Versand an Packstationen - Umleitung wenn besetzt

Transportrecht, Speditionsrecht, Gefahrgut-Transportrecht, Versandrecht

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j.fugger
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Versand an Packstationen - Umleitung wenn besetzt

Beitrag von j.fugger »

Hans Mustermann ist seit Jahren registrierter Packstationskunde, seine im Profil hinterlegte Packstation ist 50 Meter von seiner Wohnung entfernt. Nachdem Pakete, die an seine Privatadresse versandt wurden, immer häufiger nicht zugestellt wurden, hauptsächlich weil Herr Mustermann, laut dem Zulieferer nie zuhause ist, lässt er Pakete nur noch in diese Packstation liefern.

Seit Wochen passiert es nun immer öfters, dass der Zulieferer an andere Packstationen liefert. Zwar gibt es in unmittelbarer Nähe von Herrn Mustermann 7 weitere mögliche Stationen und 3 Filialen aber zugestellt wird immer wieder an eine Packstation, die viel weiter weg ist. Da Herr Mustermann momentan ein gebrochenes Bein hat, mussten mehrere Sendungen schon zurückgehen und erneut bestellt werden.

Der Zulieferer verweigert eine Umlagerung der Pakete, da man angeblich in einem 3Km-Rahmen irgendeine andere Station nehmen dürfte - das würde so in den Packstation-Bedingungen stehen. Herr Mustermann kann diese Bedingung nicht finden.

Ist die Aussage vom Zulieferer so richtig oder hat Herr Mustermann eine Möglichkeit sich gegen dieses Vorgehen zu wehren?
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
Celestro
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Re: Versand an Packstationen - Umleitung wenn besetzt

Beitrag von Celestro »

Wenn dies wirklich so in den AGB steht, kann Herr Mustermann vermutlich nichts dagegen tun. Außer natürlich, selbst Vorkehrungen treffen. Sprich z.B. direkt eine andere, nicht so überfrachtete Packstation liefern lassen.

Ansonsten ... wenn man die AGB nicht findet, soll diese doch der Zulieferer einmal mailen (immerhin beruft er sich darauf).
Tom998
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Re: Versand an Packstationen - Umleitung wenn besetzt

Beitrag von Tom998 »

In den AGB ist es wie folgt formuliert:
Ist die Kapazität einer Packstation erschöpft oder passt eine Sendung aus anderen Gründen (z. B. Überschreitung der Maße) nicht dort hinein, wird die Sendung entweder in eine andere nahe gelegene Packstation eingelegt oder in eine nahe gelegene Postfiliale transportiert und dort zur Abholung bereitgehalten.
Nun kann man darüber streiten, ob 3 km noch "nahe gelegen" sind oder nicht, für den Durchschnittskunden ohne gebrochenes Bein wohl schon. Von der "nächstgelegenen Packstation oder Filliale" ist zumindest an keiner Stelle die Rede.
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