Beim Stöbern auf einigen Seiten einer "großen internationalen Verkaufsplattform mit A" ist mir aufgefallen, dass, wenn man auf den Namen des Verkäufers klickt, auch Produkte anderer Verkäufer erscheinen.
Normalerweise sollten ja, wenn man auf einen bestimmten Verkäufer (XYZ GbR) klickt, auch nur die Produkte von XYZ GbR angezeigt werden.
Bei der Anzeige eines anderen Verkäufers liegt die Vermutung nahe, dass dieser in seinen Suchbegriffen den Namen der Konkurrenz eingetragen hat. Die Konkurrenz hat also "XYZ GbR" in seinen Suchbegriffen eingetragen, damit ihre Produkte bei der Suche nach XYZ GbR ebenfalls angezeigt werden.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass dies rechtswidrig ist. Was denkt ihr?
Und was ist, wenn der Suchbegriff eine eingetragene Marke ist?
Danke für eure Meinung, Grüße,
Charlie
