Ein Mitglied bittet um Übersendung des Letzten Versammlungsprotokoll.
Es erhält die Antwort, dass Protokolle nicht verteilt werden, aber bei Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.
Das Mitglied möchte das Protokoll gerne vervielfältigen .
Kopieren , abfotografieren oder wenn es sein muss abschreiben.
Kann und darf dies unterbunden werden?
Einsicht Versammlungsprotokoll
Moderator: FDR-Team
Re: Einsicht Versammlungsprotokoll
Es geht ein Einsichtsrecht und das Protokoll darf auch fotografiert werden.
Gruß Spezi
Re: Einsicht Versammlungsprotokoll
Angenommen der Vorstand möchte das Fotografieren des Protokolls unterbinden.
Wie wäre zu verfahren?
Auf welches Recht kann der Fotograf sich stützen?
Welche Möglichkeiten hätte man noch in an dieses Protokoll zu kommen ?
Wie wäre zu verfahren?
Auf welches Recht kann der Fotograf sich stützen?
Welche Möglichkeiten hätte man noch in an dieses Protokoll zu kommen ?
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Re: Einsicht Versammlungsprotokoll
QuelleProtokolleinsicht
Einsicht in das Protokoll haben Vereinsmitglieder jedenfalls dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Es sei denn, die Satzung schreibt vor, jedem Mitglied vom Protokoll Kenntnis zu geben. Im Kommentar Sauter/Schweyer "Der eingetragene Verein" haben die Mitglieder generell Anspruch auf Einsicht in das satzungsgemäß unterschriebene Protokoll, nicht dagegen in die Notizen des Protokollführers.
Ein Recht auf fotografieren vermag ich beim Protokoll nicht abzuleiten. Allenfalls Abschrift.
Wenn es im Vereinsregister eingereicht wurde besteht auch dort die Möglichkeit der Einsichtnahme.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Einsicht Versammlungsprotokoll
Sehe ich NICHT und ergibt sich auch nicht aus der Quelle:Ein Recht auf fotografieren vermag ich beim Protokoll nicht abzuleiten.
Welchen Sinn soll es machen, dem Mitglied zwar eine eigene Abschrift zu erlauben aber kein Foto ?Im Kommentar Sauter/Schweyer "Der eingetragene Verein" haben die Mitglieder generell Anspruch auf Einsicht in das satzungsgemäß unterschriebene Protokoll,
Gruß Spezi
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Re: Einsicht Versammlungsprotokoll
Es dem mutmaßlich missliebigen Mitglied so schwer wie möglich zu machen.Spezi hat geschrieben:Welchen Sinn soll es machen, dem Mitglied zwar eine eigene Abschrift zu erlauben aber kein Foto ?
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Re: Einsicht Versammlungsprotokoll
Anspruch auf Einsicht und Aushändigung
Aus der Fachliteratur:
• Die Mitglieder haben nur Anspruch auf Einsicht in die satzungsgemäß unterschriebene Niederschrift.
• Einen Anspruch auf Aushändigung eines Protokolls oder einer Kopie haben die Mitglieder hingegen nicht.
Aber: Die Satzung kann abweichende Regelungen treffen.
Aus der Fachliteratur:
• Die Mitglieder haben nur Anspruch auf Einsicht in die satzungsgemäß unterschriebene Niederschrift.
• Einen Anspruch auf Aushändigung eines Protokolls oder einer Kopie haben die Mitglieder hingegen nicht.
Aber: Die Satzung kann abweichende Regelungen treffen.
Grüßle
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Veni, vidi, violini (ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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