Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkasten

Recht der Unternehmen und Einzelfirmen, Handelsvertreterrecht, Provisionsrecht, Franchiserecht

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hannah-montana
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Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkasten

Beitrag von hannah-montana »

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel: Person X gründet eine GmbH oder auch nur eine UG. Ist sie dann verpflichtet an der registrierten Adresse, die sie auch als Wohnadresse verwendet, ebenfalls ein Schild an Klingelknopf und Briefkasten anzubringen, worauf der Firmenname steht?

Insbesondere unter der Voraussetzung, dass es keinen Kundenverkehr unter besagter Adresse gibt.

Freue mich über eure Ansichten zu dem Thema.

LG
Hannah Montana
Tastenspitz
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von Tastenspitz »

Am Briefkasten ist es wohl zumindest sinnvoll. Sonst wird die Post nicht zustellen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
hannah-montana
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von hannah-montana »

Nun, erstmal geht es Person X nur um die Anmeldung und den Aufbau ihres Unternehmens und ist ihre Wohnadresse auch nur vorübergehend die registrierte Adresse ihrer GmbH oder UG, bis sie einen richtigen Firmensitz hat.
Person X möchte lediglich vermeiden, dass sie sich in dieser Übergangszeit eine Abmahnung einhandelt, wenn sie am Briefkafsten/ an der Klingel nicht den Firmennamen auszeichnet.

Wäre denn eine Ahnung für Sie zu befürchten, wenn sie das nicht tut?
webelch
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von webelch »

Die UG wird im Rahmen der Anmeldung Post erhalten. Daher wäre eine Kennzeichnung im Interesse der UG.
Ronny1958
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von Ronny1958 »

Nach den Bestimmungen der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung-DLInfoV hat der Firmeninhaber seinen Betriebssitz mit bestimmten Angaben zu kennzeichnen.
Wäre denn eine Ahnung für Sie zu befürchten, wenn sie das nicht tut?
Ja, ein Verstoß gegen die Pflichten des § 2 DLInfoV wäre eine Ordnungswidrigkeit.

Beim Erstverstoß wegen Fahrlässigkeit bis zu 500 €, danach verdoppelt sich die Höchstsumme.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
CruNCC
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von CruNCC »

ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel: Person X gründet eine GmbH oder auch nur eine UG. Ist sie dann verpflichtet an der registrierten Adresse, die sie auch als Wohnadresse verwendet, ebenfalls ein Schild an Klingelknopf und Briefkasten anzubringen, worauf der Firmenname steht?
Wenn die Gesellschaft keinen Briefkasten hat, kann die Post (z.B. des Registergerichts) nicht zugstellt werden. Die Eintragung im Handelsregister wird nicht erfolgen.
InEcht
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von InEcht »

Wie wäre es denn mit einem Postfach die Frage zielt doch auf gewerbliche Nutzung einer Mietwohnung ab
khmlev
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von khmlev »

Eine Postfachadresse ist keine zustellfähige Anschrift und ist damit in das Handelsregister nicht eintragungsfähig.

Es kann aber eine c/o-Adresse in das Handelsregister eingetragen werden. Dadurch muss zumindest nach GmbH-Recht auf dem Briefkasten der Firmennamen nicht angebracht werden, da eine zustellungsfähige Adresse im Register eingetragen werden kann.

Wenn auch auf den Geschäftsbriefen, Werbung, etc pp, die c/o-Adresse verwendet wird, könnte vermutlich auch die notwendige Transparenz- und Anzeigepflichten nach anderen Gesetzen erfüllt werden. Aber das müsste der Unternehmer im Einzelnen dann prüfen.
Gruß
khmlev
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CruNCC
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von CruNCC »

Der Beitrag ist uralt!
khmlev
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von khmlev »

CruNCC hat geschrieben:Der Beitrag ist uralt!
Danke. Wenigstens einer passt auf. :wink:
Gruß
khmlev
- out of order -
Cogi
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von Cogi »

...ob alt oder nicht, spielt doch keine Rolle, solange die Frage relevant ist.

Dazu ist anzumerken, dass die Auskunft von Ronny1958 falsch ist, der behauptet, dass lt. "...Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung-DLInfoV hat der Firmeninhaber seinen Betriebssitz mit bestimmten Angaben zu kennzeichnen."

Davon steht in der DLInfoV aber nichts. Dort heißt es in §2 nur:

(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:...

...wozu dann eine landungsfähige Anschrift gehört - jedoch nur, wenn auch eine Dienstleistung erbracht wird bzw. werden soll. Im Umkehrschluss kann man annehmen, dass ohne Briefkasten keine Geschäftstätigkeit aufgenommen werden darf.
Townspector
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Re: Kenntlichmachung von Firmennamen an Klingel und Briefkas

Beitrag von Townspector »

Cogi hat geschrieben:...ob alt oder nicht, spielt doch keine Rolle, solange die Frage relevant ist.

Mangels Rückmeldung des/der TE seit 2016 ist die Relevanz deutlich dahin.

Alles andere ist nunmehr Störung der Totenruhe :wink:
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In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
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