... nochmal konkreter:
"Gemeinnützig" bedeutet ebenso nicht, das irgend etwas für "die Allgemeinheit" getan wird. Die Mitgliedschaft muss allerdings der Allgemeinheit offen stehen.
Der Origamiverein muss also nicht jedes Jahr zu Ostern und Weihnachten eherenamtlich den Marktplatz verschönern um "Gemeinnützig" zu sein. Das Abhalten der gemeinsamen Bastelabende für Vereinsmitglieder ist ausreichend.
Gemeinnützigkeit nachweisen
Moderator: FDR-Team
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