Rechenschaft ggü MV

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VereinXYZ
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Rechenschaft ggü MV

Beitrag von VereinXYZ »

Inwiefern müssen die Einnahmen- und Ausgaben des Vereins durch den Vorstand offengelegt werden?
Genügt es auf der MV ein Exemplar zur Einsicht bereit zu halten oder muss jedes Mitgled mit der Einladung ein Exemplar enthalten?
Spezi
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Re: Rechenschaft ggü MV

Beitrag von Spezi »

Was steht denn:

a.) in der Satzung über die Rechte der MV ?
b.) auf der Tagesordnung der MV ?
Gruß Spezi
VereinXYZ
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Re: Rechenschaft ggü MV

Beitrag von VereinXYZ »

2.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehört:

a. Berichte der Vorstandsmitglieder sowie Berichte der Kassenprüfer.

b. Entlastung des Vorstandes.

c. Wahl der Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer.

d. Genehmigung des Haushaltvoranschlages, Festlegung der Beträge und sonstige Verpflichtung der Mitglieder.

e. Satzungsänderungen.
lottchen
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Re: Rechenschaft ggü MV

Beitrag von lottchen »

In meinem Verein gibt es da zur Versammlung mit dem Beamer eine Tabelle an die Wand geworfen, der Schatzmeister erklärt die Posten und die Mitglieder können ihre Fragen stellen. Der Einladung liegt die Tabelle nicht bei. Und das normale Mitglied hat auch nicht das Recht, einzelne Rechnungen sehen zu dürfen. Dazu sind die gewählten Kassenprüfer da.
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