Guten Tag,
eine fiktive Person, die als Webentwickler tätig ist, soll einem Auftraggeber einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeben. Darin werden Maßnahmen zur Sicherheit gefordert die der Webentwickler dem Auftraggeber nachweisen soll. Dies soll kostenlos erfolgen.
Hat der Auftraggeber einen Anspruch auf den kostenlosen Nachweis der Sicherheitsmaßnahmen, oder kann der Webentwickler hierfür ggf. nach Stundensatz abrechnen?
Beste Grüße!