Geschäftsführer <-> Geschäftsführung

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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henry.nestler
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Geschäftsführer <-> Geschäftsführung

Beitrag von henry.nestler »

Hallo,

wenn jemand sich als Geschäftsführer einer Firma ausgibt (nicht Geschäftsführung/ Geschäftsleitung etc - die Begriffe sind frei "handelbar") und hier rechtsverbindliche Geschäftsvorfälle auslöst und diese Firma gar nicht existiert, sondern es sich um eine Privatperson handelt, wie ist die Haftungslage?

Was ist Voraussetzung um sich offiziell Geschäftsführer zu nennen und was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn er dies mißbräuchlich tut?

Danke für Euro Antworten.
NBG
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Registriert: 18.01.06, 11:48

Re: Geschäftsführer <-> Geschäftsführung

Beitrag von NBG »

henry.nestler hat geschrieben:Hallo,

sondern es sich um eine Privatperson handelt, wie ist die Haftungslage?

Dann haftet diese Privatperson für alle abgeschlossenen Verbindlichkeiten mit alles Konsequenzen..

Was ist Voraussetzung um sich offiziell Geschäftsführer zu nennen und was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn er dies mißbräuchlich tut?

Geschäftsführer ist in der Regel, jemand der dazu auch bestellt und eingetragen wurde, etwa in GmbH, (Handelsregister) Verein (Vereinsregister) etc.
Treibt er dieses missbräuchlich, dann riskiert er eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Danke für Euro Antworten.
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