Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Moderator: FDR-Team

Cathe
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 288
Registriert: 18.09.06, 10:44

Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Cathe »

Hallo,
ich hätte eine Frage zur Lastschrift von Mitgliedsbeiträgen.

Man nehme an:
Ein Verein hat einen Mitgliedsbeitrag, der auch unter den Begriff "Jahresbeitrag" geführt wird. Zumindest könnte dieser Begriff auch auf den Lastschriftermächtigungen/SEPA-Mandate stehen.

Einmal jährlich würde dieser angenommene Verein auch den Beitrag per Lastschrift einziehen.

Nun würde der Verein beschließen, dass er für bestimmte Zwecke weiteres Geld benötigt.

Es könnte eine Satzungsänderung ergeben.

In dieser Satzungsänderung würde man den bisherigen Mitgliedsbeitrag in "allgemeinen Mitgliedsbeitrag" umbenennen.
Für das zusätzlich gewünschte Geld würde man den Begriff "Extrabeitrag" in der Satzung schreiben.

Das ganze würde auch so in einer Mitgliederversammlung beschlossen.

Wie wäre denn nun die bislang erteilte Lastschriftermächtigung zu sehen?

Würde die ausreichen, das der Verein damit den "allgemeinen Mitgliedsbeitrag" und den "Extrabeitrag" einziehen kann?

Oder wäre eine andere bzw zusätzliche Lastschriftermächtigung/SEPA-Mandat notwendig?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von FM »

Kommt auf den Text an, den man unterschrieben hat - ob da ganz allgemein steht "Mitgliedsbeiträge" oder "allgemeiner Beitrag, aber nicht Extra-Beitrag" oder ein ganz bestimmter Betrag.
Cathe
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 288
Registriert: 18.09.06, 10:44

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Cathe »

In den letzten Jahrzehnten sind immer mal wieder neue Versionen von der Lastschriftermächtigung im Umlauf gekommen.
Auf den meisten steht das Wort "Jahresbeitrag"
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4487
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Froggel »

Cathe hat geschrieben: 13.04.21, 15:02 Würde die ausreichen, das der Verein damit den "allgemeinen Mitgliedsbeitrag" und den "Extrabeitrag" einziehen kann?
Das wage ich stark zu bezweifeln. Wenn Beitragserhöhungen auf die eine oder andere Art vorgesehen sind, muss das Mitglied davon informiert werden und ihm ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden. Auch ein Stillschweigen des Mitglieds nach so einer Mitteilung ist noch keine Zustimmung, dass mehr Geld vom Konto eingezogen werden darf. Selbst Banken sind mit so einer Masche – z.B. bei der Änderung von Kontogebühren – schon vor Gericht auf die Nase gefallen.

Edit: Ich sehe gerade, dass eine Beitragserhöhung kein Sonderkündigungsrecht begründet. Trotzdem sollte natürlich die Lastschrift entsprechend angepasst werden.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von FM »

Es ging nicht um die Frage, ob die Beitragsänderung wirksam ist, sondern ob die Lastschrifterlaubnis weiterhin ausreicht.
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6437
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von hawethie »

muss das Mitglied davon informiert werden und ihm ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden
wie kommst du auf den Unsinn? Der TE schrieb doch, dass es eine Satzungsänderung gegeben habe (da muss die MV entscheiden) und die neuen Beiträge wurden auch in der MV beschlossen. Das reicht. Kein Mitglied muss anschließend über die einzelnen Beschlüsse (auch nicht über die Erhöhung der Beiträge oder so) informiert werden - er hätte ja an der Sitzung teilnehmen können. Die (vorgesehenen) Beschlüsse standen ja sicher auf der Tagesordnung.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es auch nicht, wenn es nicht in der Satzung vorgesehen ist.
Selbst Banken sind mit so einer Masche – z.B. bei der Änderung von Kontogebühren – schon vor Gericht auf die Nase gefallen.
Äpfel sind keine Birnen. Vereine (üblicherweise) keine Wirtschaftsunternehmen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von FM »

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung eines Vereins werden den Mitgliedern üblicher Weise schon auch dann bekanntgegeben, wenn sie nicht selbst anwesend waren. Wie genau, wird vermutlich in der Satzung stehen. Üblich wäre z.B.:
  • Bericht in der Mitgliederzeitschrift
    Veröffentlichung auf der öffentlichen oder internen Website
    Bereitlegung des Protokolls zur Einsichtnahme
    o.ä.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Tastenspitz »

FM hat geschrieben: 13.04.21, 15:16 Es ging nicht um die Frage, ob die Beitragsänderung wirksam ist, sondern ob die Lastschrifterlaubnis weiterhin ausreicht.
Wie hier schon geschrieben kommt es nmE. darauf an, was per SEPA eingezogen werden darf. Steht da
Cathe hat geschrieben: 13.04.21, 15:02 Ein Verein hat einen Mitgliedsbeitrag, der auch unter den Begriff "Jahresbeitrag" geführt wird. Zumindest könnte dieser Begriff auch auf den Lastschriftermächtigungen/SEPA-Mandate stehen.
ist es nur der Jahresbeitrag. Keine zusätzlichen Sachen wie zB. Hallennutzung, Geräte ausleihen, Schadenersatz für irgendwas, wasweißich.
Allgemein ist es aber mW. üblich, in diese Mandate Sachen wie "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" oder ähnlich allgemeines hineinzuschreiben.
Und letztlich bleibt dem geschröpften Mitglied auch noch das Widerspruchsrecht bei SEPA falls man es nicht schafft, dass zu klären. Dann kann der Verein gemäß Satzung vermutlich kündigen sofern man den laut Satzung fälligen Sonderbeitrag nicht anderweitig bezahlt.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6437
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von hawethie »

Dann kann der Verein gemäß Satzung vermutlich kündigen sofern man den laut Satzung fälligen Sonderbeitrag nicht anderweitig bezahlt.
.. und das Mahnverfahren (notfalls das gerichtliche) einleiten. Ein Widerruf der Lastschrift entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Dass "Sonderbeiträge" zu den Mitgliedsbeiträgen gehören, ist sicher allgemein bekannt, oder?
Es gibt mehr als einen Verein, der einen Mitgliedsbeitrag für den Verein und dann noch Abteilungsbeiträge für einzelne Abteilungen erhebt. In der Satzung steht dann (in etwa): der Mitgliedsbeitrag besteht aus a) den (allgemeinen) Vereinsbeitrag b) Abteilungsbeiträge c) Instandhaltungsbeiträge....; der Beitrag zu c) kann durch Mitarbeit bei anfallenden Instandhaltungsarbeiten ersetzt werden. (war jetzt gaaaaanz grob formuliert)
Dann ist es (auch bei dem Lastschriftmandat) egal, für welchen Verwendungszweck es ausgestellt wurde, da a) bis c) unter den Begriff "Mitgliedsbeitrag" fallen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4225
Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Spezi »

Ich habe versucht herauszufinden, welche Zahlungart in der Satzung für den "allgemeinen Mitgliedsbeitrag" und den "Extrabeitrag" bestimmt ist. Entweder habe ich dies überlesen oder es ist nicht mitgeteilt.

Also: Gibt es eine Satzungsregelung darüber wie die Mitglieder die Zahlung des Mitgliedsbeitrages zu leisten haben ?
Oder gibt es eine generelle Bestimmung die für alle Zahlungen gilt, oder gibt es eine Regelung welche die Zahlung des
Extrabeitrages betrifft ? Vielleicht gibt es ja auch eine Beitragsordnung ?

Bitte aufklären und mit genauen Text aus dieser fiktiven Satzung..
Gruß Spezi
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von khmlev »

Spezi hat geschrieben: 14.04.21, 09:29 Bitte aufklären und mit genauen Text aus dieser fiktiven Satzung..
Das ist jetzt aber ein bisschen viel verlangt, dass sich der Themenersteller eine fiktive Satzung ausdenken soll, um Deinen Wissendurst zu befriedigen. :D :ironie: :devil:
Gruß
khmlev
- out of order -
Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4225
Registriert: 13.09.04, 21:01

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Spezi »

dass sich der Themenersteller eine fiktive Satzung ausdenken soll, um Deinen Wissendurst zu befriedigen
Wieso, die fiktive kann ja einfach die Satzung sein, um die es hier geht.
Gruß Spezi
Cathe
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 288
Registriert: 18.09.06, 10:44

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Cathe »

Auszug aus der neuen möglichen Satzung:
(Extrabeitrag ist neu aufgenommen)



.....die Beiträge rechtzeitig an den Verein entrichten......

......Die Beiträge für den Verein unterteilen sich in den allgemeinen Mitgliedsbeitrag sowie den Extrabeitrag. Der Extrabeitrag darf nur für die unmittelbare Förderung steuerbegünstigter Zwecke verwendet werden. Dies schließt die folgenden ideellen und zweckbetrieblichen Tätigkeiten mit ein: a)......., b)......

.....Der allgemeine Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis zum 01. März des laufenden Geschäftsjahres, der Extrabeitrag spätestens bis zum 01. Juni des laufenden Geschäftsjahres an den Verein zu entrichten. Der allgemeine Mitgliedsbeitrag und der Extrabeitrag können gemeinsam entrichtet werden. Erstmals wir der Extrabeitrag im Jahr 2021 erhoben. Der Extrabeitrag für das Jahr 2021 ist ebenfalls bis spätestens zum 01. Juni 2021 an den Verein zu entrichten......
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Mitgliedsbeitrag / Lastschrift

Beitrag von Tastenspitz »

Hier ist der Mitgliedsbeitrag in der Satzung der Sache resp. dem Verwendungszweck nach unterteilt.
Wenn die erteile SEPA also zum Zweck "Mitgliedsbeitrag" oder meinetwegen auch "Jahresbeitrag" hat, dürften beide Zahlungen damit abgewickelt werden können.
Zahlen muss das Mitglied den so oder so. Alternativ ist der Satzungskonforme Austritt möglich.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen