Vertragsverstöße und Kündigung

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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myLord
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Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von myLord »

Hallo Leute,

nehmen wir mal an, dass es einen Vertrag zwischen A und B gibt. Es geht um B2B Geschäfte. Sagen wir mal als Branche geht es um Gebäudereinigung.

Der Auftrag wird vergeben, ein Vertrag wird über die Dienstleistung geschlossen. Dann wird der Vertrag mündlich geändert, insofern dass A als Dienstleister, der eh in jedem Raum ist, auch die Fenster schließen soll, wenn eins geöffnet ist. Als nächstes kam dazu, dass A ein DECT-Telefon mit sich führen soll und sollte es klingeln, er mit dem Firmennamen antworten und sagen soll, dass der Anrufer am nächsten Tag anrufen soll. Dann kam Corona und A sollte sich die Hände am Eingang desinfizieren und bei der Arbeit eine Maske tragen - Nachts in einem Gebäude, in dem eh niemand ist. Und so gab es immer wieder Mehrarbeit. Auf der anderen Seite lässt sich B mit der Bezahlung der Rechnung auch mal 3 Monate Zeit, was ein Vertragsverstoß ist.

Und jetzt hieß es seitens B: Wir haben im Vertrag ein gepflegtes Aussehen gefordert. An Ihrer Hose sind Hundehaare dran. Das ist nicht gepflegt. Aus wichtigem Grund kündigen wir deshalb den Vertrag.

Ob jetzt ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht, interessiert mich bei diesem Fall nicht, sondern eine andere Frage:

A und B haben ja einen Vertrag miteinander. B bricht den Vertrag in dem er (kostenlose) Mehrarbeit verlangt und die Rechnungen zu spät zahlt. Muss B dann nicht auch gewisse Vertragsbrüche von A akzeptieren?
Tastenspitz
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Re: Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von Tastenspitz »

myLord hat geschrieben: 25.05.21, 11:49 A und B haben ja einen Vertrag miteinander. B bricht den Vertrag in dem er (kostenlose) Mehrarbeit verlangt und die Rechnungen zu spät zahlt. Muss B dann nicht auch gewisse Vertragsbrüche von A akzeptieren?
Mehrarbeit, wenn so mündliche vereinbart, ist zu leisten. Egal ob mit oder ohne mehr Entgelt.
Wenn B nicht bezahlt, kann A den Vertrag kündigen bzw. die Leistung nach BGB § 320 einstellen. Aber das Problem hat sich ja erledigt, weil B gekündigt hat.
Der Fiffi hat sich damit wohl ein Leckerli verdient. :zuprost
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hambre
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Re: Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von hambre »

B dann nicht auch gewisse Vertragsbrüche von A akzeptieren?
Nur weil A Vertragsverstöße von B akzeptiert hat heißt das nicht, dass B auch Vertragsverstöße von A akzeptieren muss.
Ob jetzt ein wichtiger Grund vorliegt oder nicht, interessiert mich bei diesem Fall nicht,
Ich beantworte das mal dennoch dahingehend, dass kein wichtiger Grund vorliegt.
ktown
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Re: Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von ktown »

Welche Vertragsverstöße hat den B begangen? Mehrarbeit zu fordern ist noch kein Verstoß und
myLord hat geschrieben: 25.05.21, 11:49Auf der anderen Seite lässt sich B mit der Bezahlung der Rechnung auch mal 3 Monate Zeit, was ein Vertragsverstoß ist.
kann nur ein Verstoß sein, wenn vertraglich ein Zahlungsziel vereinbart war.
War eins vereinbart?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
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Re: Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von FM »

myLord hat geschrieben: 25.05.21, 11:49 A und B haben ja einen Vertrag miteinander. B bricht den Vertrag in dem er (kostenlose) Mehrarbeit verlangt und die Rechnungen zu spät zahlt. Muss B dann nicht auch gewisse Vertragsbrüche von A akzeptieren?
Also wenn ich die Kfz-Werkstatt nach dem Reifenwechsel frage ob sie noch den Ölstand prüfen und die machen das kostenlos, bin ich auch nicht vertragsbrüchig.

Für eine Kündigung aus wichtigem Grund (§ 648a BGB falls Werkvertrag) wird ein Hundehaar eher selten ausreichen, aber die ordentliche Kündigung ist auch ohne besondere Begründung möglich. Mit welcher Frist, sollte im Vertrag stehen.
Pünktchen
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Re: Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von Pünktchen »

ktown hat geschrieben: 25.05.21, 12:25 Welche Vertragsverstöße hat den B begangen? Mehrarbeit zu fordern ist noch kein Verstoß und
myLord hat geschrieben: 25.05.21, 11:49Auf der anderen Seite lässt sich B mit der Bezahlung der Rechnung auch mal 3 Monate Zeit, was ein Vertragsverstoß ist.
kann nur ein Verstoß sein, wenn vertraglich ein Zahlungsziel vereinbart war.
Nach nochmaligem Überlegen: Das ist zwar kein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag (wenn diesbezüglich nichts vereinbart wurde), aber nach § 286 Abs. 3 BGB muss eine Rechnung innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden.
FM
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Re: Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von FM »

Welcher Arbeitsvertrag?
Pünktchen
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Re: Vertragsverstöße und Kündigung

Beitrag von Pünktchen »

FM hat geschrieben: 26.05.21, 20:09 Welcher Arbeitsvertrag?
Stimmt: nur Vertrag ohne Arbeit. ;-)
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