Was ist unter "Berücksichtigung" zu verstehen?
Anträge von Mitgliedern müssen vom Versammlungsleiter berücksichtigt und vorgetragen werden, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
Moderator: FDR-Team
Anträge von Mitgliedern müssen vom Versammlungsleiter berücksichtigt und vorgetragen werden, wenn sie innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind.
Aber nur, wenn die Satzung sowas ausdrücklich vorsieht.Anträge zur MV, die form- und fristgerecht gestellt wurden, sind in der Tagesordnung aufzuführen und in der MV zu behandeln.
Wobei ??Naja, Anträge von Mitgliedern sind ja zu berücksichtigen ...