Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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luefter0815
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Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von luefter0815 »

Guten Tag,

mal angenommen man kauft eine Ware, zB Stühle und diese werden nicht angeliefert, sondern beim Händler abgeholt.
Innerhalb des Gewährleistungszeitraums gibt es einen Defekt an der Ware.
Der Händler reagiert positiv auf die Reklamations/ Austauschforderung.
Er stellt die Austauschware zur Abholung zur Verfügung und wünscht die Rücksendung bzw Rückbringung der defekten Ware.
Wie ist hier die Rechtslage?
Muss die Ware beim Händler abgeholt und die defekte Ware zurückgebracht werden, da beim Kauf keine Lieferung vereinbart wurde?
Muss der Händler eine kostenfreie Lieferung anbieten?
ktown
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von ktown »

Da wir uns hier im B2B Bereich befinden, muss man sagen es kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
luefter0815
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von luefter0815 »

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn jemand bei einem Händler etwas erwirbt und nicht weiter verkauft, ist es doch B2C Geschäfft oder?
ktown
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von ktown »

Nicht zwangsläufig.
Auch Gewerbetreibende können bei Händlern was kaufen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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luefter0815
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von luefter0815 »

Da haben Sie natürlich Recht.
Wie ist die Rechtslage wenn wir mal annehmen, dass es sich um ein B2C Geschäfft handelt?
ktown
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von ktown »

Die Lage ist schonmal so, dass der Thread dann hier falsch wäre.

Daher sollte man final mal sagen wer hier Vertragspartner ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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luefter0815
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von luefter0815 »

Entschuldigen Sie bitte, dass ich den Beitrag im falschen Bereich erstellt habe.
Können Sie diesen vielelicht in den richtigen Bereich verschieben?

Vertragspartner sind der Händler und eine Privatperson.
ktown
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von ktown »

Ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c BGB liegt vor, wenn sowohl für den Vertragsantrag als auch für die Annahmeerklärung Fernkommunikationsmittel eingesetzt werden. Daher guckst du § 439 Abs. 2 BGB
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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luefter0815
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Re: Lieferung/Abholung reklamierter Ware

Beitrag von luefter0815 »

Vielen Dank für die Information.

Wenn ich es richtig verstanden habe, muss der Verkäufer auch die Kosten eine Lieferung bzw eines Austauschs übernehmen, auch wenn diese vom Vertragspartner vorher nicht bauftragt und bezahlt wurden. Stimmt das soweit?
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