Ein Vereinsvorstand beschließt eine Änderung einer Nutzungsordnung im Juli 2020. Die Zuständigkeit liegt auch beim Vorstand.
Es soll ein neues Verbot aufgenommen werden.(Kein gesetzliches Verbot)
Der Vorstand kommuniziert das Verbot auch wie folgt:
"Der Vorstand hat dieses und jenes Verbot beschlossen.
Das Verbot soll in die Nutzungsordnung aufgenommen werden. Bis dahin ist der Vorstandsbeschluss zu beachten."
Die Nutzungsordnung in seiner Gesamtfassung ist den Mitgliedern lediglich über die Homepage und über den Schaukasten auf dem Vereinsgelände einsehbar.
Im November 2021 - über 1 Jahr später - fragt ein Mitglied telefonisch den 2.Vorsitzenden ob die Fassung der Nutzungsordnung auf der HP noch aktuell sei. Dieser bestätigt dass es die aktuelle Fassung sei.
Nun kommt es wie es kommen musste:
Das Mitglied verhält sich entsprechend der öffentlich einsehbaren Nutzungsordnung "7/2019", verstößt dabei aber gegen die nicht veröffentlichte Neufassung "7/2020". Der 1.Vorsitzende beobachtet dies und stellt das Mitglied zur Rede.
Das Mitglied ist offen und ehrlich. Es hat die Änderung im Jahr 2020 zwar zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Tatsache, dass die Nutzungsordnung immer noch auf Stand "7/2019" auf HP und Schaukasten aushängt, wäre es davon ausgegangen, dass die Änderung wieder verworfen wurde. Der 2.Vorsitzende hätte es ja auch nochmal bestätigt, dass der Aushang den aktuellen Stand darstellt.
Der 1.Vorsitzende entgegnet, dass die Aushänge für den Verein nicht verbindlich sind. Er habe darauf hingewiesen, dass der Vorstandsbeschluss genüge bis die neue Gesamtfassung zur Verfügung gestellt wird.
Die Tatsache, dass der 2.Vorsitzende eine falsche Auskunft gegeben hat, lässt er nicht gelten. Dieser könne sich nicht darüber hinwegsetzen.
Die seit über 1 Jahr verspätete Neufassung sei auch noch nicht fertiggestellt - weder als Datei noch auf Papier.
Der 2.Vorsitzende will von seinem Geschwätz von gestern nichts mehr wissen und gibt keine Rückendeckung.
Der gesamte Vorstand soll nun einberufen werden um über eine Bestrafung des Mitglieds zu befinden.
Wie und wodurch wird eine Änderung einer Nutzungsordnung wirksam, wenn die Satzung lediglich beschreibt, dass der Vorstand über die Beschlussfassung zuständig ist.
Wirksamwerden von Vereinsordnungen
Moderator: FDR-Team
Re: Wirksamwerden von Vereinsordnungen
Mitglieder haben die Regelungen der Satzungen und Vereinsordnungen einzuhalten, auch wenn sie deren Inhalt nicht kennen. Es ist die Pflicht der Mitglieder selbst, sich Kenntnis von den Inhalten zu verschaffen. Dementsprechend haben sie auch gegenüber dem Verein das Recht, dass ihnen auf ihr Verlangen die Texte der Satzung und der Vereinsordnungen ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht werden (LG Karlsruhe, Urt. v. 12.11.1986, Az. 1 S 113/86).
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wirksamwerden von Vereinsordnungen
Jetzt weiß das Mitglied, welche Regelung aktuell gilt.
Und der Vorstand weiß, dass die Texte im Internet und im Schaukasten veraltet sind und erneuert werden müssen.
Also sollte doch alles bestens passen.
Und der Vorstand weiß, dass die Texte im Internet und im Schaukasten veraltet sind und erneuert werden müssen.
Also sollte doch alles bestens passen.
Re: Wirksamwerden von Vereinsordnungen
Ich verstehe diese Info so, dass es noch keine beschlossene Neufassung dieser Vereinsordnung gibt. Also kann Grundlage auch nicht die Neufassung der Vereinsordnung sein.Die seit über 1 Jahr verspätete Neufassung sei auch noch nicht fertiggestellt - weder als Datei noch auf Papier.
Damit bleibt die MItteilung.
Der Vorstand kommuniziert das Verbot auch wie folgt:
"Der Vorstand hat dieses und jenes Verbot beschlossen.
Dies wirft nun die Frage nach der Satzungermächtigung des Vorstandes für dieses Verbot auf.
Also sind wir bei der Frage, welche Rechte hat der Vorstand nach der Satzung Verbote auszusprechen ?
Dazu müßte die Satzung eine Grundlage bieten, welche hier aber nicht zitiert wurde.
Gruß Spezi
Re: Wirksamwerden von Vereinsordnungen
Hier was zum Lesen.
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Re: Wirksamwerden von Vereinsordnungen
Naja, genau dies hat das Mitglied ja getan. An beiden Orten, Schaukasten und Internet war das entsprechende Verbot nicht aufgeführt. Zusätzlich, hat eine Rückfrage über die Aktualität der Aushänge stattgefunden. Mehr kann ein Mitglied wohl nicht tun um sich zu informieren.
Wenn es die Vorstandschaft nicht zeitnah schafft ihre Beschlüsse zu veröffentlichen, dann ist wohl das Problem hier zu suchen.
Aber ähnliches gilt ja auch für Bundesgesetze. Diese sind weder gültig nach Zustimmung durch BT und BR, sondern erst, wenn sie durch eine andere zuständige Stelle veröffentlicht wurden. Ähnlich ist hier denke ich der Aushang bzw die Homepage zu werten.
Re: Wirksamwerden von Vereinsordnungen
Wenn alle Schilderungen des Fragestellers zutreffen und beweisbar sind, halte ich die angekündigte "Bestrafung" nicht für haltbar.
Bisher wurde allerdings nicht angedeutet, um welches "neues" Verbot es sich handelt, oder ob es nur eine Modifizierung ist.
Sieht die betreffende Ordnung überhaupt eine Bestrafung bei einem einmaligen Vorkommnis vor ?
Kann angedeutet werden um welches fiktive Verbot es überhaupt geht ? Und wie wichtig die Einhaltung für den Verein ist ?
Bisher wurde allerdings nicht angedeutet, um welches "neues" Verbot es sich handelt, oder ob es nur eine Modifizierung ist.
Sieht die betreffende Ordnung überhaupt eine Bestrafung bei einem einmaligen Vorkommnis vor ?
Kann angedeutet werden um welches fiktive Verbot es überhaupt geht ? Und wie wichtig die Einhaltung für den Verein ist ?
Gruß Spezi
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