Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Moderator: FDR-Team
Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Hallo,
nehmen wir mal theoretisch Folgendes an...
Ein Mann ist Mitglied eines sportlichen e.V., hat eine ambulante OP, wird für 2 Wochen krank geschrieben, darf 5 Wochen lang keinen Sport machen und bekommt vom Arzt die entsprechende Bescheinigung.
Diese Bescheinigung leitet er per Mail an den e.V. weiter und bittet, einen Monatsbetrag von seinem Konto nicht abzuziehen.
Die Mail wird nicht beantwortet, der Monatsbetrag wird vom Konto abgezogen.
Der Mann sendet eine zweite Mail und schreibt, dass er den Betrag durch seine Bank zurückziehen wird, falls dieser nicht erstattet wird. Auch diese Mail bleibt unbeantwortet.
Der Mann geht zum Training, fragt nach dem Betrag und bekommt gesagt, dass jetzt keine Ausnahmen gemacht werden - egal ob man krank ist oder in einen langen Urlaub fährt oder sonst was - jeder muss jeden Monat bezahlen.
Ist es rechtens so?
Oder kann der Mann den Betrag zurückziehen?
Danke im Voraus.
nehmen wir mal theoretisch Folgendes an...
Ein Mann ist Mitglied eines sportlichen e.V., hat eine ambulante OP, wird für 2 Wochen krank geschrieben, darf 5 Wochen lang keinen Sport machen und bekommt vom Arzt die entsprechende Bescheinigung.
Diese Bescheinigung leitet er per Mail an den e.V. weiter und bittet, einen Monatsbetrag von seinem Konto nicht abzuziehen.
Die Mail wird nicht beantwortet, der Monatsbetrag wird vom Konto abgezogen.
Der Mann sendet eine zweite Mail und schreibt, dass er den Betrag durch seine Bank zurückziehen wird, falls dieser nicht erstattet wird. Auch diese Mail bleibt unbeantwortet.
Der Mann geht zum Training, fragt nach dem Betrag und bekommt gesagt, dass jetzt keine Ausnahmen gemacht werden - egal ob man krank ist oder in einen langen Urlaub fährt oder sonst was - jeder muss jeden Monat bezahlen.
Ist es rechtens so?
Oder kann der Mann den Betrag zurückziehen?
Danke im Voraus.
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- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Es ist nicht das Problem des Vereins, dass der Mann nicht traunieren kann. Der Verein stellt das Trainingangebot zur Verfügung, und der Mann muss sich an seinen Part der Vereinbarung halten, also die Gebühren bezahlen, ob er das Trainung nutzt oder nicht. Man zahlt ja auch dann Miete für die Wohnung wenn man verreist ist oder (unverschuldet) im Krankenhaus ist. Nicht anders ist es mit Mitgliedsbeiträgen für die man eine bestimmte Leistung erhält.
Grüße, Susanne
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Es gibt Verträge mit Fitnessstudios, in denen entsprechende Vereinbarungen stehen - z.B. kostenfreie Verlängerung des (Jahres-)Vertrages um die Zeit, in der man unverschuldet verhindert war. Wenn der hier infrage stehende Vertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, dann gibt's das in diesem Fall eben nicht.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Warum ist es dann in einem Fitness-Studio anders, wo der Vetrag für einen Monat stillgelegt wird, falls man einen Monat lang an dem Training aus gesudheitlichen Gründen nicht teilnehmen kann, falls dies durch einen Arzt bestätigt ist?SusanneBerlin hat geschrieben:Es ist nicht das Problem des Vereins, dass der Mann nicht traunieren kann...
Danke.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
In welchem Fitneßstudio ist das so? In meinem jedenfalls nicht. Das ist nicht allgemein üblich. Entweder es ist vertraglich vereinbart oder nicht. Ebenso im e.V.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Z.B. in der Billigkette unter den Fitnessstudios - bis zu 9 Monate im Jahr kann man dort "verletzungsbedingt oder aus persönlichen Gründen" pausieren, die Vertragslaufzeit verlängert sich dann einfach um die Zwangspause. Scheint also nicht unüblich zu sein.lottchen hat geschrieben:In welchem Fitneßstudio ist das so?
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Es ist aber auch nicht allgemein üblich oder gar ein Gesetz, wenn eine Kette (oder von mir aus auch 2 oder 3) das so macht. Weder in meinem Fitneßstudio noch in meinem e.V. kann man bei Verletzungen (kostenfrei) pausieren. Ich weiß doch, was ich beim Eintritt unterschrieben habe. Also unter welchen Bedingungen Eintritt/Austritt/Mitgliedschaft läuft.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Es geht offenbar nicht um ein Nutzungsentgelt für die Sporteinrichtungen, sondern um die Mitgliedschaft in einem Verein. Die bleibt ja bestehen.
Man müsste, wenn man das erreichen will, die Mitgliedschaft kündigen (was meist an eine Frist gebunden ist) und könnte danach wieder die Aufnahme beantragen.
Die meisten Vereine werden das aber nicht kurzfristig ermöglichen in der Satzung, denn wenn ständig Ausfälle wegen Krankheit, Urlaub usw. bei den Einnahmen entstehen, müssten die Beiträge überhaupt deutlich höher festgelegt werden. Die Kosten für den Betrieb laufen ja weiter, egal ob einige mehr oder weniger zu einem Training kommen. Ein kommerzieller Anbieter der nur wirkliche Teilnahmen berechnet wird u.a. aus diesem Grund auch höhere Preise verlangen als es der Mitgliedsbeitrag in einem Verein ist.
Man müsste, wenn man das erreichen will, die Mitgliedschaft kündigen (was meist an eine Frist gebunden ist) und könnte danach wieder die Aufnahme beantragen.
Die meisten Vereine werden das aber nicht kurzfristig ermöglichen in der Satzung, denn wenn ständig Ausfälle wegen Krankheit, Urlaub usw. bei den Einnahmen entstehen, müssten die Beiträge überhaupt deutlich höher festgelegt werden. Die Kosten für den Betrieb laufen ja weiter, egal ob einige mehr oder weniger zu einem Training kommen. Ein kommerzieller Anbieter der nur wirkliche Teilnahmen berechnet wird u.a. aus diesem Grund auch höhere Preise verlangen als es der Mitgliedsbeitrag in einem Verein ist.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Und wenn kein Vertrag sondern eine "Anmeldung für die Mitgliedschaft im XXX e.V." aus einer Seite existiert, wo unter anderem Folgendes steht?Old Piper hat geschrieben:Es gibt Verträge mit Fitnessstudios.... Wenn der hier infrage stehende Vertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, dann gibt's das in diesem Fall eben nicht.
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Die nicht Teilnahme an der Trainingsstunde befreit nicht von der Betragbezahlung.
Danke!
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Vielleicht sollte man sich mal darüber klar werden, dass ein Verein eine ganz andere Ausrichtung hat als ein auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtetes Fitnessstudio. Man wird Mitglied eines Vereins um die Vereinszwecke in der Gemeinschaft zu unterstützen. Wer einen eV als Billigerstaz für ein Fitnessstudio begreift, hat Sinn und Zweck der Mitgliedschaft nicht verstanden.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Verstest Du z.B. 50 Euro per Monat für einen sportlichen e.V. billig?Jdepp hat geschrieben:Wer einen eV als Billigerstaz für ein Fitnessstudio begreift, hat Sinn und Zweck der Mitgliedschaft nicht verstanden.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Je nach dem was der e.V. an Sportarten anbietet und welche ich nutzen darf, JA.Teamplay hat geschrieben: Verstest Du z.B. 50 Euro per Monat für einen sportlichen e.V. billig?
Gucken Sie sich mal an was z.B. Golfvereine an Beiträgen nehmen. Da sind 50 € im Monat schon ein echtes Schnäppchen.
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Danke, das wusste ich nicht.ExDevil67 hat geschrieben:Gucken Sie sich mal an was z.B. Golfvereine an Beiträgen nehmen. Da sind 50 € im Monat schon ein echtes Schnäppchen.
Wir wollen aber nicht übertreiben und sprechen von einem ganz normalen Sportverein für normale Sterbliche im Vergleich zu einer normalen Fitness-Studio...
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Ein normaler Sportverein bietet regelmäßig kein Fitnessstudio an und damit sind die Mitgliedsbeiträge nicht vergleichbar.
Es ist aber zulässig, dass es einen Grundbeitrag gibt und ein Zusatzbeitrag für die Mitgliedschaft in einer bestimmten Abteilung. Hier ist dann ein monatlicher Beitrag von EUR 50 durchaus möglich.
Es wäre anhand der Beitragsordnung des Vereins zu prüfen, wann welche Mitgliedsbeiträge anfallen.
Es ist aber zulässig, dass es einen Grundbeitrag gibt und ein Zusatzbeitrag für die Mitgliedschaft in einer bestimmten Abteilung. Hier ist dann ein monatlicher Beitrag von EUR 50 durchaus möglich.
Es wäre anhand der Beitragsordnung des Vereins zu prüfen, wann welche Mitgliedsbeiträge anfallen.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Training unmöglich aber trotzdem zahlen?
Vergleicht man hier nicht Äpfel (Sportverein) mit Birnen (Fitnessstudio)?
Selbst wenn man im Fitnessstudio mehrere Monate aussetzen kann, bleibt doch die zu bezahlende Laufzeit die gleiche. Der Zeitraum wird ja einfach nur hinten dran gehängt. Geld fließt also so oder so 12, 24, .... Monate (je nach Vertragslänge).
Bei einem Sportverein kann man, je nach Vertrag, z.B. zum Halbjahr / zum Ende des Jahres austreten. Hier würde man, wenn man eine Auszeit genommen hat, diese ja nicht noch hintenraus länger zahlen.
Oder?
Selbst wenn man im Fitnessstudio mehrere Monate aussetzen kann, bleibt doch die zu bezahlende Laufzeit die gleiche. Der Zeitraum wird ja einfach nur hinten dran gehängt. Geld fließt also so oder so 12, 24, .... Monate (je nach Vertragslänge).
Bei einem Sportverein kann man, je nach Vertrag, z.B. zum Halbjahr / zum Ende des Jahres austreten. Hier würde man, wenn man eine Auszeit genommen hat, diese ja nicht noch hintenraus länger zahlen.
Oder?
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