Hallo,
wie ist das in einem gemeinnützigen Verein, wenn ein Mitglied des Vorstands nach § 27 Abs. 2 BGB und satzungskonform abberufen wird.
Könnte diese Person formal bei der nachfolgenden Nachberufungswahl wieder zur Wahl antreten?
Sofern das nicht möglich sein sollte, verändert sich die Situation für die abberufene Person, wenn nach der Abberufung die übrigen Vorstände zurücktreten, damit gleich eine Neuwahl möglich wird?
Abberufung und Nachberufungs- respektive Neuwahl
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Re: Abberufung und Nachberufungs- respektive Neuwahl
Sofern die Satzung nicht regelt das eine Abberufung zum Ausschluss von Vereinsämtern führt, würde ich die Person als grundsätzlich wählbar ansehen. Frage wäre natürlich wer sich das antut, denn eine Mehrheit dürfte nicht erwartbar sein.
Auch ein sofortiger Rücktritt der übrigen Mitglieder des Vorstandes ändert da nix. Frage wäre allerdings was die Satzung in solchen Fällen vorsieht, ggf wird nämlich auch dann "nur" der komplette Vorstand für die restliche Amtszeit mit neuen Personen ergänzt.
Auch ein sofortiger Rücktritt der übrigen Mitglieder des Vorstandes ändert da nix. Frage wäre allerdings was die Satzung in solchen Fällen vorsieht, ggf wird nämlich auch dann "nur" der komplette Vorstand für die restliche Amtszeit mit neuen Personen ergänzt.
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Re: Abberufung und Nachberufungs- respektive Neuwahl
Die Satzung sieht vor, dass beim vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds die MV eine Nachfolge für den Rest der Amtszeit wählt.ExDevil67 hat geschrieben: ↑02.10.23, 15:54 Auch ein sofortiger Rücktritt der übrigen Mitglieder des Vorstandes ändert da nix. Frage wäre allerdings was die Satzung in solchen Fällen vorsieht, ggf wird nämlich auch dann "nur" der komplette Vorstand für die restliche Amtszeit mit neuen Personen ergänzt.
Wäre das in gleicher Weise anzuwenden, wenn alle abberufen oder zurückgetreten sind?
Re: Abberufung und Nachberufungs- respektive Neuwahl
Um für alle Vorstandsmitglieder eine übereinstimmende Amtszeit zu erreichen wäre dies zwar möglich, allerdings müßte dieWäre das in gleicher Weise anzuwenden, wenn alle abberufen oder zurückgetreten sind?
Tagesordnung dies zulassen.
Natürlich könnte der ergänzte Vorstand dann komplett zurücktreten und sich zur Wiederwahl stellen und dann die volle Antszeit
im Amt sein.
Gruß Spezi
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Re: Abberufung und Nachberufungs- respektive Neuwahl
Vielen Dank für die Hinweise.
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