bud hat geschrieben:Mit "Putsch" meine ich nicht unbedingt nur das Abberufen des GF;
Alles inkl. der Ernennung eines/mehrerer neuen GF kann nmE. in einer normalen Gesellschafterversammlung erledigt werden. Lediglich bei einer Satzungsänderung nach §53 könnte der 30 % Gesellschafter die erforderliche 3/4 Mehrheit blockieren, wenn hierzu nichts anderes vereinbart.