Auftraggeber kündigt, Dienstleister soll kosten tragen
Moderator: FDR-Team
Re: Auftraggeber kündigt, Dienstleister soll kosten tragen
... wobei es ja immer noch fraglich ist, ob das Nichtantreten des Dienstleisters unberechtigt war oder nicht. Wenn es keine Terminvereinbarung diesbezüglich gab, würde ich mal behaupten, dass es nicht unberechtigt war. Zudem sehe ich nicht, dass die Gesamtkosten abgewälzt werden können, sondern höchstens die Differenz, da entsprechende Dienstleistung beim ursprünglich beauftragten Dienstleister noch nicht entlohnt wurde.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Auftraggeber kündigt, Dienstleister soll kosten tragen
Hallo
so ganz habe ich das leider inhaltlich immer noch nicht verstanden. Wieso schließt jemand einen Vertrag ab über eine Leistung die noch überhaupt nicht erbacht werden soll? Dann zahlt er doch über einen bestimmten Zeitraum ohne jegliche Gegenleistung. Und wieso werden dann Tätigkeiten die erst später erbracht werden sollen auf einmal von jemand anderen schon vorher erbracht.
Sind Sie sich sicher, dass es wirklich um einen echten Dienstvertrag handelt?
Dienstvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstver ... schland%29
Werkvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertr ... schland%29
Bitte mal selber prüfen und dann noch auf die offenen Fragen eingehen. Könnten Sie die Tätigkeit etwas eingrenzen?
so ganz habe ich das leider inhaltlich immer noch nicht verstanden. Wieso schließt jemand einen Vertrag ab über eine Leistung die noch überhaupt nicht erbacht werden soll? Dann zahlt er doch über einen bestimmten Zeitraum ohne jegliche Gegenleistung. Und wieso werden dann Tätigkeiten die erst später erbracht werden sollen auf einmal von jemand anderen schon vorher erbracht.
Sind Sie sich sicher, dass es wirklich um einen echten Dienstvertrag handelt?
Dienstvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstver ... schland%29
Werkvertrag
https://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertr ... schland%29
Bitte mal selber prüfen und dann noch auf die offenen Fragen eingehen. Könnten Sie die Tätigkeit etwas eingrenzen?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Re: Auftraggeber kündigt, Dienstleister soll kosten tragen
So, nun noch mehr Einzelheiten.
Einen unterschriebenen Vertrag beider Seiten gibt es nicht, es wurde von A vor Jahren ein Angebot mit diversen Dienstleistungen "Reinigung" erstellt das von B angenommen wurde. So fängt A an mit den Dienstleistungen die monatlich mit einer Pauschale abgerechnet werden.
B erhält monatlich eine Rechnung über diesen Pauschalbetrag die B auch rechtzeitig bezahlt.
B bespricht im Sommer mit A einige dieser Leistungen die allerdings erst im Winter durchgeführt werden können.
B kündigt A kurz darauf und erteilt "schon vorher" dem anderem Unternehmen diese Arbeiten durchzuführen. Das Unternehmen führt die arbeiten im Winter aus und B will nun von A die Kosten erstattet haben. A konnte die Arbeiten gar nicht durchführen da ja schon vorher gekündigt wurde.
Einen unterschriebenen Vertrag beider Seiten gibt es nicht, es wurde von A vor Jahren ein Angebot mit diversen Dienstleistungen "Reinigung" erstellt das von B angenommen wurde. So fängt A an mit den Dienstleistungen die monatlich mit einer Pauschale abgerechnet werden.
B erhält monatlich eine Rechnung über diesen Pauschalbetrag die B auch rechtzeitig bezahlt.
B bespricht im Sommer mit A einige dieser Leistungen die allerdings erst im Winter durchgeführt werden können.
B kündigt A kurz darauf und erteilt "schon vorher" dem anderem Unternehmen diese Arbeiten durchzuführen. Das Unternehmen führt die arbeiten im Winter aus und B will nun von A die Kosten erstattet haben. A konnte die Arbeiten gar nicht durchführen da ja schon vorher gekündigt wurde.
Re: Auftraggeber kündigt, Dienstleister soll kosten tragen
A betreibt als Gewerbetreibender ein Reinigungsunternehmen?Mainzer hat geschrieben:von A vor Jahren ein Angebot mit diversen Dienstleistungen "Reinigung" erstellt d
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
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Re: Auftraggeber kündigt, Dienstleister soll kosten tragen
Keinen reinen Reinigungsbetrieb sondern ein Dienstleitungsunternehmen. Die Reinigung ist nur ein Teil der Dienstleistungen die für B durchgeführt werden sollten.
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