Antragsrecht Mitglieder - interpretation Satzung

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VereinXYZ
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Antragsrecht Mitglieder - interpretation Satzung

Beitrag von VereinXYZ »

Sind Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dieses vom Mitglied beantragt wird?
Was ist unter "Berücksichtigung" zu verstehen?
Anträge von Mitgliedern müssen vom Versammlungsleiter berücksichtigt und vorgetragen werden, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
Spezi
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Re: Antragsrecht Mitglieder - interpretation Satzung

Beitrag von Spezi »

Auf die Tagesordnung gehören Themen.
So wie die Frage gestellt ist soll unter Anträge wohl die Aufnahme weiterer Themen in die Tagesordnung verstanden werden. Sowas müßte in der Satzung stehen.
Wenn die Satzung für die Mitglieder keine solchen Rechte vorsieht, bestimmt das Einladungsorgan die Tagesordnung.
Ein eigenes Thema ist dann nur über § 37 BGB zu erzwingen.

Das Zitat ist dafür unpassend.
Gruß Spezi
hawethie
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Re: Antragsrecht Mitglieder - interpretation Satzung

Beitrag von hawethie »

Anträge zur MV, die form- und fristgerecht gestellt wurden, sind in der Tagesordnung aufzuführen und in der MV zu behandeln.
Das ist Aufgabe des Vereinsorgans, der für die Einladung zuständig ist. (z.B. Punkt 5: Anträge es liegen folgende Anträge vor: - a. Antrag auf Aussetzung des Jahresausfluges, b. Antrag auf Einstellung eines Hausmeisters)
Der Versammlungsleiter arbeitet nur die Tagesordnung ab.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Spezi
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Re: Antragsrecht Mitglieder - interpretation Satzung

Beitrag von Spezi »

Anträge zur MV, die form- und fristgerecht gestellt wurden, sind in der Tagesordnung aufzuführen und in der MV zu behandeln.
Aber nur, wenn die Satzung sowas ausdrücklich vorsieht.
Gruß Spezi
VereinXYZ
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Re: Antragsrecht Mitglieder - interpretation Satzung

Beitrag von VereinXYZ »

Naja, Anträge von Mitgliedern sind ja zu berücksichtigen ...

Was soll ich sonst darunter verstehen?
Zuletzt geändert von hawethie am 15.10.18, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: überflüssiges Vollzitat gelöscht
Spezi
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Re: Antragsrecht Mitglieder - interpretation Satzung

Beitrag von Spezi »

Naja, Anträge von Mitgliedern sind ja zu berücksichtigen ...
Wobei ??

Wie kommen denn die Anträge/Wünsche (über ein Thema einen Beschluss fassen zu lassen) auf die Tagesordnung wenn diese die nicht enthält ?
Gruß Spezi
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