Hallo zusammen,
mein Partner und ich haben zu je 50% eine UG gegründnet. Zu erwähnen ist, dass mein Partner (Koreaner) nur Gesellschafter war und nicht aktiv am Geschäft teilnehmen durfte, da er kein Arbeitsvisum hatte, sondern nur eins zum studieren. Die Geschäftsführung habe allein ich inne.
Da sein Visum ausgeflaufen ist, musste er wieder zurück nach Korea. Nur haben wir uns telefonisch darauf geeinigt, dass wir die UG aufgrund von Erfolglosigkeit auflösen und beenden wollen. Da er zur Zeit in Korea ist frage ich mich, ob er mir einfach eine Vollmacht per Fax erteilen kann, damit ich die per Gesellschafterbeschluss die Auflösung einleiten kann, ohne dass er bei beim Gesellschafterbeschluss dabei sein muss.
Oder geht das auch einfacher ohne eine Vollmacht?
Viele Grüße
Mark
Auflösung und Beendigung einer UG mit zwei Gesellschaftern
Moderator: FDR-Team
Re: Auflösung und Beendigung einer UG mit zwei Gesellschafte
Der Gesellschafterbeschluss über die Auflösung der UGhb und die Bestellung eines Liquidators (regelmäßig ist das der Geschäftsführer) bedarf nicht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung der Unterschriften. Demgemäß kann er den (Umlauf-)Beschluss unterschreiben und z.B. per Telefax oder Kurier übermitteln. Mit einer Vollmacht kann natürlich auch gearbeitet werden, soweit Umlaufbeschlüsse in der Satzung ausgeschlossen sind.
Die Registeranmeldung der Auflösung und der Bestellung zum Liquidator hat durch den Liquidator zu erfolgen. Dessen Unterschrift unter der Registeranmeldung bedarf der Beglaubigung durch einen Notar.
Die Registeranmeldung der Auflösung und der Bestellung zum Liquidator hat durch den Liquidator zu erfolgen. Dessen Unterschrift unter der Registeranmeldung bedarf der Beglaubigung durch einen Notar.
Gruß
khmlev
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