Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins

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Stinot
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Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins

Beitrag von Stinot »

Hallo,

können Mitglieder eines gemeinnützigen Vereins
statt der oder über die abgabenfreie Ehrenamtspauschale
von 720,-- € p.a. (§ 3 Nr. 26 a EstG) hinaus
eine angemessene Bezahlung erhalten?
Gruß
S T I N O T
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... und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe
SusanneBerlin
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Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins

Beitrag von SusanneBerlin »

Ein gemeinnütziger Verein kann grundsätzlich Angestellte haben. Diese Angestellten haben dann ganz normal alle Arbeitnehmerrechte (Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit), sind sozialversicherungspflichtig, unterliegen dem Lohnsteuerabzug usw.
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins

Beitrag von khmlev »

Natürlich. Ist zum Beispiel beim Amateurfussball seit Jahrzehnten Gang und Gäbe
Gruß
khmlev
- out of order -
Stinot
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Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins

Beitrag von Stinot »

Dann weiß der Teufel, warum der Finanzamtsfuzzi mir etwas anderes erzählte.
Angestellte ja, aber keine Vereinsmitglieder als Angestellte, meinte er. Ärgerlich.
Und im Amateurfußball ist ja die Frage, ob der Amateurverein überhaupt gemeinnützig ist.
Aber ich fand inzwischen genügend Belegstellen, die eine angemessene Bezahlung erlauben.
Gruß
S T I N O T
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... und vielen Dank für die Mühe, die ich Ihnen gemacht habe
hawethie
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Re: Bezahlung von Mitgliedern eines gemeinnützigen Vereins

Beitrag von hawethie »

Angestellte ja, aber keine Vereinsmitglieder als Angestellte,
da soll er mal die Rechtsgrundlage nennen.
Unsere Bürokraft ist auch Mitglied im Verein - und das gab noch nie Probleme.

Die Kraft ist aber nur zur "Verwirklichung des Vereinszwecks" im Büro (also Mitgliederverwaltung; Schriftverkehr...). Die Bezahlung erfolgt also für geleistete Arbeit.
Auf keinen Fall darf das Mitglied wg. seiner Mitgliedschaft bezahlt werden - da gäbe es Probleme mit der Gemeinnützigkeit.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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