Abmahnung in einer Ausbildung/Berufsförderungswerk

allg. Fragen zur Benutzung, Meldung von Störungen, Fehlern o. Regelverstößen

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Sonnenschein7
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Abmahnung in einer Ausbildung/Berufsförderungswerk

Beitrag von Sonnenschein7 »

Hallo, ich bin noch ganz neu hier und hoffe mich richtig auszudrücken!

ich würde sehr gerne mehr über die rechtliche Situation bei einer Abmahnung, als Rehabilitant in einem Berufsförderunkswerk
wissen, indem man nach Bestehen vor der IHK Prüfung einen kaufmännischen Beruf erlernt und überwiegend (2 Jahre) in dieser
Einrichtung ist, bis auf 9 Monate Praktikum

1. Muss eine Abmahnung schriftlich quitiert werden?
2. Darf diese nur auf belastende Aussagen hin erteilt werden?
3.Wie kann man dagegen vorgehen, bei falschem Sachverhalt, der trotz mehrmaligem mündlichen
Vorbringen nicht nachgegangen wurde?
4. Fällt diese Abmahnung im Rahmen der Rehabilitation unter das Arbeitsrecht?
5. Ist es schon ein weiterer Regelverstoß, wenn man im Unterricht eine andere Meinung vertritt als der Dozent und diese ruhig und freundlich äußert und sich nach dem man sich gemeldet hat, das Wort erteilt wurde.
6. Bei in 5 genannten "Verstoß" sind schon disziplinarische Maßnahmen zu erwarten, einschließlich Abbruch der Ausbildung, keine weitere Maßnahme, es wird vor Gericht beurteilt, Sperre bei allen Trägern, auch beim Arbeitsamt...ist das so?

Wäre sehr freundlich wenn ich eine Antwort, Überlegungen von Euch lesen dürfte

Danke schön :roll:
Dummerchen
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Wohnort: Der Kohlenpott hat mich wieder!

Re: Abmahnung in einer Ausbildung/Berufsförderungswerk

Beitrag von Dummerchen »

Was ist denn wirklich vorgefallen?
Denn fuer eine sachliche Meinungsaeusserung in der Schule wird kein Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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