Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Moderator: FDR-Team
Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Seit einem Vorstandswechsel (1. und 2. Vorstand wurden gewählt) wurde keine Vorstandssitzung seitens
des 1. Vorstandes einberufen. (3/4 Jahr).
Alle anfallenden Entscheidungen, kauf von Geräten, Reparaturen etc. wurden vom 1. Vorstand ohne Beschlussfassung der
Vorstandschaft durchgeführt und umgesetzt. (Satzung gibt klar an, dass die Vorstandschaft zu allen "Anglegenheiten
des Vereins" mit entscheidet und via Mehrheitsentscheid abstimmen muss).
Da trotz Anmahnung seitens des Schriftführers keine Sitzung einberufen wurde,
wurde vom Schriftführer (Teil des Vorstandes) eine Vorstandssitzung einberufen. Diese wurde auch angenommen
und erfolgt. (Durfte der Schriftführer das?)
Nun jedoch das eigentliche Problem.
Was kann der Schriftführer tun wenn:
1. Der 1. Vorstand weiterhin eigenständig agiert.
2. Die restliche Vorstandschaft (2. Vorstand und Kassierer) dies als "in Ordnung" erachten.
3. Die restliche Vorstandschaft den Schriftführer zur Neuwahl angiebt da dieser mit der neuen Vorstandschaft "gegen den Strom schwimmt"
Hier wird doch ganz klar gegen die Satzung, Geschäftsordnung und das BGB??? verstoßen. Diesbezüglich kann der Schriftführer von einem Vorsatz ausgehen.
Kann die komplette Vorstandschaft daraufhin zwangsweise neu gewählt werden oder muss der Schriftführer klein beigeben und
zusehen wie der Verein ohne adequate Führung "geführt" wird?
Wie ist hierzu die Rechslage im Vereinsrecht?
des 1. Vorstandes einberufen. (3/4 Jahr).
Alle anfallenden Entscheidungen, kauf von Geräten, Reparaturen etc. wurden vom 1. Vorstand ohne Beschlussfassung der
Vorstandschaft durchgeführt und umgesetzt. (Satzung gibt klar an, dass die Vorstandschaft zu allen "Anglegenheiten
des Vereins" mit entscheidet und via Mehrheitsentscheid abstimmen muss).
Da trotz Anmahnung seitens des Schriftführers keine Sitzung einberufen wurde,
wurde vom Schriftführer (Teil des Vorstandes) eine Vorstandssitzung einberufen. Diese wurde auch angenommen
und erfolgt. (Durfte der Schriftführer das?)
Nun jedoch das eigentliche Problem.
Was kann der Schriftführer tun wenn:
1. Der 1. Vorstand weiterhin eigenständig agiert.
2. Die restliche Vorstandschaft (2. Vorstand und Kassierer) dies als "in Ordnung" erachten.
3. Die restliche Vorstandschaft den Schriftführer zur Neuwahl angiebt da dieser mit der neuen Vorstandschaft "gegen den Strom schwimmt"
Hier wird doch ganz klar gegen die Satzung, Geschäftsordnung und das BGB??? verstoßen. Diesbezüglich kann der Schriftführer von einem Vorsatz ausgehen.
Kann die komplette Vorstandschaft daraufhin zwangsweise neu gewählt werden oder muss der Schriftführer klein beigeben und
zusehen wie der Verein ohne adequate Führung "geführt" wird?
Wie ist hierzu die Rechslage im Vereinsrecht?
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Was hat denn das "mit" ?? für einen Hintergrund ??(Satzung gibt klar an, dass die Vorstandschaft zu allen "Anglegenheiten
des Vereins" mit entscheidet und via Mehrheitsentscheid abstimmen muss).
Mir ist es lieber, Satzungsreglungen selbst zu bewerten, als die Bewertung des Fragestellers zu übernehmen.
Welche Zuständigkeiten der Vorsitzende allein hat und welche das Gremium/Organ Vorstand hat muss ich aus der Satzung ergeben.
Sie lautet der entsprechende Satzungstext wörtlich.
Gruß Spezi
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Wenn die Vorstandschaft lauf Satzung nur "mit entscheidet". Wer entscheidet dann? Der 1. Vorsitzende?Nadja P. hat geschrieben:... (Satzung gibt klar an, dass die Vorstandschaft zu allen "Anglegenheiten
des Vereins" mit entscheidet und via Mehrheitsentscheid abstimmen muss). ...
Kommt auf die Satzung an und ob dort geregelt ist, wer die Sitzung der Vorstandschaft einberuft. Wenn dort nichts geregelt ist, dann ist dies die Aufgabe des gesetzlichen Vorstandes (§ 26 BGB)Da trotz Anmahnung seitens des Schriftführers keine Sitzung einberufen wurde,
wurde vom Schriftführer (Teil des Vorstandes) eine Vorstandssitzung einberufen. Diese wurde auch angenommen
und erfolgt. (Durfte der Schriftführer das?)
Ist 1. Vorsitzende auch Vorstand im Sinne des § 26 BGB und ist er einzeln zur Vertretung berechtigt? Wenn Ja, dann gibt es wenig Möglichkeiten, da es sich vermutlich "nur" um Satzungsverstöße handelt, aber vom 1. Vorsitzenden ageschlossenen Verträge mit Dritten wirksam sind.
Ist der Rest des Vorstandes mit diesem Verhalten glücklich oder arrangiert sich, bleibt dem Schriftführer tatsächlich nur der Rücktritt und ggf. Austritt aus dem Verein, außer die Mitgliederversammlung würde sich auf die Seite des Schriftführers stellen und ein deutliches Zeichen setzten (z.B. Verweigerung der Entlastung).
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Anbei der Wortlaut der Satzung:
§8 Vereinsführung:
Organe des Vereins:
a.) der Vorstand
b.) der Ausschuss
c.) die Mitgliederversammlung
Die Tätigkeit und Funktion dieser Organe wird nachfolgend in §9-12 näher geregelt.
§9 Der Vorstand:
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
2. Die Zuständigkeit des Vorstandes
- der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen wurde.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
3. Er hat vor allem die Aufgaben
- Vorbereitung von Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
...
9. Beschlussfassung des Vorstandes
- der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von
3 Tagen einzuberufen sind.
- Die Beschlüsse sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Schriftführer sowie vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Soviel zur Vereinssatzung
§8 Vereinsführung:
Organe des Vereins:
a.) der Vorstand
b.) der Ausschuss
c.) die Mitgliederversammlung
Die Tätigkeit und Funktion dieser Organe wird nachfolgend in §9-12 näher geregelt.
§9 Der Vorstand:
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
2. Die Zuständigkeit des Vorstandes
- der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen wurde.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
3. Er hat vor allem die Aufgaben
- Vorbereitung von Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung
- Einberufung der Mitgliederversammlung
- Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
...
9. Beschlussfassung des Vorstandes
- der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einberufungsfrist von
3 Tagen einzuberufen sind.
- Die Beschlüsse sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Schriftführer sowie vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Soviel zur Vereinssatzung
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Wenn es nicht noch einen §§ gibt, wonach der Vorsitzende für Dinge allein zuständig ist
Nach den bisherigen Erkenntnisse schließe ich mich khmlev (letzter Absatz) an.
Die Zuständigkeiten der MV sind bisher unbekannt.
Auch wer zu Vorstandssitzungen einladen darf.
Gibt es wirklich keinen §§ speziell für den Vorsitzenden (Einladungen, Sitzungsleitungen, usw.)
sind Vorstandsbeschlüsse nötig, zumal auch für die Geschäftsführung immer 2 Vorstandsmitgliedes gemeinsam zuständig sind.die nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen wurde.
Nach den bisherigen Erkenntnisse schließe ich mich khmlev (letzter Absatz) an.
Die Zuständigkeiten der MV sind bisher unbekannt.
Auch wer zu Vorstandssitzungen einladen darf.
Gibt es wirklich keinen §§ speziell für den Vorsitzenden (Einladungen, Sitzungsleitungen, usw.)
Gruß Spezi
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Nirgendwo in der Satzung steht explizit das nur der 1. Vorsitzende Vorstandssitzungen einberufen darf.
Eigentlich steht nirgends wer diese Einberufen darf. Selbst die Mitgliederversammlungen
steht drin:
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
...Einberufung von Mitgliederversammlungen...
Keine Rede von Vorstandssitzungen oder gar das diese nur der 1. Vorsitzende einberufen darf.
Bezüglich des §§ für den Vorsitzenden gibt es keine spezielle Auflistung.
Diese Auflistung bezieht sich immer auf den gesamten Vorstand.
Wenn man die Satzung ließt steht immer nur "der Vorstand" und gemäß
§9 ist der Vorstand:
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
D.h., dass zu keiner Zeit der Vorsitzende irgendeine Entscheidungsgewalt hat, sondern immer der Vorstand als ganzes.
Insofern wäre die Definition: Der Vorsitzende ist nicht der große Boss welcher das sagen hat, sondern der Arme Willi welcher die
Beschlüsse des Vorstandes umzusetzen hat.
Letztenendes wurde die Hauptfrage schon beantwortet.
1. Es handelt sich bei dem Verhalten des 1. Vorsitzenden um Satzungsverstöße
2. Wenn der Schriftführer keine Rückendeckung erhält muss er zurücktreten oder wird gar entlassen.
3 Wenn er dies nicht akzeptiert kann er eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen welche dann Entscheidet.
Offiziell kann der Schriftführer jedoch das Misstrauen gegenüber den 1. Vorsitzenden aussprechen?
Eigentlich steht nirgends wer diese Einberufen darf. Selbst die Mitgliederversammlungen
steht drin:
Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
...Einberufung von Mitgliederversammlungen...
Keine Rede von Vorstandssitzungen oder gar das diese nur der 1. Vorsitzende einberufen darf.
Bezüglich des §§ für den Vorsitzenden gibt es keine spezielle Auflistung.
Diese Auflistung bezieht sich immer auf den gesamten Vorstand.
Wenn man die Satzung ließt steht immer nur "der Vorstand" und gemäß
§9 ist der Vorstand:
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
D.h., dass zu keiner Zeit der Vorsitzende irgendeine Entscheidungsgewalt hat, sondern immer der Vorstand als ganzes.
Insofern wäre die Definition: Der Vorsitzende ist nicht der große Boss welcher das sagen hat, sondern der Arme Willi welcher die
Beschlüsse des Vorstandes umzusetzen hat.
Letztenendes wurde die Hauptfrage schon beantwortet.
1. Es handelt sich bei dem Verhalten des 1. Vorsitzenden um Satzungsverstöße
2. Wenn der Schriftführer keine Rückendeckung erhält muss er zurücktreten oder wird gar entlassen.
3 Wenn er dies nicht akzeptiert kann er eine außergewöhnliche Mitgliederversammlung einberufen welche dann Entscheidet.
Offiziell kann der Schriftführer jedoch das Misstrauen gegenüber den 1. Vorsitzenden aussprechen?
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
das nun auch nicht, dennInsofern wäre die Definition: Der Vorsitzende ist nicht der große Boss welcher das sagen hat, sondern der Arme Willi welcher die Beschlüsse des Vorstandes umzusetzen hat.
immer 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam.- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertreten.
Auch der Schriftführer braucht einen Verbündeten im Vorstand und natürlich einen Vorstandsbeschluss.
Gruß Spezi
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Kann er schon, nur bringt das nichts. Dem Vereinsrecht ist das Instrument "Misstrauensantrag" fremd:Nadja P. hat geschrieben: Offiziell kann der Schriftführer jedoch das Misstrauen gegenüber den 1. Vorsitzenden aussprechen?
Einfach ist dagegen die Sache zu beurteilen, wenn ein Antragsteller einen Antrag stellt, der mit der Satzung nicht im Einklang stellt. Wenn z.B. ein Misstrauensantrag gegen den VS gestellt wird, ist dieser unzulässig, wenn er keine Grundlage in der Satzung findet, das Vereinsrecht kennt vielmehr auch keinen Misstrauensantrag, sondern nur die Abwahl des VS.
Grüßle
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Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
Re: Vorstand beschließt "Ang. des Vereins" eigenmächtig
Vielen herzlichen Dank für all eure Antworten!
Allein diese Hintergrundinformationen helfen schon sehr weiter! Vor allem wenn man niemanden hat der sich
mit dem Vereinsrecht auskennt.
Allein diese Hintergrundinformationen helfen schon sehr weiter! Vor allem wenn man niemanden hat der sich
mit dem Vereinsrecht auskennt.
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