Kassenprüfung
Moderator: FDR-Team
Kassenprüfung
Hallo,
ich bin neu im Forum und habe in der Suche nicht die Antwort auf meine Fragen gefunden.
Zum Problem, ich bin zur Zeit Kassenwartin eines Vereins und habe im November mitgeteilt, dass ich bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten werde (aus beruflichen Gründen). Seitdem wird mir ein bisschen das Leben schwer gemacht.
Die beiden gewählten Kassenprüfer sind nicht mehr im Verein und somit aus der Kassenprüfung raus. Die Kassenprüfung, die ansteht, soll nun ohne mich statt finden, da dieses im letzten Jahr auch so gehandhabt wurde. Da dieses aber meine letzte Kassenprüfung ist und inzwischen das Vertrauen in den Vorstand durch andere Dinge nicht mehr vorhanden ist, möchte ich nun aber an der Prüfung der Kasse teil nehmen.
Kann man mir als Kassenwart die Teilnahme verweigern?? Ich glaube doch nicht. Man bittet nun darum die Unterlagen bis Ende der Woche an den Geschäftsführer zu übergeben und eine "Sichtung" der Kasse würde dann durch den Vorstand erfolgen (o-Ton) Der Vorstand meint, falls es Fragen geben würde, würde man sich bei mir melden.
Danke schon einmal für eure Antworten.
LG Missi
ich bin neu im Forum und habe in der Suche nicht die Antwort auf meine Fragen gefunden.
Zum Problem, ich bin zur Zeit Kassenwartin eines Vereins und habe im November mitgeteilt, dass ich bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten werde (aus beruflichen Gründen). Seitdem wird mir ein bisschen das Leben schwer gemacht.
Die beiden gewählten Kassenprüfer sind nicht mehr im Verein und somit aus der Kassenprüfung raus. Die Kassenprüfung, die ansteht, soll nun ohne mich statt finden, da dieses im letzten Jahr auch so gehandhabt wurde. Da dieses aber meine letzte Kassenprüfung ist und inzwischen das Vertrauen in den Vorstand durch andere Dinge nicht mehr vorhanden ist, möchte ich nun aber an der Prüfung der Kasse teil nehmen.
Kann man mir als Kassenwart die Teilnahme verweigern?? Ich glaube doch nicht. Man bittet nun darum die Unterlagen bis Ende der Woche an den Geschäftsführer zu übergeben und eine "Sichtung" der Kasse würde dann durch den Vorstand erfolgen (o-Ton) Der Vorstand meint, falls es Fragen geben würde, würde man sich bei mir melden.
Danke schon einmal für eure Antworten.
LG Missi
Re: Kassenprüfung
Wenn die Satzungsämter Kassenprüfer nicht besetzt sind, kann die satzungsgemäße Kassenprüfung nicht stattfinden. Die satzungsgemäßen Kassenprüfer sind der Mitgliederversammlung verpflichtet und sonst niemanden.
Der Vorstand kann die satzungsgemäße Kassenprüfung nicht ersetzen. Im Rahmen seiner grundsätzlich Allzuständigkeit kann zumindest der gesetzliche Vorstand auch eine Kassenprüfung durchführen.
Wenn dem scheidende Kassenwart die Teilnahme an der vom gesetzlichen Vorstand durchgeführten Kassenprüfung verweigert wird, kann er nur eine Konsequenz ziehen und sein Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen oder sich seinem Schicksal ergeben.
Alternativ könnte er durch einen Anwalt prüfen lassen, ob der gesetzliche Vorstand nach der Satzung zu dieser Maßnahme berechtigt ist und entsprechend dem Prüfergebnis sein weiteres Vorgehen ausrichten.
Der Vorstand kann die satzungsgemäße Kassenprüfung nicht ersetzen. Im Rahmen seiner grundsätzlich Allzuständigkeit kann zumindest der gesetzliche Vorstand auch eine Kassenprüfung durchführen.
Wenn dem scheidende Kassenwart die Teilnahme an der vom gesetzlichen Vorstand durchgeführten Kassenprüfung verweigert wird, kann er nur eine Konsequenz ziehen und sein Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen oder sich seinem Schicksal ergeben.
Alternativ könnte er durch einen Anwalt prüfen lassen, ob der gesetzliche Vorstand nach der Satzung zu dieser Maßnahme berechtigt ist und entsprechend dem Prüfergebnis sein weiteres Vorgehen ausrichten.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Kassenprüfung
Vor dem Ende der Amtszeit baucht der Kassenwart keine Unterlagen zurück geben.Man bittet nun darum die Unterlagen bis Ende der Woche an den Geschäftsführer zu übergeben
Enthält die Vereinssatzung nähere Bestimmungen über den Umfang der Zuständigkeit des Kassenwarts ?
Gruß Spezi
Re: Kassenprüfung
Theoretisch ist meine Amtszeit ende Februar beendet, da sich jedoch bisher niemand gefunden hatte, habe ich das weiter genacht. Der Vorstand war bisher der Meinung, dass ich bis zu einer Neuwahl dieses Amt zwangsweise bekleide.
Da inzwischen jedoch einige Dinge vorgefallen sind, ist mein Vertrauen auch dahin. Der Vorstand mlchte eben nun die Sachen "sichten" (O-Ton) und mich anschliessend dazu fragen. Meines Erachtens sollte doch der Kassenwart bei der Sichtung anwesend sein dürfen, wenn nicht sogar müssen.
Ich selber habe mir nichts vorzuwerfen und gehe beruhigt in einen solchen Termin, aber was hinter einer Sichtung ohne mich durch den Vorstand ohne irgendwelche neutralen Personen (was ja bei den Kassenpüfern der Fall gewesen wäre) verstehe ich nicht. Vor allem nicht die Weigerung, meiner Anwesenheit. Das kann ich nicht nachvollziehen. Was könnte man mir schlimmstrnfalls vorwerfen, wenn ich dieses akzeptiere?
LG Missi
Da inzwischen jedoch einige Dinge vorgefallen sind, ist mein Vertrauen auch dahin. Der Vorstand mlchte eben nun die Sachen "sichten" (O-Ton) und mich anschliessend dazu fragen. Meines Erachtens sollte doch der Kassenwart bei der Sichtung anwesend sein dürfen, wenn nicht sogar müssen.
Ich selber habe mir nichts vorzuwerfen und gehe beruhigt in einen solchen Termin, aber was hinter einer Sichtung ohne mich durch den Vorstand ohne irgendwelche neutralen Personen (was ja bei den Kassenpüfern der Fall gewesen wäre) verstehe ich nicht. Vor allem nicht die Weigerung, meiner Anwesenheit. Das kann ich nicht nachvollziehen. Was könnte man mir schlimmstrnfalls vorwerfen, wenn ich dieses akzeptiere?
LG Missi
Re: Kassenprüfung
Was wäre denn die Konsequenz einer sofortigen niederlegung des Amtes?khmlev hat geschrieben:
Wenn dem scheidende Kassenwart die Teilnahme an der vom gesetzlichen Vorstand durchgeführten Kassenprüfung verweigert wird, kann er nur eine Konsequenz ziehen und sein Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen oder sich seinem Schicksal ergeben.
Lg Missi
Re: Kassenprüfung
Der Kassenwart ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Amt.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Kassenprüfung
Was würde das denn genau bedeuten, muss ich dann keine Auskünfte mehr erteilen. Muss ich irgendwelche rechtlichen Dinge befürchten, sobald der Vorstand die Kasse prüft und beanstandet? Oder bin ich komplett ruas aus der Verantwortung??khmlev hat geschrieben:Der Kassenwart ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Amt.
Danke schon einmal für deine Antworten bis hierher.
LG Missi
Re: Kassenprüfung
Wenn die Satzung dazu keine Bestimmung enthält, ist die Meinung des Vorstandes falsch.Theoretisch ist meine Amtszeit ende Februar beendet, da sich jedoch bisher niemand gefunden hatte, habe ich das weiter genacht. Der Vorstand war bisher der Meinung, dass ich bis zu einer Neuwahl dieses Amt zwangsweise bekleide.
Das Amt wäre damit beendet mit der Verpflichtung die vereinseigenen Unterlagen an den amtierenden Vorstand zurück zu geben.
So wie die bisherige Schilderung ist, erfolgte keine Entlastung. Damit können gegen den früheren Kassenwart alle Verfehlungen geltend gemacht werden. Allerdings ist ja meine Frage von gestern 20.00 Uhr unbeantwortet geblieben.
Damit ist für mich offen, ob der Kassenwart seine Aufgaben von der MV oder vom Vorstand erhalten hat.
Gruß Spezi
Re: Kassenprüfung
In der Satzung stehen keine genaue Aussagen zum Umfang der Arbeit des Kassenwartes. Der Kassenwart wird von der MV gewählt.Spezi hat geschrieben:Theoretisch ist meine Amtszeit ende Februar beendet, da sich jedoch bisher niemand gefunden hatte, habe ich das weiter genacht. Der Vorstand war bisher der Meinung, dass ich bis zu einer Neuwahl dieses Amt zwangsweise bekleide.
So wie die bisherige Schilderung ist, erfolgte keine Entlastung. Damit können gegen den früheren Kassenwart alle Verfehlungen geltend gemacht werden. Allerdings ist ja meine Frage von gestern 20.00 Uhr unbeantwortet geblieben.
Damit ist für mich offen, ob der Kassenwart seine Aufgaben von der MV oder vom Vorstand erhalten hat.
Es gibt eine grobe Beschreibung die von dem Vorgänger erstellt wurde.
LG Missi
Re: Kassenprüfung
Gehört der Kassenwart zum Vorstand nach § 26 BGB ?In der Satzung stehen keine genaue Aussagen zum Umfang der Arbeit des Kassenwartes. Der Kassenwart wird von der MV gewählt.
Es gibt eine grobe Beschreibung die von dem Vorgänger erstellt wurde.
Die Fragen wären:
1.) Wie selbstständig ist der Kassenwart und wieso ?
2.) Hat er die alleinige Zuständigkeit für das vollständige Zahlungs-/ und Rechnungswesen ?
3.) Kann der Vorstand dem Kassenwart Weisungen erteilen ?
Daraus erfolgt ob der restl. Vorstand vom Kassenwart Berichte und Auskünfte verlangen kann oder nur die dafür gewählten Kassenprüfer und die Mitgliederversammlung.
Gruß Spezi
Re: Kassenprüfung
Gehört der Kassenwart zum Vorstand nach § 26 BGB ?
Die Fragen wären:
1.) Wie selbstständig ist der Kassenwart und wieso ?
2.) Hat er die alleinige Zuständigkeit für das vollständige Zahlungs-/ und Rechnungswesen ?
3.) Kann der Vorstand dem Kassenwart Weisungen erteilen ?
Daraus erfolgt ob der restl. Vorstand vom Kassenwart Berichte und Auskünfte verlangen kann oder nur die dafür gewählten Kassenprüfer und die Mitgliederversammlung.[/quote]
zu 1. Der Kassenwart erledigt die Tagesgeschäfte so gut wie alleine (dies betrifft regelmäßige Zahlungen, Führung der KAsse und Einziehen von Beiträgen). Dies wurde bisher immer so gehandhabt.
zu 2. Die Zuständigkeit ist für die Tagesgeschäfte gegeben, alle ausserordentlichen Fälle werden vom Vorstand bzw. mindestens 2 Vorstandmitgliedern angewiesen.
zu 3. Der Vorstand kann dem Kassenwart jederzeit Weisungen erteilen, dies ist auch im KJ 2017 entsprechend geschehen.
Zur Frage, ob der KW zum Vorstand nach BGB kann ich nur sagen, dass der KW nur in Zusammenarbeit mit einem anderen Vorstandsmitglied handeln darf, er ist nicht alleinvertretungsberechtigt.
LG Missi
P.S. Gibt es die Möglichkeit für den KW dass er die Prüfung unabhängig von einem STB oder ähnlichem prüfen lässt und dieses Prüfergebnis dann dem Vorstand mit gibt??
Die Fragen wären:
1.) Wie selbstständig ist der Kassenwart und wieso ?
2.) Hat er die alleinige Zuständigkeit für das vollständige Zahlungs-/ und Rechnungswesen ?
3.) Kann der Vorstand dem Kassenwart Weisungen erteilen ?
Daraus erfolgt ob der restl. Vorstand vom Kassenwart Berichte und Auskünfte verlangen kann oder nur die dafür gewählten Kassenprüfer und die Mitgliederversammlung.[/quote]
zu 1. Der Kassenwart erledigt die Tagesgeschäfte so gut wie alleine (dies betrifft regelmäßige Zahlungen, Führung der KAsse und Einziehen von Beiträgen). Dies wurde bisher immer so gehandhabt.
zu 2. Die Zuständigkeit ist für die Tagesgeschäfte gegeben, alle ausserordentlichen Fälle werden vom Vorstand bzw. mindestens 2 Vorstandmitgliedern angewiesen.
zu 3. Der Vorstand kann dem Kassenwart jederzeit Weisungen erteilen, dies ist auch im KJ 2017 entsprechend geschehen.
Zur Frage, ob der KW zum Vorstand nach BGB kann ich nur sagen, dass der KW nur in Zusammenarbeit mit einem anderen Vorstandsmitglied handeln darf, er ist nicht alleinvertretungsberechtigt.
LG Missi
P.S. Gibt es die Möglichkeit für den KW dass er die Prüfung unabhängig von einem STB oder ähnlichem prüfen lässt und dieses Prüfergebnis dann dem Vorstand mit gibt??
Re: Kassenprüfung
Was befürchtest Du denn? Dass der Vorstand sagt, die Kasse würde nicht ordentlich geführt werden und Dir wird die Entlastung verweigert? Dass der Vorstand Unterlagen manipuliert oder verschwinden lässt? Wenn Du gar nicht im Vorstand bist wirst Du doch eh nicht entlastet. Und falls Fragen aufkommen kannst Du die zur Versammlung beantworten. Oder willst Du an der nicht teilnehmen? Du willst allen Ernstes einen Steuerberater beauftragen und privat bezahlen, der Deine Buchhaltung prüft? Rein rechtlich ist der auch kein gewählter Kassenprüfer....Fehlt Geld in der Kasse? Fehlen Kontoauszüge, fehlen wichtige Belege? Ist irgendwas Deines Wissens nach nicht in Ordnung?Miss Elli hat geschrieben: Gibt es die Möglichkeit für den KW dass er die Prüfung unabhängig von einem STB oder ähnlichem prüfen lässt und dieses Prüfergebnis dann dem Vorstand mit gibt??
Die Unterlagen gehören dem Verein und natürlich kann der Vorstand jederzeit fordern, da reinschauen zu können.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Kassenprüfung
@Miss Elli,
viel Text aber keine Beantwortung meiner Fragen.
Solange keine entsprechende Regelungen benannt werden können, weiterhin:
Die Amtszeit des Kassenwartes ist abgelaufen und er hat keinerlei Rechte mehr aus dem ehemaligen Amt in dem Verein.
viel Text aber keine Beantwortung meiner Fragen.
Solange keine entsprechende Regelungen benannt werden können, weiterhin:
Die Amtszeit des Kassenwartes ist abgelaufen und er hat keinerlei Rechte mehr aus dem ehemaligen Amt in dem Verein.
Gruß Spezi
Re: Kassenprüfung
... und ist damit als einfaches Mitglied lediglich vom Vorstand als "Helfer" eangiert.Spezi hat geschrieben:Die Amtszeit des Kassenwartes ist abgelaufen und er hat keinerlei Rechte mehr aus dem ehemaligen Amt in dem Verein.
Gruß
khmlev
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khmlev
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