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Moderator: FDR-Team

Timmy9
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Beitrag von Timmy9 »

Hallo zusammen,

angenommen, folgender Fall:
Ein Vereinsmitglied hat seit einigen Jahren keine Mitgliedsbeiträge bezahlt. Da die aktuelle Anschrift nicht bekannt ist, kann auch kein Kontakt aufgenommen werden.
Die Satzung sieht für den Fall eines Ausschlusses vor, dass dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung gewährt werden muss.
Da dies mangels Kontaktmöglichkeit nicht umgesetzt werden kann, stellt sich die Frage, wie weiter vorgegangen werden kann.

Sofortiger Ausschluss?
Adresserkundung über Meldeämter?
Sonstige Optionen?

Danke.
Tastenspitz
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Re: Mitglied ausschließen

Beitrag von Tastenspitz »

Timmy9 hat geschrieben:Die Satzung sieht für den Fall eines Ausschlusses vor, dass dem Mitglied Gelegenheit zur Rechtfertigung gewährt werden muss.
Dies kann der Betreffende ja machen. Eine Einladung wird, genau wie in den Jahren zuvor auch, zur JHV gemacht/verschickt/veröffentlicht, der Ausschluss als TOP aufgenommen und gut. Wenn er nicht kommt - sein Problem.
SusanneBerlin
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Re: Mitglied ausschließen

Beitrag von SusanneBerlin »

Man kann ihm ja die Gelegenheit zur Rechtfertigung geben wenn er irgendwann wieder auftauchen sollte und ihn rückwirkend für die Dauer des Ausschlusses wieder in den Verein aufnehmen d.h. den Ausschluss "stornieren", natürlich unter der Voraussetzung, dass er die Mitgliedsbeiträge nachzahlt.
Grüße, Susanne
Timmy9
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Re: Mitglied ausschließen

Beitrag von Timmy9 »

Tastenspitz hat geschrieben:Dies kann der Betreffende ja machen. Eine Einladung wird, genau wie in den Jahren zuvor auch, zur JHV gemacht/verschickt/veröffentlicht, der Ausschluss als TOP aufgenommen und gut. Wenn er nicht kommt - sein Problem.
Eine Einladung kann mangels korrekter Adresse nicht erfolgen. Klar, man kann an die zuletzt gemeldet Adresse schreiben, was aber nur dazu führt, dass der Brief als unzustellbar zurückkommt.
Timmy9
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Re: Mitglied ausschließen

Beitrag von Timmy9 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Man kann ihm ja die Gelegenheit zur Rechtfertigung geben wenn er irgendwann wieder auftauchen sollte und ihn rückwirkend für die Dauer des Ausschlusses wieder in den Verein aufnehmen d.h. den Ausschluss "stornieren", natürlich unter der Voraussetzung, dass er die Mitgliedsbeiträge nachzahlt.
Das wäre wohl noch mit die praktikabelste Lösung.
Danke.
hawethie
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Re: Mitglied ausschließen

Beitrag von hawethie »

Abt ihr wirklich noch nicht beim meldeamt nach einer neuen Anschrift gefragt?
Das ist doch normal der erste Schritt.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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