Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Moderator: FDR-Team
Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
In den wohl allermeisten Vereinssatzungen gibt es die Möglichkeit ein Mitglied aus der Organisation auszuschlieessen, sofern es sich vereinsschädigend verhält.
Doch wie ist "vereinsschädigend" definiert?
Haben Vereinsvorstände hier freies Interpretationsrecht, was vereinsschädigend ist?
Kann z.B. Ein sachlicher, Vorstandskritisierender Zeitungsartikel ausreichen um aus dem Verein ausgeschlossen zu werden?
Genügt die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, begangen durch Vorstandsmitglieder im Auftrag des Vereins,
Wie viel Kririk ist erlaubt? Darf die Kritik öffentlich geäußert werden?
Darf ein Mitglied sich an Behörden wenden, wenn dem
Verein dadurch Kosten (z.B. Bußgelder) entstehen?
Doch wie ist "vereinsschädigend" definiert?
Haben Vereinsvorstände hier freies Interpretationsrecht, was vereinsschädigend ist?
Kann z.B. Ein sachlicher, Vorstandskritisierender Zeitungsartikel ausreichen um aus dem Verein ausgeschlossen zu werden?
Genügt die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, begangen durch Vorstandsmitglieder im Auftrag des Vereins,
Wie viel Kririk ist erlaubt? Darf die Kritik öffentlich geäußert werden?
Darf ein Mitglied sich an Behörden wenden, wenn dem
Verein dadurch Kosten (z.B. Bußgelder) entstehen?
Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Zunächst ist zwischen vereinsschädigend und vorstandsschädigend zu unterscheiden.
Sachliche Kritik an Vorstandsverhalten/entscheidungen ist kein Ausschlussgrund.
Es kommt auf die konkreten Aussagen an, allgemein kann man dies nicht anders erklären.
Sachliche Kritik an Vorstandsverhalten/entscheidungen ist kein Ausschlussgrund.
Es kommt auf die konkreten Aussagen an, allgemein kann man dies nicht anders erklären.
Gruß Spezi
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Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Hallo,
warum wird die Kritik denn öffentlich geäußert?
Was wird damit bezweckt?
MfG
warum wird die Kritik denn öffentlich geäußert?
Was wird damit bezweckt?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Kann man allgemein schlecht sagen, kommt auf den Verein und seine Ziele an. Jedenfalls kann man es vereinsschädigend sehen, wenn man negatives an die Öffentlichkeit trägt
kommt auf den Verein anHaben Vereinsvorstände hier freies Interpretationsrecht, was vereinsschädigend ist?
das beginnt schon mit der Streitfrage, wie sachlich die Kritik war, subjektiv sachlich, objektiv sachlich, wertend, abwertend etc. und ob es nicht schon unsachlich ist, das Kritisierte an die Öffentlichkeit zu tragen.Kann z.B. Ein sachlicher, Vorstandskritisierender Zeitungsartikel ausreichen um aus dem Verein ausgeschlossen zu werden?
Man zeigt in der Presse an, dass ein Vorstandsmitglied eine Ordnungswidrigkeit begangen hat?Genügt die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit, begangen durch Vorstandsmitglieder im Auftrag des Vereins,
kommt darauf an, was man mit Kritik meint und wie öffentlich die öffentliche Äußerung ist. Dem Nachbarn erzählen ist was anderes, als die örtliche Presse einweihen.Wie viel Kririk ist erlaubt? Darf die Kritik öffentlich geäußert werden?
Wenn es kein öffentliches Interesse an der Sache gibt, mag die Kritik sachlich sein, aber nicht deren Veröffentlichung im Tageblatt.
an die Behörden wenden ist was anderes als die Presse informieren und einen Artikel veröffentlichen. Welche Behörde wäre gemeint?Darf ein Mitglied sich an Behörden wenden, wenn dem
Verein dadurch Kosten (z.B. Bußgelder) entstehen?
Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Ein Gutes Beispiel wäre....
Ein Naturschutzverein betreibt eine kleine Vereinsgaststätte und bedient hauptsächlich Wanderer.
Die Gaststätte ist so weit abgelegen, dass das Gebäude keinen Anschluss an die Kanalisation besitzt.
Damit die Klärgrube nicht so schnell gefüllt ist und seltener kostenpflichtig geleert werden muss, leitet der Vorstand das häusliche Abwasser ( z.B. Spülmaschine) einfach um und entsorgt es in einem Gewässer.
Ein Mitglied kommt dahinter und meldet dieses Vorgehen beim Ordnungsamt und macht das Finanzamt aufmerksam auf die Anzeige beim Ordnungsamt.
Ein Naturschutzverein betreibt eine kleine Vereinsgaststätte und bedient hauptsächlich Wanderer.
Die Gaststätte ist so weit abgelegen, dass das Gebäude keinen Anschluss an die Kanalisation besitzt.
Damit die Klärgrube nicht so schnell gefüllt ist und seltener kostenpflichtig geleert werden muss, leitet der Vorstand das häusliche Abwasser ( z.B. Spülmaschine) einfach um und entsorgt es in einem Gewässer.
Ein Mitglied kommt dahinter und meldet dieses Vorgehen beim Ordnungsamt und macht das Finanzamt aufmerksam auf die Anzeige beim Ordnungsamt.
Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Das ist jetzt die Geschichte und worin wird das vereinsschädigende Verhalten gesehen?
Die Fragen sind hier doch zum Beispiel,
Wenn das zuständige Organ zu dem Ergebnis kommt, dass das Verhalten des Mitglieds vereinsschädigend ist bzw. ein wichtiger Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft vorliegt, kann es natürlich, nach Anhörung des Mitglieds, den Ausschluss beschließen. Ob ein ordentliches Gericht dann die Ansicht des Vereins teilt, weiß nur die Glaskugel.
Die Fragen sind hier doch zum Beispiel,
- ob vor den Anzeigen, dem Vorstand nicht die Möglichkeit gegeben wurde, den Mangel abzustellen und den Schaden, soweit möglich zu beheben sowie das Umweltvergehen selbst zur Anzeige zu bringen.
- Wenn Nein, ob nach den Anzeigen, vom Mitglied dem Vorstand des Vereins der Mangel und die Anzeigen bei den Behörden mitgeteilt wurde, damit der Vorstand wie vorgenannt reagieren kann (Schadensminimierung) .
Wenn das zuständige Organ zu dem Ergebnis kommt, dass das Verhalten des Mitglieds vereinsschädigend ist bzw. ein wichtiger Grund zur Kündigung der Mitgliedschaft vorliegt, kann es natürlich, nach Anhörung des Mitglieds, den Ausschluss beschließen. Ob ein ordentliches Gericht dann die Ansicht des Vereins teilt, weiß nur die Glaskugel.
Gruß
khmlev
- out of order -
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Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Das ist definitiv vereinsschädigendes Verhalten. Wie sollte ein Naturschutzverein so etwas tolerieren ohne sich komplett unglaubwürdig zu machen.
Wenn der betreffende Vorstand hier nicht von selber die Konsequenz zieht, sollte man als Mitglied hier den Antrag auf Ausschluss aus dem Verein stellen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
Ich glaube der TE meint wohl eher den anzeigenden Schreiberling.Tastenspitz hat geschrieben: ↑10.07.19, 07:09Das ist definitiv vereinsschädigendes Verhalten. Wie sollte ein Naturschutzverein so etwas tolerieren ohne sich komplett unglaubwürdig zu machen.
Wenn der betreffende Vorstand hier nicht von selber die Konsequenz zieht, sollte man als Mitglied hier den Antrag auf Ausschluss aus dem Verein stellen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
VereinXYZ hat geschrieben: ↑10.07.19, 00:05 Ein Gutes Beispiel wäre....
Ein Naturschutzverein betreibt eine kleine Vereinsgaststätte und bedient hauptsächlich Wanderer.
Die Gaststätte ist so weit abgelegen, dass das Gebäude keinen Anschluss an die Kanalisation besitzt.
Damit die Klärgrube nicht so schnell gefüllt ist und seltener kostenpflichtig geleert werden muss, leitet der Vorstand das häusliche Abwasser ( z.B. Spülmaschine) einfach um und entsorgt es in einem Gewässer.
Ein Mitglied kommt dahinter und meldet dieses Vorgehen beim Ordnungsamt und macht das Finanzamt aufmerksam auf die Anzeige beim Ordnungsamt.
wozu das denn?
was haben OAmt und FAmt miteinander zu schaffen??
a bisserl was geht immer
Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
vllt.ist die Hütte vom Natur"schutz"verein nur ein Nudistentreff
a bisserl was geht immer
Re: Definition "vereinsschädigendes Verhalten"
sofern allerdings das Finanzamt mit der Absicht informiert wurde,dem Verein eine Gemeinnützigkeit abzuerkennen,
wäre das sicherlich vereinsschädigend...
wäre das sicherlich vereinsschädigend...
a bisserl was geht immer
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