Hallo
Letztes Jahr habe ich durch unerwartetes Unternehmenswachstum die 17k Euro Umsatzgrenze deutlich "geknackt".
Was nun? Ich will es weiter als e.K. führen. Wen muss ich informieren? Gibt es eine Anleitung, was für mich da jetzt ändert? Jetzt muss ich ja soweit ich weiß nicht mehr die Einnahmeueberschussrechnung führen, sondern "richtige" Buchhaltung - gibt es dazu gute Fertigungslösungen und Anleitungen, wie ich das korrekt erledige?
Kein Kleinunternehmer mehr
Moderator: FDR-Team
Re: Kein Kleinunternehmer mehr
Hallo,
wie "deutlich" wurde die Grenze denn "geknackt"?
Schauen sie nochmal nach, evtl. haben Sie trotzdem noch eine Befreiung von der Buchführungspflicht, wenn der Umsatz als Einzelunternehmer in den letzten 2 Jahren je Jahr unter 600.000 und die Gewinne unter 60.000 Euro geblieben sind. Dann bleibt es bei der Pflicht zur Erstellung einer EÜR. Nachzulesen hier
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html
Grüsse
wie "deutlich" wurde die Grenze denn "geknackt"?
Schauen sie nochmal nach, evtl. haben Sie trotzdem noch eine Befreiung von der Buchführungspflicht, wenn der Umsatz als Einzelunternehmer in den letzten 2 Jahren je Jahr unter 600.000 und die Gewinne unter 60.000 Euro geblieben sind. Dann bleibt es bei der Pflicht zur Erstellung einer EÜR. Nachzulesen hier
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html
Grüsse
Re: Kein Kleinunternehmer mehr
Und am Status e.K muss man auch nichts ändern. Andere haben so schon eine komplette Drogeriekette geführt.
Die Kleinunternehmerregel kenne ich nur im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, die wird man nun auf den Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt regelmäßig abführen müssen.
Die Kleinunternehmerregel kenne ich nur im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer, die wird man nun auf den Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt regelmäßig abführen müssen.
Re: Kein Kleinunternehmer mehr
Ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen.
Das alles hat aber mit
Zu informieren ist niemand. Allerdings muss nunmehr monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht und auf allen Ausgangsrechnungen muss die Umsatzsteuer ausgeworfen werden.
Es geht doch wohl nur um § 19 - Besteuerung der Kleinunternehmer und die damit verbundene Befreiung von der Umsatzsteuer.PetrOs hat geschrieben:die 17k Euro Umsatzgrenze deutlich "geknackt".
Das alles hat aber mit
undPetrOs hat geschrieben:als e.K. führen.
erst einmal wenig bis gar nichts zu tun.PetrOs hat geschrieben:die Einnahmeueberschussrechnung führen, sondern "richtige" Buchhaltung
Zu informieren ist niemand. Allerdings muss nunmehr monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht und auf allen Ausgangsrechnungen muss die Umsatzsteuer ausgeworfen werden.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Kein Kleinunternehmer mehr
mariameme hat geschrieben:Hallo,
wie "deutlich" wurde die Grenze denn "geknackt"?
Schauen sie nochmal nach, evtl. haben Sie trotzdem noch eine Befreiung von der Buchführungspflicht, wenn der Umsatz als Einzelunternehmer in den letzten 2 Jahren je Jahr unter 600.000 und die Gewinne unter 60.000 Euro geblieben sind. Dann bleibt es bei der Pflicht zur Erstellung einer EÜR. Nachzulesen hier
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html
Grüsse
Danke! Umsatz 2015 war ca. 15k Euro, Umsatz 16 berechne ich grad, wird aber auf ca. 70k Euro auslaufen. Also keine Buchführung nötig?
Umsatzsteuervoranmeldung - wie mache ich diese? Ueber Elster? Gibt es eine Anleitung fuer einen Laien?
Muss ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
Re: Kein Kleinunternehmer mehr
Es gibt für Kleinunternehmer diverse preisgünstige Buchhaltungsprogramme bzw. Online-Plattformen. Aber ohne jede Grundlagenkenntnis, wie hier scheinbar gegeben, sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.PetrOs hat geschrieben:... Umsatzsteuervoranmeldung - wie mache ich diese? Ueber Elster? Gibt es eine Anleitung fuer einen Laien?
Muss ich eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen?
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Kein Kleinunternehmer mehr
Ja, bei den Umsätzen ist wohl dann Voranmeldung nötig. Das kann man über Elster machen.
Eine Ust-ID braucht man meines Wissens nach nur, wenn man Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland hat. Innerhalb Deutschlands reicht die normale Steuernummer. Kann aber trotzdem nicht schaden, sich eine zuteilen zu lassen, das kostet nichts. Beantragen kann man die beim Bundeszentralamt für Steuern, sogar online.
Einen Steuerberater hinzuzuziehen, und sich beraten zu lassen halte ich auch für sinnvoll. Dann weiss man man ist auf der sicheren Seite
Eine Ust-ID braucht man meines Wissens nach nur, wenn man Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland hat. Innerhalb Deutschlands reicht die normale Steuernummer. Kann aber trotzdem nicht schaden, sich eine zuteilen zu lassen, das kostet nichts. Beantragen kann man die beim Bundeszentralamt für Steuern, sogar online.
Einen Steuerberater hinzuzuziehen, und sich beraten zu lassen halte ich auch für sinnvoll. Dann weiss man man ist auf der sicheren Seite
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