Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

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Hausrocker
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Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von Hausrocker »

Wenn der alte Vorstand eines Vereins zurücktritt und den Verein einem neuen Vorstand übergibt: Haftet der neue Vorstand (auch privat) für die noch offenen Zahlungen des vorherigen Vorstandes?

Also wenn da Schulden für Miete, Telefon, einfach unbezahlte Rechnungen sind.
hawethie
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Re: Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von hawethie »

Hallo,
wenn es sich um einen eV handelt, haftet nur der Verein für seine Schulden. (Ausnahme Steuern und Sozialabgaben - da ist, wenn ich recht informiert bin, der Vorstand nach BGB haftbar)
Der Verein kann sich das Geld dann vom Verursacher wiederholen (Regress) - aber das ist im Außenverhältnis uninteressant.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Zafilutsche
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Re: Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von Zafilutsche »

Hausrocker hat geschrieben: 16.06.21, 09:02 Also wenn da Schulden für Miete, Telefon, einfach unbezahlte Rechnungen sind.
Miete, Telefon sind i.d.R ein Dauerschuldverhältnis.
Solche werden i.d.R. jeden Monat abgeführt. Mieter wird sehr wahrscheinlich der Verein selbst sein?
Wenn der V-Vorsitzende durch Neuwahl in's Amt treten soll, wird der alte Vorstand (auch der Vorsitzende)
in der einberufenen Versammlung von den Mitgliedern in Form eines Abstimmungsbeschlusses "Entlastet" worden sein.
Das wird als Top in der rechtzeitig ausgeteillten Einladung gestanden haben.
Unbezahlte Rechnungen sind im Kassenbuch/Kassenbericht bzw Prüfbericht dokumentiert.
Mit den offenen Rechnungen wäre zu prüfen, was das für Posten sind. Wenn's Vereinssachen sind, würde auch der Verein haften.
Handelte es sich Privatgenutzte Kosten/Auslagen (Urlaubsreise, Versuch einer Veruntreuung von Geldern o.ä), dann wird der alte (auch vielleicht zuvor entlastete) Vorstand doch noch Schadenersatzpflichtig und muß den letzten Segeltörn doch noch privat bezahlen und hat eine Anzeigen wegen Veruntreuung am Hals.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
ExDevil67
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Re: Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von ExDevil67 »

Zafilutsche hat geschrieben: 16.06.21, 12:13
Unbezahlte Rechnungen sind im Kassenbuch/Kassenbericht bzw Prüfbericht dokumentiert.
Wenn denn die Prüfer entsprechend tief eingestiegen sind, sprich diese gefunden haben, und auch den Blick in's Folgejahr geworfen haben ob da entsprechende Ausgänge vorhanden sind.
Hausrocker
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Re: Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von Hausrocker »

Kassenbericht, Kassenbuch und ähnliches existiert nicht. Selbst die Kontoauszüge sind nicht vollständig vorhanden. Daher ist das ganze ein wenig wie "die Katze im Sack" kaufen oder übernehmen.
Und dann hat man natürlich ein wenig die Sorge, dass man nachher jede Menge Ärger am Hals hat, weil der Verein an sich pleite ist und man den ganzen Mist vom vorherigen Vorstand ausbaden darf. Daher rührt die Frage.
Zafilutsche
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Re: Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von Zafilutsche »

Hausrocker hat geschrieben: 16.06.21, 12:50 ...
Und dann hat man natürlich ein wenig die Sorge, dass man nachher jede Menge Ärger am Hals hat, weil der Verein an sich pleite ist und man den ganzen Mist vom vorherigen Vorstand ausbaden darf. Daher rührt die Frage.
Ärger gibt's meistens dann, wenn dinge nicht sauber geregelt sind. Eine ordentliche "Aufbauorganisation" gemischt mit sauber definierten "Verantwortungsbereichen" und einer angemessenen Dokumentation (Satzung, Protokolle, Kassenbuch) helfen Ärger aus dem Weg zu gehen. Umgekehrt kann aus (früheren) Misserfolgen auch gelernt werden.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Spezi
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Re: Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von Spezi »

Der Sachverhalt ist unzureichend geschildert.
Es wird nämlich nicht klar, wieso der Vorstand für die Zahlungen "wie Miete, Telefon" persönlich aufzukommen hätte.
Eigentlich sind es Ausgaben des Vereins und damit bei Nichtzahlung auch Schulden des Vereins. Die Vorstandsmitglieder haften dafür nicht. § 31 BGB lautet:

[Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstands oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.[/Quote]
Gruß Spezi
FM
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Re: Haftung neuer Vorstand für Handlungen alter Vorstand

Beitrag von FM »

Hausrocker hat geschrieben: 16.06.21, 12:50 Und dann hat man natürlich ein wenig die Sorge, dass man nachher jede Menge Ärger am Hals hat, weil der Verein an sich pleite ist und man den ganzen Mist vom vorherigen Vorstand ausbaden darf. Daher rührt die Frage.
Dann sollte man insbesondere keine Verpflichtungen eingehen, also z.B. nichts im Versandhandel auf Rechnung kaufen, kein Personal einstellen, nichts anmieten, das Konto nicht überziehen. Denn das könnte Eingehungsbetrug sein, wenn man annehmen musste, man kann es nicht bezahlen. Da kann man auch persönlich haften, aus unerlaubter Handlung - aber eben nicht für Handlungen des vorherigen Vorstandes, sondern für eigene.
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