Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Moderator: FDR-Team
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Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Guten Tag,
mal angenommen man kauft eine Ware, zB Stühle und diese werden nicht angeliefert, sondern beim Händler abgeholt.
Innerhalb des Gewährleistungszeitraums gibt es einen Defekt an der Ware.
Der Händler reagiert positiv auf die Reklamations/ Austauschforderung.
Er stellt die Austauschware zur Abholung zur Verfügung und wünscht die Rücksendung bzw Rückbringung der defekten Ware.
Wie ist hier die Rechtslage?
Muss die Ware beim Händler abgeholt und die defekte Ware zurückgebracht werden, da beim Kauf keine Lieferung vereinbart wurde?
Muss der Händler eine kostenfreie Lieferung anbieten?
mal angenommen man kauft eine Ware, zB Stühle und diese werden nicht angeliefert, sondern beim Händler abgeholt.
Innerhalb des Gewährleistungszeitraums gibt es einen Defekt an der Ware.
Der Händler reagiert positiv auf die Reklamations/ Austauschforderung.
Er stellt die Austauschware zur Abholung zur Verfügung und wünscht die Rücksendung bzw Rückbringung der defekten Ware.
Wie ist hier die Rechtslage?
Muss die Ware beim Händler abgeholt und die defekte Ware zurückgebracht werden, da beim Kauf keine Lieferung vereinbart wurde?
Muss der Händler eine kostenfreie Lieferung anbieten?
Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Da wir uns hier im B2B Bereich befinden, muss man sagen es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn jemand bei einem Händler etwas erwirbt und nicht weiter verkauft, ist es doch B2C Geschäfft oder?
Wenn jemand bei einem Händler etwas erwirbt und nicht weiter verkauft, ist es doch B2C Geschäfft oder?
Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Nicht zwangsläufig.
Auch Gewerbetreibende können bei Händlern was kaufen.
Auch Gewerbetreibende können bei Händlern was kaufen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Da haben Sie natürlich Recht.
Wie ist die Rechtslage wenn wir mal annehmen, dass es sich um ein B2C Geschäfft handelt?
Wie ist die Rechtslage wenn wir mal annehmen, dass es sich um ein B2C Geschäfft handelt?
Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Die Lage ist schonmal so, dass der Thread dann hier falsch wäre.
Daher sollte man final mal sagen wer hier Vertragspartner ist.
Daher sollte man final mal sagen wer hier Vertragspartner ist.
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Entschuldigen Sie bitte, dass ich den Beitrag im falschen Bereich erstellt habe.
Können Sie diesen vielelicht in den richtigen Bereich verschieben?
Vertragspartner sind der Händler und eine Privatperson.
Können Sie diesen vielelicht in den richtigen Bereich verschieben?
Vertragspartner sind der Händler und eine Privatperson.
Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c BGB liegt vor, wenn sowohl für den Vertragsantrag als auch für die Annahmeerklärung Fernkommunikationsmittel eingesetzt werden. Daher guckst du § 439 Abs. 2 BGB
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Topicstarter - Interessierter
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware
Vielen Dank für die Information.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss der Verkäufer auch die Kosten eine Lieferung bzw eines Austauschs übernehmen, auch wenn diese vom Vertragspartner vorher nicht bauftragt und bezahlt wurden. Stimmt das soweit?
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss der Verkäufer auch die Kosten eine Lieferung bzw eines Austauschs übernehmen, auch wenn diese vom Vertragspartner vorher nicht bauftragt und bezahlt wurden. Stimmt das soweit?
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