Haftung der Ehefrau bei einer UG haftungsbeschränkt
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Haftung der Ehefrau bei einer UG haftungsbeschränkt
Mein Mann führt seit 2014 eine UG haftungsbeschränkt. Im letzten Jahr haben wir geheiratet. Hafte ich als Ehefrau mit erspartem meinerseits oder gar mit meinem Gehalt? Werden eventuelle Rückzahlungen meiner Lohnsteuererklärung einbehalten, wenn es noch offene Posten aus ungeklärten Vorgängen meines Mannes gibt? Wie ist die Rechtslage? Vielen Dank?!
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Re: Haftung der Ehefrau bei einer UG haftungsbeschränkt
Hallo,
Bei gemeinsamer Veranlagung kann m.W. per Antrag erreicht werden, dass Guthaben/Steuernachzahlungen für jeden Ehepartner getrennt ausgewiesen werden. Aber der Steuerbescheid kann mMn. erst ergehen, nachdem die gemeinsame Steuererklärung eingereicht worden ist.
Nein, die Ehefrau haftet weder für die Verbindlichkeiten des Mannes noch für seine UG. Jedenfalls nicht, solange sie nichts unterschrieben hat.Hafte ich als Ehefrau mit erspartem meinerseits oder gar mit meinem Gehalt?
Wenn Ehefrau und Ehemann getrennt veranlagt werden, bekommt jeder einen eigenen Steuerbescheid und Steuererstattungen werden nicht mit Steuerschulden des Partners verrechnet.Werden eventuelle Rückzahlungen meiner Lohnsteuererklärung einbehalten, wenn es noch offene Posten aus ungeklärten Vorgängen meines Mannes gibt?
Bei gemeinsamer Veranlagung kann m.W. per Antrag erreicht werden, dass Guthaben/Steuernachzahlungen für jeden Ehepartner getrennt ausgewiesen werden. Aber der Steuerbescheid kann mMn. erst ergehen, nachdem die gemeinsame Steuererklärung eingereicht worden ist.
Grüße, Susanne
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