Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

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vocaris
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Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von vocaris »

Eine etwas unschöne Frage.

Ein "normaler" Vorstand (es gibt keinen eigenen geschäftsführenden Vorstand) besteht aus 8 Ämtern. In der Zeit hat sich dargestellt, dass der 1. Vorsitzende nicht mehr tragbar ist. Dies gilt insb. für den Umgang mit den anderen VS Kollegen also auch in der Art und Weise wie er kommuniziert. Den Weg der Abberufung durch die MGV wäre ein Möglichkeit. Aber ggf. wir die Findung eines "Wichtigen Grundes", da eine konkrete Vereinsschädigung so nicht eindeutig vorliegt, schwer. Zudem ist das Vorgehen aus unserer Sicht vereinsschädigend.
Es ist mittlerweile soweit, dass alle anderen 7 nicht mehr mit dem 1. VS weiter arbeiten wollen. Insb. auch, weil viele gesichtswahrende Angebote unterbreitet wurden. z.B. Postentausch 1. und 2. VS. All diese Vorschläge wurde abgeblockt. Nun können wir alle zurücktreten, um ggf. so Neuwahlen zu erzwingen. Aber auch das ist nicht so das Richtige. Deshalb jetzt zu meiner Frage:
Was ist, wenn der ganze VS seine Meetings, Treffen Entscheidungen alle ohne den 1. VS durchführt. Wir organisieren das selber und entscheiden selber. Wir blenden ihn also aktiv aus.
Mich mich stellt sich die Frage, ob das Vorgehen (zum Wohle des Vereins) in irgend einer Form rechtliche oder formale Probleme mit sich bringen könnte.
Der 1. VS könnte ja auch ein 1/2 im Urlaub sein. Da geht es ja auch weiter. Aber hier wäre es natürlich AKTIV, was der 1. Vorsitzende sicherlich auch nachweisen könnte.
Laut Satzung ist folgendes dazu zu sagen:
Der 1. VS ist für die Leitung des VS bei der Führung der lauf. Geschäfte verantwortlich.
VS Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden nach Bedarf mit einer Frist von 5 Tagen einberufen.
Die VS Sitzung wird vom 1. VS bzw. im Falle seiner Verhinderung vom Präsidenten oder einem anderen VS Mitglied geleitet
Beschlüssen werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Danke für Eure Hinweise und Tipps
FM
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von FM »

Kommt letztlich auf die Satzung an.

Aber es kann gut sein, dass dann sämtliche Beschlüsse auf den Vorstandssitzungen ungültig wären, weil nicht richtig eingeladen wurde. Und somit die handelnden Vorstandsmitglieder für alles (z.B. Ausgaben) persönlich haften.
khmlev
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von khmlev »

Der 1. Vorsitzende ist das Einladungsorgan für die Einberufung der Sitzungen des Vorstandes. Auf den Vorstandssitzungen werden die Beschlüsse gefasst, die das Handeln des Vorstandes ermöglichen. Wirksame Beschlüsse ausserhalb von Vorstandssitzungen können nur einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern gefasst werden.

Demzufolge kann der 1. Vorsitzende nicht kalt gestellt werden.
Gruß
khmlev
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vocaris
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von vocaris »

Danke.
Hatte ja deshalb den Auszug der Satzung angedruckt:
Der 1. VS ist für die Leitung des VS bei der Führung der lauf. Geschäfte verantwortlich.
VS Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden nach Bedarf mit einer Frist von 5 Tagen einberufen.

Dann dürft der VS aber auch keine Sitzung abhalten, wen der 1. VS z.B. 6 Wochen in Urluab ist.
SusanneBerlin
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Dann dürft der VS aber auch keine Sitzung abhalten, wen der 1. VS z.B. 6 Wochen in Urluab ist.
Wieso nicht, der 1.VS muss doch bloß einladen. Bei der Sitzung kann er sich vertreten lassen.
Grüße, Susanne
vocaris
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von vocaris »

khmlev hat geschrieben:Der 1. Vorsitzende ist das Einladungsorgan für die Einberufung der Sitzungen des Vorstandes. Auf den Vorstandssitzungen werden die Beschlüsse gefasst, die das Handeln des Vorstandes ermöglichen. Wirksame Beschlüsse ausserhalb von Vorstandssitzungen können nur einstimmig von allen Vorstandsmitgliedern gefasst werden.

Demzufolge kann der 1. Vorsitzende nicht kalt gestellt werden.
Dank dir für die Info.
OK. Korrigieren würde ich. Dass Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden VS Mitglieder beschlossen werden können. so gibt es die Satzung wieder.
Aber der Haken ist wohl, dass formal eine Beschlussfähige Sitzung nur stattfinden kann, wenn der 1. VS dazu einläd.
Ergo bleibt neben der Abberufung nur die Möglichkeit, generell gegen den 1. VS zu stimmen, bis er keine Lust mehr hat.
vocaris
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von vocaris »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Dann dürft der VS aber auch keine Sitzung abhalten, wen der 1. VS z.B. 6 Wochen in Urluab ist.
Wieso nicht, der 1.VS muss doch bloß einladen. Bei der Sitzung kann er sich vertreten lassen.
Hallo Susanne. Korrekt. Ich habe mich unglücklich ausgedrückt.
1 VS ist 6 Wochen in Urlaub. In dieser Zeit möchte der VS eine VS Sitzung abhalten. Das würde nicht gehen, da dazu der 1. VS einladen muss.
SusanneBerlin
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja da hätte man doch mit dem 1.VS sprechen können, bevor er in den Urlaub fährt. Hat der 1.VS kein handy? Ist er im Urlaub für niemanden zu sprechen? Geht die Welt unter, wenn 6 Wochen lang keine Vorstandssitzung stattfindet?
Grüße, Susanne
vocaris
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von vocaris »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ja da hätte man doch mit dem 1.VS sprechen können, bevor er in den Urlaub fährt. Hat der 1.VS kein handy? Ist er im Urlaub für niemanden zu sprechen? Geht die Welt unter, wenn 6 Wochen lang keine Vorstandssitzung stattfindet?
Susanne, na klar. In einem gut aufenden VS ist das ja auch alles kein Problem.
In dem von mir geschilderten Fall, würde der 1. VS ja genau beobachten, dass nur Sitzung stattfinden, zu den er eingeladen hat. Ergo können wir uns ohne seine aktive Einladung nicht zu einer VS treffen.
Es gibt eine kl. Hintertüt in der Satzung. ER muss einladen, wenn mind. 3 VS Kollegen das anfordern.
Ist halt alles blöd. Aber die Umstand ist nicht mehr tragbar.
Ich persönlich wäre für eine saubere Abberufung über die MGV. Nur die Darstellung des wichtigen Grundes wäre genau zu überlegen. Für das Voting der MGV reicht es ggf.
Aber wenn er damit z.B. zum RA geht könnte der Wichtig Grund ja ein anfechtbarer Punkt sein...
FM
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von FM »

Er ist aber nicht verhindert und deshalb ist der Stellvertreter nicht berechtigt, es selbst zu übernehmen. Und natürlich müssen alle Vorstandsmitglieder auch eingeladen werden. Auch der 1. VS selbst könnte nicht einen anderen ausschließen indem er ihm keine Einladung mehr schickt, denn dann wäre es keine ordentliche Sitzung mehr.


Falls die Satzung ordentlich formuliert wurde, wird man dort finden wie man ein Vorstandsmitglied absetzen kann.
lottchen
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von lottchen »

Was passiert denn laut Satzung wenn 7/8 des Vorstandes zurücktreten? Werden komplette Neuwahlen angesetzt? Oder werden die vakanten Posten provisorisch neu besetzt bis zur nächsten Wahl? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, gerade beim Posten des Schatzmeisters.

Wir haben vor ein paar Jahren auch mal massiven Ärger im Vorstand mit einer Person gehabt. Das lief dann auf Ausschluß dieser Person aus dem Verein/Vorstand hinaus. Der Mann erwirkte dann zwischenzeitlich eine einstweilige Verfügung, dass er seinen Posten behalten und er nicht einfach abgesetzt werden darf...Die Mitgliederversammlung stand allerdings nach Schilderung aller Problempunkte voll hinter dem restlichen Vorstand und so konnte das Problemmitglied überzeugt werden freiwillig zu gehen (was willst Du in einem Verein, wo die Mitglieder Dich nicht haben möchten). Dem jetzigen Vorsitzenden damit zu konfrontieren, dass man mit ihm nicht weiter zusammenarbeiten kann traut sich wohl niemand?
SusanneBerlin
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Der 1. VS ist von den Vereinsmitgliedern gewählt worden genau wie die anderen 7 Vorstände auch, da muss man halt sehen wie man mit dem 1. VS auskommt. Nur weil die anderen 7 nicht so gut mit ihm "können" ist das kein Grund den 1. VS abzusetzen.

Wenn man relevante Gründe hat die gegen den 1. VS sprechen, wird man nicht drumrumkommen den Vereinsmitgliedern diese Gründe darzulegen und Neuwahlen zu initiieren und öffentlich mitteilen, dass man nicht länger als Vorstand zur Verfügung steht wenn der 1.VS erneut ins Gremium gewählt wird. Dann liegt es an den Mitgliedern, wem sie den Vorzug geben.

Dieses hinterfuchsige Gebaren den 1. VS inoffiziell, hinter dem Rücken des 1. VS und vor dem gesamten Verein verheimlicht, zu boykottieren, funktioniert nicht.
Grüße, Susanne
vocaris
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von vocaris »

Eure Aussagen sind alles richtig. Und wenn bin ich auch für eine Absetzung durch die MGV mit klarer Darstellung der Problem.
Unser Angebot war/ist ja einen gesichtwahrenden Tausch 1. <=> 2. durchzuführen bis zu den Neuwahlen. Das lehnt er ab.
Absetzung oder Rücktritt der übrigen VS Mitglieder sind natürlich unterschiedliche Vorgehensweisen. Ein Rücktritt geht nicht im Block. Da muss dann schon jeder selber diesen Erklären. Und wenn 2 VS Mitglieder verweilen, wäre der VS laut Satzung handlungsfähig. INkl. aller Folgen. Also Übergab des Tätigkeitsbereichs an die verbleibenden VS Mitglieder. Information des Amtsgerichtes etc.

Für mich war hier jetzt nur wichtig. Das das "außen vorlassen" keine Option ist und wir nur offizielle VS Sitzungen haben, wenn dazu vom 1. VS eingeladen wurde.
Das der Ablauf der VS Sitzung dann für ihn recht unentspannt läuft ist ja ein anderes Thema.
Oder wir eine Absetzung über die MGV initiieren
oder wir alle zurücktreten.

Könnte mir ggf. einer noch etwas zu dem "Wichtigen Grund" sagen. Wir würde das der MGV ja entsprechend darlegen. Der 1. VS wird ja dann auch seinen Standpunkt der Dinge darlegen. Auf dem dort gehörten entscheidet die MGV dann.
Reicht das aus oder MUSS dafür eine schwerwiegender Grund in Form von z.B. Geldentnahme o.ä. vorliegen?
SusanneBerlin
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn die MGV über die Abberufung entscheidet, können Sie es doch der MGV überlassen, ob sie die vorgetragenen Gründe für ausreichend hält.

Ansonsten, wenn es keine triftigen Gründe gibt außer den auf Asympathie beruhenden Kommunikationsschwierigkeiten, bleibt eben noch die Option, dass die anderen 7 zurücktreten und Neuwalen.
Grüße, Susanne
lottchen
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Re: Vorstand handelt ohne Einbeziehung des 1. VS. Folgen?

Beitrag von lottchen »

Perspektivisch gesehen sollte man die Satzung ändern. Die Macht auf mehrere Schultern verteilen. Alles schon jetzt im Vorstand durchsprechen damit zur nächsten Versammlung dieser TOP mit draufgeschrieben werden kann und die Mitglieder abstimmen können. Damit so eine Situation wie die jetzige nicht mehr vorkommen kann.

Wichtiger Grund ist wenn er in die Kasse gegriffen hat oder im Koma liegt oder ein anderes Vorstandmitglied / Mitglied tätlich angegriffen hat oder er einen Vormund bekommen hat oder ähnliches. "Er ist unfair" oder "er ist ein Arsch" wird nicht reichen. Wenn er von der Mitgliederversammlung mit so einer Begründung abberufen wird kann er sich per einstweiliger Verfügung in den Vorstand zurückklagen. Wie gesagt, habe ich selbst schon erlebt.

Wann ist denn die nächste Wahl? Wenn nur irgendwie machbar sollte man bis dahin durchhalten.
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