGB International Versand.

Bring hier was eine Aufforderung zum Schadenersatz mit Fristsetzung bis zu 30 Tage?
FM
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von FM »

Wo genau ist das Problem?

Ist der Schaden höher als 500 Euro? Oder bestreitet das Unternehmen, dass ein Schaden vorliegt?
von dem Mitarbeiter der Versandunternehmen
Man weiß also wer es war? Dann kann man auch den direkt auf Herausgabe verklagen.
Riko2019
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von Riko2019 »

Danke , ich melde mich wie weiter gelaufen es
Riko2019
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von Riko2019 »

Morgen,
habe gerade Versandunternehmen angerufen,
wie erwartet die schiebt Schulden zu
Ausländische Verasndfirma und Empfänger ( das ist aber Toll ja ) :D
ktown
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von ktown »

1. Das ausländische Versandunternehmen ist ja wohl ein Kooperationspartner des hiesigen Versandunternehmens. Also muss er sich hausintern drum kümmern. Das ist also nicht die Angelegenheit des Kunden.
2. Wird der Weg über eine Strafanzeige wohl gehen müssen. Dies sollte man, meines Erachtens, so auch offen gegenüber dem Versandunternehmen kommunizieren. Oftmals kommt dann Bewegung rein.

Zwischenfrage: Kann an dem neuen Etikett den Tatraum bzw. Zeitraum nicht eingrenzen?
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FM
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von FM »

ktown hat geschrieben: 07.06.21, 09:09 2. Wird der Weg über eine Strafanzeige wohl gehen müssen. Dies sollte man, meines Erachtens, so auch offen gegenüber dem Versandunternehmen kommunizieren. Oftmals kommt dann Bewegung rein.
Wobei das Versandunternehmen eine polizeiliche Ermittlung eigentlich begrüßen sollte. Die wollen ja auch, dass stehlende Angestellte oder andere Schwachstellen entdeckt werden.

Für den Kunden ist aber die Frage wichtiger, wie weit der vereinbarte Versicherungsschutz reicht. Das steht in den AGB.
Tastenspitz
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von Tastenspitz »

Vertragspartner des Versenders ist das Unternehmen in Deutschland. Das ist der Ansprechpartner und derjenige, dessen AGB hier gilt.
An wen dieses Unternehmen das Paket dann zum Transport weitergibt, ist für den Versender uninteressant. Ebensowenig brauchen einen die AGB dieser nachgeordneten Unternehmen zu interessieren.
FM
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von FM »

Das ist schon klar. Aber die vertraglich vereinbarte Versicherung könnte sich auch nur auf den Teil des Transportes beziehen, der in Deutschland stattfindet oder den der Vertragspartner selbst übernimmt. Kann auch anders sein. Eben deshalb: in den AGB nachsehen.
ktown
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von ktown »

Keine Ahnung wieso sie immer auf die Versicherung abzielen.
Können sie das kurz erklären, damit auch ich es verstehe.
Es geht hier ja nicht um einendurch den Transport entstandenen Schaden und/oder Untergang der Ware. Es geht hier wohl um eine Straftat die durch ein Mitarbeiter des Vertragspartners vermutlich begangen wurde.
Wenn sich der Unternehmer sich auf seine in den AGB vereinbarten Summen zurück ziehen könnte, dann wäre es ja auch in seinem eigenen Interesse die Aufklärung zu erschweren. Musste er in diesem Fall vollumfänglich den Schaden ersetzen, läg eine Aufklärung im eigenen Interesse um selbst gegen den eigenen Mitarbeiter Schadenersatz geltend machen zu können.
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FM
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von FM »

Die Versicherungsbedingungen sind ja nicht bekannt, deshalb kann man nur spekulieren. Aber ich denke meist ist der Versicherungsfall gegeben, wenn das Paket nicht (vollständig und unbeschädigt) ankommt, unabhängig davon, wer schuld ist. Also egal ob es ein Mitarbeiter oder ein Außenstehender gestohlen hat, ob der Blitz eingeschlagen hat oder ob das Flugzeug abstürzte oder ob niemand weiß, was passierte.
Riko2019
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von Riko2019 »

ktown hat geschrieben: 07.06.21, 09:09 1. Das ausländische Versandunternehmen ist ja wohl ein Kooperationspartner des hiesigen Versandunternehmens. Also muss er sich hausintern drum kümmern. Das ist also nicht die Angelegenheit des Kunden.
2. Wird der Weg über eine Strafanzeige wohl gehen müssen. Dies sollte man, meines Erachtens, so auch offen gegenüber dem Versandunternehmen kommunizieren. Oftmals kommt dann Bewegung rein.

Zwischenfrage: Kann an dem neuen Etikett den Tatraum bzw. Zeitraum nicht eingrenzen?

Ja es ist alles deutlich sichtlich, ausländische Unternehmen gibt keine Auskunft und sagt wir
brauchen 3 Monate Bearbeitungszeit, deswegen Ich habe heute eine Schadenersatzforderung an deutsche Versandfirma geschickt, mit allem Beweismittel dabei (30 Tage Frist die Versicherungssumme vollständig zu überweisen) ohne
Erfolg mache ich den Fall gerichtlich geltend, habe die Schnauze voll, Ende mit Kommunikation. :oops: :oops:
Riko2019
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Re: Paket unvollständig angekommen

Beitrag von Riko2019 »

Hallo,
Schadenersatz wurde gerade von deutsche Versandfirma abgelehnt ,
habe alles zu Rechtsanwalt abgegeben, jetzt sehen wir was kommt.
Grüß
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