Hallo,
ich habe mal eine Frage: Gilt der oben genannte Satz auch für juristische Personen?
Wenn man im Recht unterwegs ist, dann steht der Geschäftsführer ja eh für alles ein, was die juristische Person macht. Und wenn es um Geld geht, dann die Gesellschafter bzw. die wirtschaftlich berechtigten.
Könnte man also vorgehen, wenn die juristische Person entwürdigend behandelt wird?