Ideel oder gewerblich?
Moderator: FDR-Team
Ideel oder gewerblich?
Ein gemeinnützig anerkannter Angelverein verfolgt Lt. Satzung das Ziel Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Zwecke sollen Lt. Satzung insbesondere durch die "Hege der Fischbestände" verfolgt werden.
Um den Wünschen der Mitglieder gerecht zu werden, besetzt der Verein seinen Angelteich mit besonders vielen und großen Fischen und Fischarten die gwbietsfremd sind.
Die Kosten hierfür liegen im 5 stelligen Bereich pro hä Wasserfläche, während andere Vereine mit weniger als 100€/hä Wirtschaften.
Der Verein wird daraufhin von der Fischereibehörde aufgefordert diese Besatzmassbahmen zu unterlassen da sie gegen die Geundsätze der Fischhege (Fischereigesetzl.. Paragraph) verstoßen oder den Angelteich als Anlage zur Fischhaltung registrieren zu lassen, damit die Gesetzliche. Hegepflicht dort nicht anzuwenden ist.
Der Verein nimmt die Registrierung vor und ist somit von der Hege befreit.
Kann der Verein die Bewirtschaftungskosen für den Betrieb des Angelteiches (z.B Fischbesatz als Hegemaßnahme und die Parkähnliche Pflege des Geländes ) dem ideellen Bereich zuschreiben oder handelt es sich bereits um einen echten Wirtschaftsbeteieb? Schließlich erfolgte die Registrierung aus dem Grund sich der Hegepflicht zu entziehen .
Darf dieser Teich von Ideellen Einnahmen finanziert werden?
Die Zwecke sollen Lt. Satzung insbesondere durch die "Hege der Fischbestände" verfolgt werden.
Um den Wünschen der Mitglieder gerecht zu werden, besetzt der Verein seinen Angelteich mit besonders vielen und großen Fischen und Fischarten die gwbietsfremd sind.
Die Kosten hierfür liegen im 5 stelligen Bereich pro hä Wasserfläche, während andere Vereine mit weniger als 100€/hä Wirtschaften.
Der Verein wird daraufhin von der Fischereibehörde aufgefordert diese Besatzmassbahmen zu unterlassen da sie gegen die Geundsätze der Fischhege (Fischereigesetzl.. Paragraph) verstoßen oder den Angelteich als Anlage zur Fischhaltung registrieren zu lassen, damit die Gesetzliche. Hegepflicht dort nicht anzuwenden ist.
Der Verein nimmt die Registrierung vor und ist somit von der Hege befreit.
Kann der Verein die Bewirtschaftungskosen für den Betrieb des Angelteiches (z.B Fischbesatz als Hegemaßnahme und die Parkähnliche Pflege des Geländes ) dem ideellen Bereich zuschreiben oder handelt es sich bereits um einen echten Wirtschaftsbeteieb? Schließlich erfolgte die Registrierung aus dem Grund sich der Hegepflicht zu entziehen .
Darf dieser Teich von Ideellen Einnahmen finanziert werden?
Re: Ideel oder gewerblich?
"hä"?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Ideel oder gewerblich?
ideelle Einnahmen sind mir unbekannt.
Entweder man nimmt sachlich oder monetär etwas ein,aber ideell?
der Verein ist als gemeinnützig anerkannt,verstößt aber gegen seine eigene Satzung,indem er Hege etc. außen vor läßt.
Insofern schießt er sich selber ins Knie.
Entweder man nimmt sachlich oder monetär etwas ein,aber ideell?
der Verein ist als gemeinnützig anerkannt,verstößt aber gegen seine eigene Satzung,indem er Hege etc. außen vor läßt.
Insofern schießt er sich selber ins Knie.
a bisserl was geht immer
Re: Ideel oder gewerblich?
Richtig der Verein verstößt gegen seine Satzung.
Mit ideellen Einnahmen meine ich natürlich die zweckgebundenen wie Beiteäge, Spenden, Überschüsse aus Wirtschaftsbetrieb, Vermögensverwaltung.
Mich interessiert inwiefern der Verein,dies darf.
Darf er es überhaupt nicht?
Darf er es nur um Mittel für die Vereinszwexke zu generieren?
Die Guttempler feiern ja schließlich auch keine feucht fröhlichen Sommerfeste Obwohl sich damit sicherlich Gewinne erzielen ließen.
Mit ideellen Einnahmen meine ich natürlich die zweckgebundenen wie Beiteäge, Spenden, Überschüsse aus Wirtschaftsbetrieb, Vermögensverwaltung.
Mich interessiert inwiefern der Verein,dies darf.
Darf er es überhaupt nicht?
Darf er es nur um Mittel für die Vereinszwexke zu generieren?
Die Guttempler feiern ja schließlich auch keine feucht fröhlichen Sommerfeste Obwohl sich damit sicherlich Gewinne erzielen ließen.
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Re: Ideel oder gewerblich?
Natürlich darf ein Verein Einkünfte haben.
Mitgliedsbeiträge, Überschüsse aus Wirtschaftsbetrieb, Vermögensverwaltung sind im Allgemeinen nicht zweckgebunden. Wenn es bei diesem Verein anders ist, bitte darlegen woraus sich das ergibt.
Mitgliedsbeiträge, Überschüsse aus Wirtschaftsbetrieb, Vermögensverwaltung sind im Allgemeinen nicht zweckgebunden. Wenn es bei diesem Verein anders ist, bitte darlegen woraus sich das ergibt.
Grüße, Susanne
Re: Ideel oder gewerblich?
Die meisten Vereine müssen Einkünfte haben aber
"Die Körperschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden."(Abgabenordnung Paragraph.55 - Selbstlosigkeit)
"Die Körperschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden."(Abgabenordnung Paragraph.55 - Selbstlosigkeit)
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Re: Ideel oder gewerblich?
Die Landschaftspflege steht in der Satzung. Das Überführen der Landschaft in eine "parkähnliche Anlage" könnte von der Satzung gedeckt sein oder auch nicht, das kommt auf die Maßnahmen an. Wobei ich das Anlegen und die Unterhaltung von Wegen und die Baumpflege als Landschaftspflege ansehen würde, das Anlegen von Blumenrabatten, Springbrunnen und das Zurechtstutzen der Bäume und Büsche zu künstlerischen Formen nicht, um mal ein Beispiel zu nennen.Kann der Verein die Bewirtschaftungskosen für den Betrieb des Angelteiches (z.B Fischbesatz als Hegemaßnahme und die Parkähnliche Pflege des Geländes ) dem ideellen Bereich zuschreiben oder handelt es sich bereits um einen echten Wirtschaftsbeteieb?
Dass das Ankaufen und Aussetzen mannigreicher Fischarten, die natürlicherweise in dieser Gegend nicht vorkommen, um den Vereinsmitgliedern mehr Abwechslung beim Wieder-raus-Angeln zu bieten, keine "Hege der Fischbestände" darstellt und damit satzungsfeindlich ist, wurde im thread bisher bereits festgestellt und dem schließe ich mich an.
Grüße, Susanne
Re: Ideel oder gewerblich?
Welche Möglichkeiten hätte eine Minderheit um die Satzung durchzusetzen, wenn die oben beschriebene Situation von der Mehrheit der Mitglieder geduldet wird (sie werden dadurch ja begünstigt) gleichzeitig das Finazamt (mangels fischereilicher Kompetenz) immer wieder aufs Neue die Gemeinnützigkwit gewährt?
Re: Ideel oder gewerblich?
rechtzeitig vor der HV einen entsprechenden Antrag stellen,daß dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt.VereinXYZ hat geschrieben: ↑21.08.19, 18:42 Welche Möglichkeiten hätte eine Minderheit um die Satzung durchzusetzen, wenn die oben beschriebene Situation von der Mehrheit der Mitglieder geduldet wird (sie werden dadurch ja begünstigt) gleichzeitig das Finazamt (mangels fischereilicher Kompetenz) immer wieder aufs Neue die Gemeinnützigkwit gewährt?
Zudem die Problematik "Gemeinnützigkeit" ansprechen.
Dann ob da ein Konsens erzielt werden kann.
a bisserl was geht immer
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